Rechte Gewalt in Brandenburg Junge Täter lockten homosexuelle Männer in Fallen
Die Sicherheitsbehörden in Brandenburg schlagen Alarm: Rechte Hetze verbreitet sich nach ihrer Einschätzung zunehmend schnell im Internet, vor allem unter jungen Menschen. „Die politisch motivierte Kriminalität verändert ihr Gesicht“, sagte Polizeipräsident Oliver Stepien bei einer Pressekonferenz in Potsdam. Täter würden „jünger, digitaler und gewaltbereiter“. Ein besonderes Ziel dieser Gruppe waren dabei 2025 homosexuelle Männer.
Das Wichtigste im Überblick
- In Brandenburg wächst die Sorge über rechte Hetze im Internet, insbesondere unter jungen Menschen.
- Die Polizei beobachtet eine zunehmende Gewaltbereitschaft und eine stärkere Verlagerung ins Digitale.
- 2025 sank die Gesamtzahl politisch motivierter Straftaten, während rechte Gewalt deutlich zunahm.
- Innenminister Jan Redmann (CDU) plant mehr Befugnisse für Ermittler, auch mithilfe von Künstlicher Intelligenz.
- Zudem fordert er ein Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige sowie eine Absenkung der Strafmündigkeit.
Weniger Straftaten insgesamt – mehr rechte Gewalt
Zwar registrierten die Behörden für das Jahr 2025 insgesamt einen Rückgang politisch motivierter Straftaten im Vergleich zum Vorjahr. Gleichzeitig nahm die Gewalt von rechts deutlich zu. Die Zahl politisch motivierter Straftaten in Brandenburg ging 2025 um rund 20 Prozent auf 5.443 Fälle zurück. Ein wesentlicher Grund dafür liegt im Vorjahr: 2024 hatte das sogenannte Superwahljahr für eine erhöhte Zahl von Delikten gesorgt, etwa durch beschädigte Wahlplakate. Unverändert hoch bleibt jedoch der Anteil rechter Straftaten. Rund zwei Drittel aller Fälle werden diesem Spektrum zugeordnet. Dabei handelt es sich überwiegend um Propagandadelikte wie das Verwenden verbotener Symbole oder das Zeigen des Hitlergrußes.
Homosexuelle in die Falle gelockt
Besonders besorgniserregend ist laut Polizei die Entwicklung bei Gewaltdelikten: Die Zahl rechts motivierter Gewalttaten stieg um 32 Fälle auf insgesamt 145 – ein Plus von 28,3 Prozent. Dies stelle eine „ernsthafte Bedrohung“ dar, so Polizeipräsident Stepien. Im Fokus der Ermittler steht unter anderem eine mutmaßlich rechtsextremistische Terrorgruppe mit dem Namen „Letzte Verteidigungswelle“. Im Mai 2025 wurden in mehreren Bundesländern, darunter Brandenburg, Verdächtige im Alter zwischen 14 und 21 Jahren festgenommen. Ein weiterer Fall betrifft Angriffe auf homosexuelle Männer: Diese wurden über Dating-Plattformen kontaktiert und anschließend bei Treffen überfallen, die allzu bekannte Dating-Masche. Die Statistik weist zudem 273 antisemitische Straftaten aus (2024: 275), darunter sechs Gewaltdelikte. Im Bereich der linken Kriminalität registrierte die Polizei 756 Straftaten, ein Rückgang um 35,5 Prozent.
Mehr Befugnisse und KI-Einsatz geplant
Um auf die zunehmende Radikalisierung im Netz zu reagieren, plant Brandenburg eine Reform des Polizeigesetzes. Ziel ist es, Ermittlern bessere Möglichkeiten zu geben, insbesondere im digitalen Raum. Derzeit stoßen Behörden laut Innenministerium vor allem bei der Überwachung verschlüsselter Kommunikation an Grenzen. Künftig könnte auch Künstliche Intelligenz eingesetzt werden, etwa zur Erkennung von Verhaltensmustern oder durch Gesichtserkennung. Eine entsprechende Strategie wird derzeit erarbeitet. Parallel dazu soll die Präventionsarbeit ausgebaut werden. Geplant sind unter anderem digitale Elternabende sowie verstärkte Angebote an Schulen. Redmann betonte jedoch, dass klassische Aufklärung allein nicht mehr ausreiche angesichts der starken Wirkung sozialer Medien.
Debatte über Strafmündigkeit
Innenminister Jan Redmann (CDU) sprach sich dabei auch klar für ein Verbot sozialer Medien für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren aus. Die zunehmende Verrohung gerade unter jungen Menschen bereite ihm große Sorgen. Viele Fach- und Jugendverbände wie auch queere Organisationen sprechen sich klar dagegen aus. Der Innenminister plädiert außerdem dafür, die Strafmündigkeit in Deutschland auf 12 Jahre zu senken. Dadurch könnten auch bei 12- und 13-Jährigen Maßnahmen nach dem Jugendstrafrecht angewendet werden. Derzeit liegt die Strafmündigkeit laut Strafgesetzbuch bei 14 Jahren. Kinder unterhalb dieser Altersgrenze gelten als nicht schuldfähig – unabhängig von der Schwere der Tat. Entscheidend ist dabei die Frage, ob ein junger Mensch das Unrecht seines Handelns erkennen und entsprechend handeln konnte. So ergibt sich das Bild, dass Jugendliche unter 14 Jahren zwar offenbar nicht reif genug für Social Media, aber bereit für mögliche Jugendhaftstrafen sind.