Neue Regeln im Tennis Einmalige Gentests bei der Frauen-Kategorie
Die Women's Tennis Association (WTA) verschärft ihre Regeln für die Teilnahme am Profitennis der Frauen. Künftig müssen alle Spielerinnen einen einmaligen Test auf das sogenannte SRY-Gen absolvieren. Die neue Richtlinie ersetzt die seit 2024 geltenden Bestimmungen, nach denen trans* Frauen unter Einhaltung bestimmter Testosteron-Grenzwerte über einen Zeitraum von 24 Monaten startberechtigt waren.
Das Wichtigste im Überblick
- Die WTA führt für alle Spielerinnen einen einmaligen Test auf das SRY-Gen ein.
- Trans* Frauen dürfen nach den neuen Regeln grundsätzlich nicht mehr an WTA-Turnieren teilnehmen.
- Ausnahmen gelten bei bestimmten Varianten der Geschlechtsentwicklung.
- Die WTA spricht von einem sensiblen Thema und kündigt einen respektvollen Umgang an.
Gen-Test bei allen Frauen
Nach den neuen Regeln sind trans* Frauen von Wettbewerben der WTA ausgeschlossen. Darüber hinaus dürfen auch Spielerinnen, bei denen das SRY-Gen nachgewiesen wird, grundsätzlich nicht antreten. Das SRY-Gen (Sex-determining Region Y) ist ein Gen auf dem Y-Chromosom, das eine zentrale Rolle bei der Entwicklung der männlichen Geschlechtsmerkmale im Embryo spielt. Eine Ausnahme gilt, wenn „der medizinische Leiter der WTA davon überzeugt ist, dass die Spielerin ein vollständiges Androgenresistenzsyndrom (Complete Androgen Insensitivity Syndrome, CAIS) oder eine andere Variante der Geschlechtsentwicklung hat, aufgrund derer sie niemals die physiologischen Auswirkungen einer männlichen Mini-Pubertät oder einer männlichen Pubertät erfahren hat.“
Verpflichtende Teilnahme an Screening
Alle Spielerinnen müssen sich nach Angaben der WTA mit sofortiger Wirkung einem „einmaligen Screening“ unterziehen. Wer den Test verweigert, wird von der Tour ausgeschlossen. Die WTA erklärte, die neuen Vorgaben seien das Ergebnis eines einjährigen Überprüfungsprozesses. „Nach der jüngsten Überprüfung, die Gespräche mit WTA-Mitgliedern sowie die sich entwickelnden Standards im Frauensport umfasste, hat der WTA-Vorstand eine aktualisierte Richtlinie verabschiedet“, teilte die Organisation schriftlich mit. „Das Screening der Spielerinnen beginnt im Jahr 2026 unter Einhaltung aller angemessenen Vertraulichkeits- und Datenschutzstandards sowie parallel zu einem umfassenden Informations- und Beteiligungsprogramm für die Spielerinnen.“
Navratilova begrüßt Entscheidung
Weiter heißt es in der Stellungnahme: „Die WTA erkennt an, dass es sich um ein sensibles und komplexes Thema handelt, und verpflichtet sich, alle Spielerinnen mit Würde zu behandeln sowie die Richtlinie respektvoll und umsichtig umzusetzen.“ Nach Angaben des Verbandes spielt derzeit keine bekannte trans* Frau auf der WTA-Tour. Als letzte öffentlich bekannte trans* Spielerin bei einem Turnier der Tour gilt Renee Richards, die 1981 an den US Open teilnahm. Die frühere Weltranglistenerste Martina Navratilova begrüßte die Entscheidung. Die 18-malige Grand-Slam-Siegerin, die sich seit Jahren gegen die Teilnahme von trans* Frauen am Frauensport ausspricht, bezeichnete die Regeländerung auf der Plattform X als „einen Schritt in die richtige Richtung“.
Beschluss folgt anderen Sportverbänden
Mit ihrer Entscheidung folgt die WTA einer Entwicklung, der auch andere Sportverbände erfasst. Das Internationale Olympische Komitee (IOC) sowie mehrere nationale Mitgliedsverbände haben SRY-Gentests bereits vorgeschrieben oder prüfen deren Einführung. Das IOC hatte eine entsprechende Richtlinie im März angekündigt und damit seine Entscheidung aus dem Jahr 1999 revidiert, auf entsprechende Gentests zu verzichten.
Befürworter des Ausschlusses von trans* Frauen aus dem Frauensport argumentieren, dass eine männliche Pubertät je nach Sportart dauerhafte körperliche Vorteile wie größere Muskelmasse, höhere Knochendichte oder mehr Kraft mit sich bringen könne und deshalb die Chancengleichheit im Wettbewerb geschützt werden müsse. Kritiker halten dagegen, dass pauschale Ausschlüsse einzelne Athletinnen benachteiligen, Erkenntnisse zur tatsächlichen Leistungsrelevanz je nach Disziplin unterschiedlich ausfallen können und Startberechtigungen daher auf Grundlage individueller medizinischer Kriterien statt genereller Verbote geregelt werden sollten.