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Jugendliche Nacktbilder

Jugendliche Nacktbilder Nacktbilder von Minderjährigen digital zu verschicken ist strafbar – auch, wenn man Bilder von sich selbst versendet!

ms - 28.09.2023 - 14:00 Uhr
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Das Bundeskriminalamt (BKA) hat jetzt unter dem Hashtag „dontsendit“ eine neue Kampagne gestartet, die Jugendliche davon abhalten soll, Nacktbilder digital via Chats oder Dating-Portalen zu verschicken. In spezieller Weise sind davon auch gerade homosexuelle und queere Jugendliche betroffen – auf vielen Dating-Portalen gehört es inzwischen fast bereits zum guten Ton dazu, binnen weniger Sekunden oder Minuten nach den ersten Gesprächen auch Nacktbilder von sich zu versenden. Zwar sind die angebotenen Apps zumeist nur für Erwachsene gedacht, Altersverifikationen gibt es aber bis heute kaum oder sind leicht zu übergehen.

Selbstfilmer – ein großes Problem bei Jugendlichen

Weichen die Gespräche mit dem vermeintlich neuen Schwarm dann auf private Messenger-Dienste wie Whatsapp, Telegram oder Signal aus, lässt sich noch weniger kontrollieren, was wem geschickt wird. Bis heute wissen viele Jugendliche dabei noch immer nicht, dass sie sich selbst auch strafbar machen, wenn sie erotische Nacktbilder von sich selbst verschicken.

„Dieses Phänomen spielt im Deliktbereich der kinder- und jugendpornografischen Inhalte eine große Rolle“, so das BKA. Kurz gesagt, das Versenden von pornografischen Bildern von Minderjährigen ist auch dann strafbar, wenn die Fotos den Versender zeigen. Mehr als 41 Prozent der Tatverdächtigen in der polizeilichen Kriminalstatistik 2022 seien so unter 18 Jahre alt gewesen – die sogenannten „Selbstfilmer“.

Strafrechtlich relevant sind nicht nur Nacktbilder

Strafrechtlich noch schärfer geahndet wird es, wenn Kinder unter 14 Jahren Nacktbilder oder -videos von sich machen; wer solche Aufnahmen herstellt, versendet, empfängt, weiterleitet oder speichert, macht sich seit 2021 gesondert strafbar. Je nach Bild können auch Fotos von Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren als jugendpornografisch und damit strafrechtlich relevant eingestuft werden.

Das BKA klärt außerdem darüber auf, dass auch Bilder bereits dann strafrechtlich relevant sein können, selbst wenn die Jugendlichen darauf nicht komplett nackt sind. „Aufnahmen von ´ganz oder teilweise unbekleideten´ Minderjährigen sind als ´sexuell aufreizend´ einzustufen oder zu werten, wenn aus Sicht eines Durchschnittsbetrachters eine Stimulierungstendenz hervorgerufen wird. Pornografische Inhalte müssen bei der Bewertung immer im Kontext gesehen werden. Bei einem Bild mit Bikini am Strand liegt eine sexuelle Erregung zumeist nur dann vor, wenn beispielsweise ein Teil des Bikinis fehlt oder verschoben ist. Aber auch hier kommt es immer auf den Einzelfall an. Eine klare Einordnung ist oftmals sehr schwierig.“

Kein Schulhofspaß, beteuert Ministerin Faeser

Bei der Vorstellung der neuen Kampagne versicherte auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser, dass es sich bei dem Thema keineswegs um einen „Schulhofspaß“ handele. „Seit Jahren steigen die Fallzahlen bei der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten durch Kinder und Jugendliche selbst. Diese Entwicklung müssen wir durch Sensibilisierung und Prävention stoppen.“

BKA-Experten warnen zudem davor, dass solche Bilder und Videos dann auch von Dritten weitergeleitet oder direkt veröffentlicht werden können – im schlimmsten Fall machen die Aufnahmen schnell die Runde und erreichen dann auch Lehrer oder beispielsweise Mitschüler. „Das kann zu Mobbing in der Schule oder am Arbeitsplatz, Verunglimpfungen in den sozialen Medien oder anderen Folgen führen“, so die Ministerin weiter.

Klares Nein zu Nacktbildern von Jugendlichen

Bekommt man selbst als Jugendlicher (oder Erwachsener) solche Bilder ungefragt zugeschickt, rät das BKA dazu, die Aufnahmen keinesfalls herunterzuladen oder gar weiterzuleiten. Auch das Anfertigen von Screenshots ist zu unterlassen. „Dem unaufgefordert übermitteltem Inhalt sollte ausdrücklich widersprochen und auf die Strafbarkeit der Handlung hingewiesen werden“, so das BKA. Zudem sollte man umgehend die örtliche Polizei informieren und nach Möglichkeit auch die Meldefunktion der Dating-Plattform nutzen.

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