Historisches Urteil Schwule und Lesben dürfen Pflegeeltern werden
Man kann es in der Tat nur als historisch bezeichnen, was das Oberverwaltungsgericht in Kroatien nun beschlossen hat. Mladen Kožić und Ivo Šegota leben seit 2014 offiziell in einer eingetragenen Partnerschaft. Die beiden schwulen Männer gehörten zu den ersten Homosexuellen, die diesen rechtlichen Schritt gingen. Kurz darauf wollten die beiden Männer auch ein Kind adoptieren, doch die Behörden weigerten sich standhaft und erklärten, dass das kroatische Partnerschaftsgesetz kein Recht auf Adoption beinhalten würde.
Sechs Jahre lang kämpfte das schwule Paar durch mehrere Instanzen vor Gericht, nun kam es vor dem Oberverwaltungsgericht zur Sensation: Das Gericht sprach den beiden Männern in letzter Instanz das Recht zu, Kinder adoptieren zu dürfen. Zuvor hatte zwar bereits ein Verwaltungsgericht gleich geurteilt, doch die Entscheidung konnte noch immer juristisch angegriffen werden – das ist nun endgültig vom Tisch. Kožić und Šegota dürfen nun hoch offiziell Pflegeeltern sein, bereits im Jahr 2020 konnten sie erstmals Pflegekinder bei sich aufnehmen.
Das schwule Paar hat damit für alle anderen Homosexuellen in Kroatien den Weg freigemacht, auch Kinder adoptieren zu können. In der Urteilsbegründung richtete sich das Oberverwaltungsgericht dabei nach der Position des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und erklärte das bisherige Verbot für diskriminierend. Nur aufgrund der sexuellen Orientierung dürfe man Pflegeeltern nicht ihren Wunsch nach einem Kind verwehren. Zudem stellten die Richter auch klar, dass alle Sozialbehörden in Kroatien die Adoptionsanträge von gleichgeschlechtlichen Paaren fortan akzeptieren müssen. Bei grundsätzlicher Eignung müssen homosexuelle Paare gleichberechtigt mit Heterosexuellen auf die Warteliste kommen.