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Veto gegen Partnerschaftsgesetz
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Nein zum Partnerschaftsgesetz Präsident Nawrocki verschärft Konflikt mit polnischer Regierung

ms - 20.07.2026 - 10:30 Uhr
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Polens Präsident Karol Nawrocki hat die von der Regierung von Donald Tusk geplante Einführung eingetragener Lebensgemeinschaften erneut gestoppt. Der konservativ-nationalistische Staatschef legte sein Veto gegen zwei entsprechende Gesetze ein und begründete seine Entscheidung mit dem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe.

Das Wichtigste im Überblick

  • Präsident Karol Nawrocki legt sein Veto gegen Gesetze zu eingetragenen Lebensgemeinschaften ein.
  • Die Vorhaben der Regierung von Donald Tusk sollten gleichgeschlechtlichen Paaren und anderen unverheirateten Paaren mehr Rechte verschaffen.
  • Nawrocki sieht darin eine Gefährdung des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe.
  • Beide Gesetze hatten zuvor Sejm und Senat passiert.
  • Bereits im Oktober 2025 hatte sich Nawrocki gegen mehr Rechte für Homosexuelle ausgesprochen.

Blockade des Präsidenten 

So erklärte Nawrocki: „Als Hüter der Verfassung kann ich keine Lösung akzeptieren, die zum Verlust des Sonderstatus der Ehe führen würde, die (…) als Verbindung zwischen einer Frau und einem Mann definiert ist.“ Mit seiner Entscheidung blockiert der Präsident die Pläne der Regierung erneut, eingetragene Lebenspartnerschaften zu legalisieren und den rechtlichen Alltag insbesondere gleichgeschlechtlicher Paare zu erleichtern. Seine Entscheidung traf Nawrocki zudem erst am letzten Tag der Frist, die ihm die Verfassung für die Prüfung der Gesetze einräumt.

Die beiden Gesetzesvorhaben mit den Titeln „Status der nahestehenden Person in einer Beziehung“ sowie „Vereinbarung über das Zusammenleben“ hätten es zwei volljährigen Personen unabhängig vom Geschlecht ermöglicht, bei einem Notar einen Vertrag abzuschließen und diesen im Standesamt registrieren zu lassen. Der Vertrag sollte unter anderem Regelungen zur gemeinsamen Vermögensführung, zu Unterhaltspflichten, zum Wohnrecht, zum Zugang zu medizinischen Informationen sowie zu Bestattungsfragen enthalten. Zudem hätten die Testamente beider Partner Bestandteil der Vereinbarung werden können. Es handelte sich um den ersten Gesetzentwurf in der Geschichte Polens, der Partnerschaften rechtlich formalisiert hätte. Beide Vorlagen hatten zuvor sowohl den Sejm als auch den Senat erfolgreich passiert. Überraschend kommt die Entscheidung von Narwocki allerdings nicht, er hatte sich in den letzten Jahren immer wieder gegen jede Form einer rechtlichen Anerkennung von homosexuellen Paaren ausgesprochen. 

Präsident warnt vor „Quasi-Ehen“

In seiner Begründung kritisierte Nawrocki so auch die Gesetzesinitiative der Regierung scharf. „Allein die Änderung des Gesetzestitels ändert den rechtlichen Charakter der vorgeschlagenen Lösung nicht. Das ist ein größeres Problem der Gesetzgebung der Regierung: Sie verlässt sich oft darauf, dass ein wohlklingender Name die Debatte über einen inhaltlich schlechten und schädlichen Entwurf beendet.“ Der Präsident verwies zudem auf Aussagen aus seinem Wahlkampf. Damals habe er sich grundsätzlich offen für gesetzliche Regelungen gezeigt, die Menschen in nicht formalisierten Beziehungen den Alltag zu erleichtern. 

Abgelehnt habe er jedoch Vorhaben, die aus seiner Sicht Quasi-Ehen schaffen und den Weg für eine Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare ebnen könnten. „Leider handelt es sich bei dem, was mir vorgelegt wurde, nicht nur um technische Gesetze, die Menschen den Zugang zu medizinischen Informationen erleichtern. Diese Projekte schaffen eine neue, formalisierte Institution des Familienrechts mit einem breiten Katalog von Befugnissen, die den Rechten der Ehe sehr nahe kommen“, argumentierte Nawrocki. Nach Auffassung des Präsidenten bilde das Gesetz „den rechtlichen Kern der Ehe unter einem anderen Namen und ohne den vollen Katalog von Verpflichtungen“ nach.

Mehrere Vetos seit Amtsantritt

Der 43-jährige Karol Nawrocki war im Juni 2025 zum Präsidenten Polens gewählt worden. Bereits in den ersten Monaten seiner Amtszeit machte Nawrocki mehrfach von seinem Vetorecht Gebrauch, im Oktober letzten Jahres betonte er bereits klar und deutlich, dass er mehr Rechte für Homosexuelle im Grundsatz ablehne und ein Veto einlege. Mit seiner jüngsten Entscheidung stellt sich Nawrocki auch gegen die Mehrheit in der eigenen Bevölkerung, zuletzt sprachen sich rund 62 Prozent der Polen für eingetragene Partnerschaften für Schwule und Lesben aus. Zudem wurde im Mai dieses Jahres erstmals eine im Ausland geschlossene schwule Ehe in Polen offiziell anerkannt – dem vorausgegangen war ein verpflichtender Beschluss auf EU-Ebene.  

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