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Leihmutterschaft in Deutschland
Rubrik

Kinderwunsch bei Homosexuellen Wird das Verbot der Leihmutterschaft aufgehoben?

ms - 31.03.2023 - 14:00 Uhr

Die Leihmutterschaft in Deutschland – bisher ist diese verboten, wenn auch nicht strafbar, weder für die Mutter noch die beteiligten Wunscheltern. Die Ampel-Koalition überlegt, die sogenannte altruistische Leihmutterschaft in der Bundesrepublik einzuführen – ähnliche Vorhaben werden gerade auch in England debattiert. Dies bedeutet, dass Frauen als Leihmütter das Kind austragen können, dafür aber kein Geld oder anderweitige Leistungen erhalten. Sie tragen das Kind also „selbstlos“ aus, um den Wunscheltern zu helfen. Ebenso im Gespräch ist die Legalisierung der Eizellenspende.

Umstrittenes Thema in der Community

Gerade das Thema Leihmutterschaft ist auch innerhalb der Gay-Community durchaus umstritten. Während einige Verbände damit eine neue Chance für Schwule und Lesben mit Kinderwunsch sehen, kritisieren andere Organisationen, dass solche Verfahren stets eine Ausnutzung von Frauen bedeuten würde. Die Bundesregierung hat deswegen nun eine Kommission einberufen, bestehend aus 18 Experten aus den Fachbereichen Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Rechtswissenschaften, die über das Thema beraten sollen. Ein weiterer Punkt der zwei Arbeitsgruppen des Gremiums werden neue Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sein. Der Abschlussbericht der Kommission soll zwölf Monate nach Konstituierung vorgelegt werden.

Fortschritt der Wissenschaft mitdenken

Vorgestellt worden war die neue Kommission von den drei zuständigen Ministerien für Familie, Gesundheit und Justiz. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erklärte dazu: „Ethische Fragen in der Medizin müssen mit dem Fortschritt der Wissenschaft immer wieder neu gestellt und beantwortet werden. Deswegen haben wir eine Kommission berufen, die sich ergebnisoffen mit reproduktiver Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin befassen wird. Sie soll dazu Lösungsvorschläge erarbeiten, die gesellschaftlich konsensfähig sind. Die Mitglieder der Kommission bringen unterschiedliche fachliche Perspektiven und ausgewiesene wissenschaftliche Expertise in diesen Prozess ein.“

Gesellschaftliche Diskussion erwünscht

Und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ergänzt: „In der Kommission haben wir nicht nur Sachverstand aus Rechtswissenschaft und Medizin, sondern auch aus anderen Fachbereichen gebündelt. So schaffen wir für die politische und gesellschaftliche Diskussion einiger der schwierigsten Fragen der reproduktiven Selbstbestimmung eine aktuelle wissenschaftliche Grundlage. Die beiden Arbeitsgruppen der Kommission sollen unvoreingenommen und ohne inhaltliche Vorgaben von außen arbeiten und dann ihre Schlussfolgerungen vorlegen. Im Anschluss wird dann noch ausreichend Raum bleiben für die notwendige breite politische und gesellschaftliche Diskussion der Ergebnisse.“ In den beiden Arbeitsgruppen befinden sich 18 Professoren, unter anderem von der Universitätsfrauenklinik Heidelberg, der Goethe-Universität Frankfurt, der Johannes Gutenberg-Universität Mainz oder auch den Universitäten aus Potsdam, Köln, Bonn und Konstanz.

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