Kassenleistung Trans-OP? Bundesgesundheitsministerium will Sachlage mit Fachgremien prüfen
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen wollen heute Nachmittag in einem hybriden Fachgespräch über die Forderung beraten, dass die Finanzierung von geschlechtsangleichenden Operationen für Trans- und nicht-binäre Personen künftig von den Krankenkassen übernommen werden soll.
Bundessozialgericht kippte Kostenübernahme
Mitte Oktober hatte zuletzt das Bundessozialgericht geurteilt, dass gesetzliche Krankenkassen derzeit nicht zur Kostenübernahme von geschlechtsangleichenden Operationen verpflichtet werden können – dies hatte eine nicht-binäre Person eingeklagt, das Urteil dürfte aber auch Trans-Personen betreffen. In der Begründung hat das Bundesozialgericht darauf hingewiesen, dass es hierzu zunächst einer Grundsatzentscheidung des gemeinsamen Bundesausschusses bedürfte – es ist das höchste Gremium in diesem Bereich.
Die grüne Bundestagsfraktion hat sich zum Ziel gesetzt, die Sachlage ändern zu wollen und beruft sich dabei auf die Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation, die Transgeschlechtlichkeit nicht mehr als psychische Störung definiert. „Trotz dieser positiven Entwicklung der Entpathologisierung, ist der Handlungsbedarf in der medizinischen Versorgung enorm. Der Anspruch auf Kostenübernahme für medizinische Leistungen durch die Krankenkassen basiert auf einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) aus den 1980er Jahren und ist noch ohne gesetzliche Verankerung.“
Kosten sollen übernommen werden müssen
Bereits vor dem Urteil des Bundesozialgerichts sei dabei die Lage für Betroffene schwierig gewesen, oftmals hätten diese langwierige Verfahren durchlaufen müssen, bevor die Kostenübernahme möglicherweise gewährt worden war – diese Ausgangslage dürfte sich jetzt noch einmal verschärft haben. Die Grünen sprechen von einer „enormen Rechtsunsicherheit“. Das Ziel ist, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, klar: Die „Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen sollen vollständig von der GKV übernommen werden müssen", so die Forderung der Partei.
Beim heute öffentlichen Fachgespräch werden nebst der Trans-Bundestagsabgeordneten Tessa Ganserer und dem Queer-Beauftragten der Bundesregierung, Sven Lehmann, auch weitere Parteimitglieder sowie mehrere Mediziner, Rechtsanwälte, Psychiater und eine Vertreterin vom Bundesverband trans* erwartet. Im Vorfeld zeigte sich die queer-politische Sprecherin der Linksfraktion, Kathrin Vogler, frustriert und erklärte, dass das Gesundheitsministerium in diesem Fall „pennen“ würde, denn das Urteil habe schon jetzt „dramatische Folgen“ für alle Betroffenen.
Ministerium prüft Lage
Das angesprochene Bundesgesundheitsministerium erklärte indes, dass der Sachverhalt erst mit medizinischen Fachgesellschaften, Betroffenenverbänden und der Selbstverwaltung sowie auch mit dem GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene geklärt werden müsse. Eine abschließende Bewertung könne man erst dann vornehmen – einen Zeitrahmen dafür ließ das SPD-geführte Bundesgesundheitsministerium offen.