Sieg vor Gericht Beschimpfung als „TERF“ kann mit 250.000 Euro Ordnungsgeld geahndet werden
Ein Urteil des Landgerichts München I dürfte jetzt bundesweit Beachtung finden – erstmals haben sich Richter klar gegen den Begriff „TERF“ gestellt, der kritische Frauenrechtlerinnen und Feministinnen als transphobe Extremistinnen verunglimpfen will. Die Frauenrechtlerin und ehemalige stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“, Inge Bell, war gegen die Stuttgarter Grünen-Trans-Politikerin Maike Pfuderer vor Gericht gezogen und hat jetzt gewonnen.
Bell als „TERF“ und „Feminazi“ beschimpft
Pfuderer soll nach Angaben von Bell diese seit 2021 nach kritischen Kommentaren zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz in einem SPD-Talk immer wieder online attackiert und beschimpft haben, inhaltlich habe die Trans-Frau die Frauenrechtlerin verleumdet, als „TERF“ und „Feminazi“ tituliert und sinngemäß unterstellt, Bell sei trans- und islamfeindlich und hätte mit Rechtsextremisten gemeinsame Sache gemacht.
Haltbar waren all die Vorwürfe gegen Bell offenbar nicht, sie selbst spricht gegenüber Focus Online von „völlig falschen Tatsachenbehauptungen“. Bell, die seit über 20 Jahren als Menschenrechtsaktivistin arbeitet und mit dem Preis „Frau Europas“ sowie dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet worden ist, veranlasste daraufhin eine Unterlassungserklärung, die Pfuderer nicht unterzeichnete.
250.000 Euro Ordnungsgeld bei erneuter „TERF“-Beschimpfung
Bell erkennt in dem Vorgehen eine gezielte Methodik, wie sie im Interview weiter erklärt: „Begriffe wie ´Nazi´, ´faschistoid´ und ´TERF´ werden dann gerne zusammen gegen alle verwendet, die abseits jeder Diskriminierung einzelne Facetten des Themas, etwa das geplante Selbstbestimmungsgesetz, kritisch hinterfragen wollen. Und damit keine Frau und kein Mädchen diese Beleidigungen ertragen muss, bin ich eben den Weg vors Gericht gegangen.“
Am Verhandlungstag ist Maike Pfuderer dann nicht vor Gericht erschienen, sodass das Landgericht München I ein sogenanntes Versäumnisurteil fällte. „Jetzt ist es ihr unter Androhung von 250.000 Euro Ordnungsgeld oder Ordnungshaft untersagt, mich weiterhin als ´TERF´ zu beleidigen oder weiter zu behaupten, ich würde mit Rechtspopulisten auftreten“, so Bell.
Präzedenzfall für ganz Deutschland?
Pfuderer erklärte nach dem Urteil online, sie werde Rechtsmittel einlegen – tat es dann aber offenbar doch nicht. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig und könnte ein bundesweiter Präzedenzfall werden, wenn auch andere Menschen als „TERF“ verunglimpft werden und dagegen vorgehen wollen.
Die grüne Trans-Politikerin ist mit ihrer Rhetorik zuletzt auch im Herbst 2022 negativ aufgefallen, als sie im Vorfeld der Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen siebzig Partei-Mitglieder als „xenophobe Rassisten mit Rechtsdrall“ beschimpfte und sie mehrfach mit einem Nazi-Framing verbal attackierte – die Gruppe hatte dabei zuvor lediglich angeregt, noch einmal sachlich über die gesetzlichen Details des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes reden zu wollen. Dazu kam es schlussendlich nicht. Obwohl Pfuderer dabei auch betont hatte, sie spreche im Namen der Dachstruktur QueerGrün, weigerte sich die Partei selbst bis zuletzt, konkret offiziell Stellung zu den diffamierenden Aussagen zu beziehen.