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Hoffnungsschimmer im Senegal
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Hoffnungsschimmer im Senegal Erste Freilassungen, viele Schwule bleiben aber inhaftiert

ms - 10.08.2026 - 15:30 Uhr
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Kleiner Erfolg im Senegal: Im westafrikanischen Land geht die juristische Aufarbeitung eines umfangreichen Verfahrens gegen Männer, denen unter anderem homosexuelle Handlungen vorgeworfen werden, zwar weiter, aber rund ein Drittel der Beschuldigten wurden nun überraschend freigelassen. Ein Untersuchungsrichter des Bezirksgerichts Pikine-Guédiawaye entschied, dass 28 der insgesamt 99 schwulen Männer freigelassen werden sollen. Die gegen sie erhobenen Vorwürfe wurden zudem fallengelassen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Gegen 99 Männer waren im Senegal unter anderem Vorwürfe wegen „unnatürlicher Handlungen“ und krimineller Verschwörung erhoben worden.
  • 28 Männer wurden freigelassen und die gegen sie erhobenen Vorwürfe fallengelassen.
  • Gegen 71 Männer sollen die Verfahren wegen „unnatürlicher Handlungen“ und krimineller Verschwörung weitergeführt werden.
  • Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Entscheidung des Untersuchungsrichters Berufung eingelegt.
  • Seit April gelten im Senegal verschärfte Strafen für einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen.
  • Je nach Zeitpunkt der Festnahme und konkretem Vorwurf können den Beschuldigten Haftstrafen von bis zu 20 Jahren drohen.

Verschärfte Strafen seit April

Für weitere 71 Männer ist das Verfahren dagegen noch nicht beendet. Sie müssen sich weiterhin wegen „unnatürlicher Handlungen“ und krimineller Verschwörung verantworten. Weitere Anklagepunkte wurden zunächst fallengelassen. Die Entscheidungen des Untersuchungsrichters sind allerdings noch nicht endgültig. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Entscheidung Berufung beim Berufungsgericht in Dakar eingelegt. Bis zu einer Entscheidung über die Berufung bleibt die Umsetzung der Beschlüsse ausgesetzt.

Die Verfahren fallen in eine Zeit deutlich verschärfter gesetzlicher Bestimmungen im Senegal. Seit April können einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen mit fünf bis zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Zusätzlich können Geldstrafen von bis zu zehn Millionen CFA-Francs verhängt werden. Das entspricht rund 15.000 Euro. Eine Reduzierung oder Aussetzung dieser Strafen ist nicht vorgesehen. Die möglichen Geldstrafen sind vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation im Senegal besonders hoch. Der mittlere Monatslohn liegt derzeit bei 132 Euro. Eine Verurteilung wegen entsprechender Straftaten hat zudem weitere Konsequenzen. Betroffene verlieren das Recht zu wählen, ein öffentliches Amt zu bekleiden oder für den Staat zu arbeiten. Auch der Besitz von Waffen, die Tätigkeit als Vormund und die Mitwirkung an bestimmten Familienangelegenheiten können ihnen untersagt werden.

Für viele Beschuldigte gilt altes Recht

Allerdings waren zahlreiche Männer bereits vor dem Inkrafttreten der verschärften Regelungen festgenommen worden. Für diese Beschuldigten gilt weiterhin der frühere Artikel 319. Er sieht niedrigere Höchststrafen vor. Danach können zwischen einem und fünf Jahren Haft sowie Geldstrafen von umgerechnet 150 bis 2.200 Euro anfallen. Zu den Beschuldigten gehört auch der bekannte Fernsehmoderator Pape Cheikh Diallo. Er war am Anfang Februar dieses Jahres von der Kriminalpolizei von Keur Massar in Dakar festgenommen worden.

20 Jahre wegen krimineller Verschwörung

Trotz der grundsätzlich niedrigeren Strafen können auch Männer, die vor dem April festgenommen wurden, mit einer erheblich längeren Haftstrafe konfrontiert sein. Wird ihnen zusätzlich eine kriminelle Verschwörung nachgewiesen, sind dafür zehn bis 20 Jahre Gefängnis vorgesehen. Damit hängt die mögliche Strafe nicht allein vom Zeitpunkt der Festnahme wegen homosexueller Handlungen ab. Entscheidend ist auch, welche weiteren Vorwürfe in dem jeweiligen Verfahren bestehen bleiben. Der Fall der insgesamt 99 Männer steht damit exemplarisch für die verschärfte rechtliche Situation homosexueller Menschen im Senegal. Während ein Teil der Beschuldigten zunächst freigelassen wurde, bleibt für 71 Männer das Verfahren bestehen. Über die Berufung der Staatsanwaltschaft muss nun das Berufungsgericht in Dakar entscheiden.

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