Lichtblick in Kenia? Kann das Urteil die Lage von Schwulen und Lesben verbessern?
In einem wegweisenden Urteil hat das Oberste Gericht in Kenia jetzt das Recht von schwul-lesbischen Nichtregierungsorganisationen bestätigt, sich auch dann offiziell als Verband registrieren lassen zu dürfen, wenn im Namen selbst Schwule und Lesben erwähnt werden. Was im ersten Moment vielleicht banal klingen mag, ist ein wichtiger Schritt gegen die zunehmende Radikalisierung, mit der die Regierung gegen Homosexuelle vorgeht – am Beispiel Uganda will Kenia möglicherweise sogar in diesem Jahr noch neue Verbotsgesetze einführen, die dann ebenso die Todesstrafe für Homosexualität vorsehen.
Antrag gegen Gay-Verband war falsch
Geklagt vor dem Obersten Gerichtshof hatte die NGLHRC (National Gay and Lesbian Human Rights Commission). Sie feiert den jüngsten Beschluss des Gerichts als großen Sieg im Kampf für mehr Rechte von Homosexuellen im Land. Bereits mehrfach seit 2015 war die Organisationen gegen die Angriffe der Regierung gerichtlich vorgegangen und musste sich auch durch mehrere Berufungsverfahren kämpfen. Im jüngsten Gerichtsurteil halten die Richter des Obersten Gerichtshof dabei fest, dass die Angriffe gegen die Organisation nicht rechtens waren: „Der Antragsteller ist ein Anwalt des Obersten Gerichtshofs von Kenia und ein Mitglied des Parlaments. Er hätte wissen müssen, dass sein Antrag von Anfang an falsch war.“
Mehr Einsatz für die Rechte von LGBTI*-Menschen
Die Gay-Organisation zeigte sich sichtlich erfreut über den jüngsten Sieg: „Die heutige Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für NGLHRC oder die LGBTIQ+ Gemeinschaft, sondern auch für die dauerhaften Prinzipien der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, die in Artikel 36 der kenianischen Verfassung verankert sind, dreizehn Jahre nach deren Verkündung. Wir danken dem Obersten Gerichtshof für sein Engagement zur Wahrung der Rechte und Freiheiten aller Kenianerinnen und Kenianer als Grundlage der Gerechtigkeit. NGLHRC wird sich weiterhin mit neuem Elan für die Rechte und die Würde von LGBTI-Personen in Kenia einsetzen.“
Aggressive Stimmung gegen Homosexuelle
Erst im Februar dieses Jahres hatte der Oberste Gerichtshof bereits die Position der NGO gestärkt – die Folgen waren allerdings eine verstärkte homophobe Stimmungsmache in der Gesellschaft, die zu noch mehr Anfeindungen auf Homosexuelle geführt hatte. Binnen weniger Monate hatten sich in diesem Jahr die Angriffe auf Schwule und Lesben verfünffacht.
Auch Kenias Präsident William Ruto hatte sich offiziell gegen die schwul-lesbische Organisation ausgesprochen. Im Land existieren bereits Haftstrafen von bis zu 14 Jahren für gleichgeschlechtliche Handlungen unter Männern, Frauen sind von dem Verbot ausgeschlossen. Zuletzt Ende Juni hatte das Parlament seine Pläne weiter konkretisiert, zeitnah die Todesstrafe für Homosexuelle in Kenia einführen zu wollen.