Regenbogeneltern in England Welche Rechte haben künftig Leihmütter, welche homosexuelle Eltern?
Nicht nur in Deutschland wird derzeit um mehr Rechte für sogenannte Regenbogenfamilien gerungen, auch in Großbritannien sollen nun Änderungen die Lebensrealität für schwule und lesbische Eltern verbessern – einzig der Weg dahin ist noch im Detail unklar. LGBTI*-Aktivisten erklärten indes bereits, dass die bisherigen Pläne nicht weit genug gehen würden.
Rechtliche Eltern von Geburt an?
Die britische Regierung hatte der Law Commission of England and Wales sowie der Scottish Law Commission den Auftrag erteilt, neue Wege anzudenken, die eine legale Elternschaft auch bei sogenannten Wunscheltern ansehen; meint konkret, dass alle Elternteile von Geburt des Kindes an die gleichen Rechte haben. Ähnliches sieht derzeit die Ampel-Koalition mit einer Änderung des Abstammungsgesetzes auch in Deutschland vor.
Im Fokus die Leihmutterschaft
Großbritannien will dabei aber auch einen konkreten Blick auf das Leihmutterschaftsgesetz werfen - derzeit müssen Wunscheltern mehrere Wochen oder zumeist sogar Monate auf einen Gerichtsbeschluss warten, bis sie auch rechtlich die Eltern des Kindes sind. Nach den nun neuen Vorschlägen hätten Wunscheltern diese Rechte von der Geburt an – allerdings könnte die Leihmutter ihre Zustimmung auch nach der Geburt noch zurückziehen und damit ihre Elternrechte bis sechs Wochen nach der Geburt geltend machen.
Die Empfehlungen beziehen sich nicht auf die internationale Leihmutterschaft oder die sogenannte „Doppelspende“, bei der sowohl Spendersamen als auch eine Eizelle verwendet werden. Es gibt auch keine Pläne, die bezahlte Leihmutterschaft im Vereinigten Königreich zu legalisieren. Während die Wunscheltern in der Lage sind, begrenzte Kosten, einschließlich medizinischer Kosten und Verdienstausfall, zu decken, dürfen sie Leihmütter nicht bei den Kosten, einschließlich der Miete, unterstützen und sie auch sonst nicht entschädigen.
Bessere Situation für alle Beteiligten
Britische Juristen sind sich einig darüber, dass es eine Überarbeitung des derzeitigen Familienrechts braucht, die rund 40 Jahre alte Gesetzgebung spiegele dabei nicht mehr die Interessen der heutigen Gesellschaft wider. „Unsere Empfehlungen zielen darauf ab, einen besseren Rechtsrahmen zu schaffen, der im besten Interesse der Wunscheltern, der Leihmutter und vor allem der durch Leihmutterschaft geborenen Kinder ist", so Professor Nick Hopkins, Beauftragter für Familienrecht bei der Law Commission.
LGBTI*-Gruppen fordern mehr Rechte
Befürworter der Leihmutterschaft wie auch mehrere LGBTI*-Verbände begrüßen die Reformpläne als grundsätzlich „großen Gewinn“, die mehr Ausgewogenheit zwischen homosexuellen und heterosexuellen Eltern gewähren würden. Kritik wurde laut beim Thema der internationalen Leihmutterschaften, hier müssten Wunscheltern künftig noch besser rechtlich geschützt werden.
Zudem gäbe es noch immer keine Pläne für britische Wunscheltern, die weder eine Samen- noch eine Eizellspende beisteuern – jene Paare haben kein Recht dazu, eine Elternverfügung für das Kind zu beantragen, eine biologische Verbindung ist zwingend. Hier fehle es noch an einer „grundlegenden Reform“, so die Kritiker weiter. Auch die Tatsache, dass Leihmütter in den ersten sechs Wochen ihr Recht auf das eigene Kind geltend machen können, lehnen vereinzelt LGBTI*-Aktivisten weiter ab. Ein neuer Vorschlag sieht dabei vor, dass die Prüfung der Vereinbarungen zwischen Wunscheltern und Leihmüttern bereits vor der Empfängnis beginnt, überwacht von einer gemeinnützigen Organisation. Die britische Regierung selbst hat sich zu den derzeitigen Reformvorschlägen noch nicht konkret geäußert.