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Schweiz arbeitet an Pacs für unverheiratete Paare
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Mehr Schutz ohne Ehepflicht Schweiz arbeitet an "Pacs" für unverheiratete Paare

mr - 20.05.2026 - 21:00 Uhr
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Seit Mitte Mai 2025 arbeiten die zuständigen Kommissionen des Schweizer Parlaments an einem konkreten Entwurf für die Einführung eines «Pacte civil de solidarité» (Pacs) als nationale Rechtsform für das «Konkubinat plus». FDP‑Ständerat Andrea Caroni hatte die parlamentarische Initiative 22.448 bereits im Jahr 2022 eingereicht, und die Kommissionen beider Räte haben dem Begehren seither zugestimmt; im Ständerat – mit 9 zu 2 Stimmen –, im Nationalrat – mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Rechtskommission des Nationalrats soll den gesetzlichen Entwurf nun innerhalb der nächsten zwei Jahre erarbeiten. Zur Erinnerung: Seit dem 1. Juli 2022 können in der Schweiz keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden. Das Modell wurde mit der Einführung der Ehe für alle abgeschafft. Gleichgeschlechtliche Paare müssen heute also heiraten, wenn sie ihre Beziehung rechtlich absichern wollen.

 

Das Wichtigste im Überblick

  • Die parlamentarische Initiative Caroni (Nummer 22.448) trägt den Titel «Einen Pacs für die Schweiz» und fordert die Schaffung eines formalen Rechtsrahmens als «Konkubinat plus».
  • Die Kommission des Ständerats hat dem Modell im November 2022 mit 9 zu 2 Stimmen zugestimmt, die Kommission des Nationalrats im Januar 2023 mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
  • Der Bundesrat hatte bereits im März 2022 in einem Bericht eine mögliche Gestaltung eines «Pacs nach Schweizer Art» skizziert als «Konkubinat plus».

 

Kommissionsarbeit nimmt Fahrt auf

Die Rechtskommission des Nationalrats befindet sich in der Phase der Gesetzesentwurfsausarbeitung. Ihr Auftrag: Innerhalb von zwei Jahren einen konkreten Vorschlag vorzulegen, der anschließend in Vernehmlassung gehen kann. Damit wäre der Weg für eine parlamentarische Beratung und mögliche Umsetzung vorgezeichnet.

 

Gestaltung eines «Konkubinat plus»

Der von Caroni vorgesehene Pacs soll rechtlich über das Konkubinat hinausgehen, ohne die Verpflichtungen der Ehe zu übernehmen. Vorgeschlagene Elemente sind gegenseitige Vertretung bei Krankheit oder Urteilsunfähigkeit, Pflicht zur gegenseitigen Unterstützung, Wohnungsschutz sowie Schutz von gemeinsamen Kindern bei Trennung. Steuerrechtliche oder erbrechtliche Regelungen würden jedoch nicht auf den Umfang der Ehe erweitert werden.

 

Internationale Vorbilder und praktische Umsetzung

Als Vorbild dient das französische Modell des Pacte civil de solidarité, das bereits auf Kantons­ebene in Genf und Neuenburg reaktiviert wurde. Diese kantonalen Regelungen zeigen laut parlamentarischer Mitteilungen, dass das Modell von Bevölkerung und Behörden grundsätzlich positiv bewertet wird.

 

Nächste Schritte und Ausblick

Nach Ausarbeitung des Entwurfs durch die Kommission folgt die Vernehmlassung, geplante Schritte spätestens 2027. Kommt der Entwurf durch, könnte der Pacs realistisch frühestens im Jahr 2030 schweizweit eingeführt werden.

Diese Entwicklung könnte für viele Schweizer Paare bedeutsam sein, die ihre Beziehung rechtlich absichern möchten, ohne zu heiraten. Die künftige Form des Pacs wird zeigen, inwieweit sich das Partnerschaftsrecht modernisiert und diversifiziert.

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