Lebenslange Haft für homophoben Mord "Wenn ich aus der Haft komme, werde ich hier in diesem Land Leute töten."
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf gestern die Revision des verurteilten Mörders und bekräftigte damit das Urteil – der Mörder eines schwulen 55-jährigen Mannes aus Krefeld erwartet eine lebenslange Haft. Zuvor hatte das Oberlandesgericht in Dresden den Syrer Abdullah al H. im Mai 2021 wegen versuchten Mordes und gefährliche Körperverletzung verurteilt und dabei auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt, sodass der Mann auch nach einer möglichen vorzeitigen Entlassung weiterhin in Sicherheitsverwahrung untergebracht werden muss.
Die Richter hatten damals bereits festgestellt, dass Abdullah al H. aus religiöser Verblendung heraus im Oktober 2020 das schwule Paar in Dresden rücklings attackiert hatte. Mit zwei, etwa 21 Zentimetern langen Messern hatte er mehrfach in die Rücken der beiden Männer aus Nordrhein-Westfalen eingestochen, dabei brach eine Klinge im Körper des 55-jährigen Thomas L. ab, sodass er kurz darauf seinen schweren Verletzungen erlag. Sein 53-jähriger Lebenspartner Oliver L. überlebte nur knapp. Der Vorsitzende der Dresdner Richter hatte dazu in der Urteilsverkündung klargestellt: “Der Angeklagte handelte in radikal-islamistischer Gesinnung in dem Bestreben, Repräsentanten einer von ihm abgelehnten freiheitlich-demokratischen Gesellschaft zu töten.“

Der, zur Tatzeit 20-jährige Syrer war als minderjähriger Flüchtling 2015 nach Deutschland gekommen und drei Jahre später wegen Propaganda für die Terrororganisation Islamischer Staat verurteilt worden. Während der Jugendstrafe attackierte er zudem Vollzugbeamte. Nur fünf Tage vor dem Angriff auf das schwule Touristen-Paar war der junge Mann aus der Haft entlassen worden.
Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland hatte 2020 scharf kritisiert, dass die sächsischen Behörden von Polizei, über Staatsanwaltschaft bis hin zum Innenministerium zu lange verschwiegen hätten, dass es sich um ein homosexuellenfeindliches Tatmotiv gehandelt habe. Spiegel online hatte damals berichtet, dass der Syrer im Gespräch mit dem forensischen Psychiater, Professor Norbert Leygraf, seinen Hass auf Homosexuelle deutlich gemacht hatte. Er habe gezielt Homosexuelle ausgewählt, die in seinem Weltbild Feinde Gottes seien, eine schwere Sünde beginnen und somit getötet werden müssten. Selbstkritisch habe er im Gespräch bereut, dass er die Tat nicht vollenden konnte, wie er wollte, da eines der beiden Opfer überlebt hatte. Die klare Positionierung des Bundesverfassungsgerichts von gestern folgt dabei nun glücklicherweise der Einschätzung des Dresdner Gerichts. Der Syrer selbst hatte nach Aussagen des Psychiaters erklärt: "Wenn ich aus der Haft komme, werde ich hier in diesem Land Leute töten."