Übermittlung von Personendaten Queere Personen in Baden-Württemberg
Der LSVD+ Baden-Württemberg warnt vor einer geplanten Änderung der Meldeverordnung des Landes. Nach Darstellung des Verbandes könnten künftig sensible personenbezogene Daten von trans*, inter und nicht-binären Menschen automatisiert und ohne konkreten Anlass an Polizeidienststellen sowie das Landeskriminalamt übermittelt werden.
Das Wichtigste im Überblick
- Baden-Württemberg plant eine Änderung der Meldeverordnung mit Inkrafttreten zum 1. November 2026.
- Änderungen von Geschlechtseinträgen und Namen nach dem Selbstbestimmungsgesetz sollen automatisch an Polizei und Landeskriminalamt gemeldet werden.
- Betroffen wären auch frühere Namen und Geschlechtseinträge.
- Der LSVD+ Baden-Württemberg kritisiert die Pläne als schwerwiegenden Eingriff in Grundrechte und Datenschutz.
- Der Verband ruft zu Protesten, politischen Gesprächen und öffentlichem Druck auf.
Kritik an geplanter Datenweitergabe
Nach Angaben des LSVD+ soll die entsprechende Verordnung zum 1. November 2026 in Kraft treten, Anfang des Jahres hatte das Innenministerium die neue Regelung final beschlossen. In einem aktuellen Newsletter ruft der Verband deshalb nun zum zeitnahen Widerstand gegen die Pläne auf – insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass die Regelungen in knapp fünf Monaten Realität werden sollen. „Das ist nicht mehr viel Zeit, um etwas ändern zu können. Lasst uns gemeinsam bei CSDs, auf Social Media und mit Briefen und Karten an das Innenministerium protestieren. Schreibt euren Abgeordneten, geht in Gespräche.“
Welche Daten betroffen wären
Konkret geht es um Personen, die ihren Geschlechtseintrag oder ihren Namen nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ändern lassen. Nach Angaben des LSVD+ sollen diese Änderungen künftig automatisch an die zuständigen Polizeibehörden und das Landeskriminalamt weitergeleitet werden. Die Übermittlung würde demnach nicht nur aktuelle Angaben umfassen, sondern auch frühere personenbezogene Daten. „Also so ein Datensatz würde dann umfassen: den früheren Geschlechtseintrag, den früheren Namen und Vornamen, die aktuelle Meldeadresse sowie weitere personenbezogene Daten“, erklärt der Verband. Und weiter: „Dafür sind sogar entsprechende Felder bei den Datensätzen neu eingeführt worden – das ist eine Tatsache, die so zuvor noch nicht mal in der Entstehung des SBGG diskutiert wurde. Jetzt sollen also über geänderte Landes-Verordnungen neue Tatsachen geschaffen werden. Das darf nicht passieren!“
Nach Darstellung des baden-württembergischen Innenministeriums und der Sicherheitsbehörden soll die Datenübermittlung dazu dienen, Personen auch nach einer Änderung von Namen oder Geschlechtseintrag eindeutig identifizieren zu können. Die Regelung wird unter anderem mit Belangen der Gefahrenabwehr sowie der Extremismus- und Terrorismusprävention begründet. Aus Sicht der Behörden sollen dadurch bestehende Ermittlungs- und Sicherheitsaufgaben erleichtert und Identitätswechsel in behördlichen Datenbeständen nachvollziehbar bleiben. Zudem soll es Kriminellen dadurch erschwert werden, sich mittels eines Personenstandswechsel der Polizei leichter zu entziehen.
Stigmatisierung und Datenschutz
Nach Ansicht des LSVD+ ist die geplante Regelung weder notwendig noch verhältnismäßig. Der Verband verweist darauf, dass Polizei- und Sicherheitsbehörden bereits heute auf Meldedaten zugreifen können, sofern dafür eine gesetzliche Grundlage und ein konkreter Anlass vorliegen. Zudem betont der Verein: „Identitätsänderungen waren bislang und sind weiterhin problemlos nachvollziehbar, wenn dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Eine pauschale und regelmäßige Übermittlung ohne Einzelfallbezug halten wir deshalb für nicht erforderlich.“
Neben den grundsätzlichen Einwänden gegen die Regelung verweist der Verband auf erhebliche datenschutzrechtliche Risiken. „Wir halten zweitens diese automatische und anlasslose Weitergabe hochsensibler personenbezogener Daten für einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und datenschutzrechtlich für höchst problematisch.“ Der LSVD+ beruft sich dabei auch auf die Einschätzung des baden-württembergischen Landesdatenschutzbeauftragten.
Nach Angaben des Verbandes waren queere Organisationen an den Beratungen zur geplanten Änderung der Meldeverordnung nicht beteiligt. Der Landesdatenschutzbeauftragte habe dagegen empfohlen, die Grenzen der Datenverarbeitung klarer festzulegen. Nach seiner Auffassung dürften übermittelte Daten nur dann weiterverarbeitet werden, wenn hierfür eine strafprozessuale oder polizeirechtliche Grundlage bestehe. Darüber hinaus müsse technisch sichergestellt werden, dass Datensätze von Personen ohne polizeiliche Einträge unverzüglich wieder gelöscht werden.
Proteste und politische Gespräche
Der Verband hat nach eigenen Angaben bereits verschiedene Schritte eingeleitet, um gegen die geplante Verordnung vorzugehen. „Wir haben vor seiner Wahl dem designierten Ministerpräsidenten Özdemir einen Brief geschrieben. Wir halten Reden auf CSDs und machen auf die Problematik aufmerksam. Wir sind im Gespräch mit Parteien und dem Innenministerium.“ Zudem sei beim Landtag eine Petition eingereicht worden. Parallel dazu laufe eine Postkartenaktion, die sich an den baden-württembergischen Innenminister Manuel Hagel sowie an Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende richtet.
Der LSVD+ fordert Unterstützer außerdem auf, das Thema stärker in Politik und Gesellschaft zu tragen. „Schreibt euren Landtagsabgeordneten, bringt die Thematik in die Kommunen, in Stadtverwaltungen und zu Gemeinderäten. Erinnert an den Brief und/oder seid Teil der Postkarten-Kampagne und schreibt Innenminister Hagel. Macht auf Social Media auf das Thema aufmerksam.“ Zugleich setzt der Verband auf öffentliche Präsenz bei den Christopher-Street-Day-Veranstaltungen im Land. „Gemeinsam bringen wir den Protest auf die Straße: bei jedem CSD dieser BW-Saison.“
Befürchtung einer Signalwirkung für andere Bundesländer
Der LSVD+ warnt zudem vor möglichen Folgen über Baden-Württemberg hinaus. Nach Darstellung des Verbandes sei eine vergleichbare Regelung bereits auf Bundesebene diskutiert und letztlich verworfen worden. Sollte die neue Meldeverordnung dennoch in Kraft treten, könnten aus Sicht des LSVD+ auf Landesebene Befugnisse geschaffen werden, die zuvor bundespolitisch keine Mehrheit gefunden hätten. Besonders kritisch bewertet der Verband, dass eine Verordnung ohne parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden könne.
In Bayern ist eine vergleichbare Regelung bereits in Kraft. Baden-Württemberg könnte nach Ansicht des LSVD+ deshalb eine Signalwirkung für weitere Länder entfalten. „Wenn die automatische Datenübermittlung im zweiten großen Flächenland Baden-Württemberg erfolgt, eröffnet es weiteren Bundesländern ohne Probleme dieselben Möglichkeiten. Es kann und darf einfach nicht sein, dass Rechte und Schutzmechanismen, die auf Bundesebene noch gerade so greifen konnten, auf Landesebene ausgehöhlt werden.“