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Schule zahlt nach Coming-Out
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Schule zahlt nach Coming-Out Schule zahlt Vergleich nach Klage einer lesbischen Schülerin

ms - 24.06.2026 - 11:00 Uhr
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Eine christliche Schule in Tennessee hat sich im Rahmen eines Vergleichs verpflichtet, 10.000 US-Dollar Schadensersatz an eine Schülerin zu zahlen, die nach ihrem Coming-Out von ihrer Abschlussfeier ausgeschlossen worden war. Zudem erhielt sie ihr bisher verweigertes Abschlussdiplom und die Schule darf nach der Einigung keine abwertenden Aussagen über sie gegenüber Colleges oder Universitäten machen.

Das Wichtigste im Überblick

  • 10.000 US-Dollar Vergleichszahlung an ehemalige Schülerin
  • Ausschluss von Abschlussfeier nach Coming-out als lesbisch
  • Aushändigung des Diploms im Rahmen der Einigung
  • Schule darf keine abwertenden Aussagen über sie gegenüber Colleges machen
  • Klägerin hatte Schule wegen des Ausschlusses verklagt
  • Streit um Social-Media-Post und Schulregeln

Ausschluss nach Coming-Out 

Die Betroffene, Morgan Armstrong, hatte die Tennessee Christian Preparatory School in Cleveland verklagt, nachdem ihr die Teilnahme an der Abschlusszeremonie verweigert und ihr zunächst das Diplom vorenthalten worden war. Auslöser war unter anderem ein Social-Media-Post, in dem sich Armstrong öffentlich als homosexuell outete und Fotos mit ihrer Freundin veröffentlichte, versehen mit der Bildunterschrift: „Die Katze ist aus dem Sack.“ Später schrieb sie privat an Freunde und bat sie, den Beitrag zu unterstützen, mit den Worten: „Geht und kommentiert meinen Beitrag, da sind ein paar ziemlich rücksichtslose Trump-Arschlöcher mit ‚Jesus‘-Bezug unterwegs.“

Die Schule lud daraufhin ihre Familie vor und übergab ein Schreiben, in dem ihr eine „abwertende Bemerkung“ vorgeworfen wurde, die „die Menschen an der Tennessee Christian“ betreffe. In der Folge wurde sie von der Abschlussfeier ausgeschlossen und es wurde angedroht, ihre Social-Media-Inhalte an Colleges weiterzugeben, wie der Sender WSMV4 berichtete.

Schule weist Vorwürfe zurück 

Ihr Anwalt Daniel Horwitz sagte, Armstrong habe keine Inhalte über die Schule selbst veröffentlicht. Zudem habe die Schule ihre eigene Regelung nicht eingehalten, wonach ein erster Verstoß gegen Social-Media-Richtlinien lediglich eine eintägige Suspendierung nach sich ziehe. Am Tag der Abschlussfeier protestierte Armstrong gemeinsam mit ihrer Familie auf der gegenüberliegenden Straßenseite. „Es war schwierig, auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu stehen und zu wissen, dass die Menschen, mit denen ich die letzten vier Jahre aufgewachsen bin, über die Bühne gehen konnten und ich es nicht durfte“, sagte sie. Nach Einigung im Zuge der Klage erklärte der Schulleiter Jared Tilley, die Schule „weist die irreführenden Vorwürfe entschieden zurück“ und bleibe dabei, Armstrong ihr Diplom auszuhändigen.

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