Homosexuelle Familienrechte Lehmann begrüßt Reformpläne von Justizminister Buschmann
Der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat heute erste Pläne vorgestellt, um die Reform des Abstammungsrechts einzuleiten und homosexuellen Paaren mit Kindern rechtliche Erleichterungen einzuräumen.
Mehr Rechte für homosexuelle Paare
„Viele Kinder wachsen heute in Trennungsfamilien auf, in Patchwork- und Regenbogenfamilien oder bei nicht miteinander verheirateten Eltern“, so Buschmann. Das aktuelle Familienrecht hinke diesen Entwicklungen hinterher, weswegen eine Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts geboten ist.
Ein Kernaspekt dabei: Ähnlich wie in Österreich zu Beginn des Jahres bereits umgesetzt, soll auch in Deutschland bei zwei lesbischen Frauen die nicht leibliche Mutter automatisch auch zum zweiten Elternteil werden, bisher notwendige, aufwendige und teure Adoptionsverfahren sollen überflüssig werden. Auch bei zwei schwulen Vätern soll das gemeinsame Sorgerecht einfacher möglich sein.
Elternvereinbarungen vor der Geburt möglich
Wenn sich ein lesbisches Paar und ein schwules Paar verabreden, gemeinsam ein Kind zu zeugen, soll es künftig sogar möglich sein, bereits vor der Zeugung eine rechtssichere sogenannte Elternschaftsvereinbarung aufzusetzen. Wie bereits vorab erwähnt, will Buschmann allerdings am Grundsatz von zwei Elternteilen festhalten, auch künftig soll es so nicht drei oder mehr Elternteile geben.
Erleichtert werden soll allerdings die Übertragung des sogenannten „Kleinen Sorgerechts“, beispielsweise an enge Freunde, Nachbarn, neue Partner oder auch die Großeltern. Ziel ist es dabei, dass diese stellvertretend für die Eltern einfache Angelegenheiten im Sinne des Kindes regeln können. Änderungen soll es zudem auch im Adoptionsrecht geben, eine Ehe ist als Grundvoraussetzung hier dann nicht mehr bindend.
Lehmann begrüßt Reformvorschläge
Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, erklärte dazu: „Diese Reform ist längst überfällig und ich freue mich, dass Justizminister Buschmann nun die Eckpunkte veröffentlicht hat. Das ist ein wichtiger Schritt, um alle Kinder abzusichern und Familien in ihrer Vielfalt rechtlich anzuerkennen. Viele Familien warten dringend auf diese Reform, daher müssen nun zügig die Gesetzentwürfe vorgelegt werden. Die Reform des Familienrechts ebnet den Weg für eine inklusive Gesellschaft, in der unterschiedliche Familienformen als gleichwertig anerkannt werden. Ein Familienrecht, das Familien in ihrer Vielfalt anerkennt, stärkt nicht nur die Eltern, sondern auch die Kinder.“
Mit Blick auf das geplante neue Instrument der Elternschaftsvereinbarung, beispielsweise zwischen einem lesbischen und einem schwulen Paar, hält Lehmann zudem fest: „Im weiteren Prozess werde ich auch darauf achten, dass Regenbogenfamilien in all ihrer Vielfalt ausreichend berücksichtig werden. Dazu gehören selbstverständlich auch trans*, inter* und nicht-binäre Eltern.“