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Hasskriminalität gegen LGBTIQ+

Hasskriminalität gegen LGBTIQ+ Kritik an der mangelnden Umsetzung von Schutzmaßnahmen

ms - 01.07.2026 - 09:30 Uhr
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Anlässlich der Vorstellung des Evaluationsberichts zur Umsetzung der Empfehlungen des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ auf der 225. Innenministerkonferenz in Hamburg hat der LSVD+ – Verband Queere Vielfalt Bund und Länder aufgefordert, die beschlossenen Maßnahmen gegen queerfeindliche Hasskriminalität konsequent, verbindlich und überprüfbar umzusetzen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Auf der 225. Innenministerkonferenz wurde ein Evaluationsbericht zur Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt vorgestellt.
  • Der LSVD+ kritisiert die aus seiner Sicht unzureichende Umsetzung beschlossener Maßnahmen.
  • Gefordert werden unter anderem feste Ansprechpersonen für LGBTIQ+-Belange bei allen Polizeibehörden.
  • Zudem verlangt der Verband verbindliche Schulungen sowie eine dauerhafte Finanzierung von Beratungs- und Präventionsangeboten.
  • Der Verein spricht sich für eine erneute Überprüfung des Umsetzungsstandes in spätestens zwei Jahren aus.

Fortschritte und große Unterschiede

Alexander Vogt aus dem Bundesvorstand des LSVD+ erklärte: „Queerfeindliche Hasskriminalität in Deutschland ist auf einem alarmierend hohen Niveau. Die polizeilich registrierten und zivilgesellschaftlich dokumentierten Zahlen aus Bund und Ländern müssen für die Innenministerien ein unüberhörbares Warnsignal sein.“ Zuletzt im Juni bestätigte das BKA, dass die Hasskriminalität gegen LGBTIQ+-Menschen binnen eines Jahres erneut um rund 13 Prozent angestiegen ist. 

Der Verband erkennt nach eigenen Angaben Fortschritte bei der statistischen Erfassung queerfeindlicher Straftaten, beim Aufbau polizeilicher Ansprechstrukturen sowie bei der Sensibilisierung der Sicherheitsbehörden an. Gleichzeitig zeige der Evaluationsbericht, dass zahlreiche Empfehlungen des Arbeitskreises bislang nur teilweise oder je nach Bundesland sehr unterschiedlich umgesetzt worden seien. Bereits die Zwischenauswertung des LSVD+ zum Umsetzungsstand im Jahr 2025 habe deutliche Unterschiede zwischen den Ländern aufgezeigt. „Für uns ist klar: Alle Länder und die Bundespolizei müssen vom Prüfen ins Handeln kommen“, so Vogt weiter.

Feste Ansprechpersonen

Nach Auffassung des Verbands sollten bei sämtlichen Polizeibehörden hauptamtliche LGBTIQ+-Ansprechpersonen mit klar geregelten Zuständigkeiten und ausreichenden personellen sowie finanziellen Ressourcen eingerichtet werden. Viele bestehende Strukturen beruhten bislang lediglich auf nebenamtlicher Tätigkeit und persönlichem Engagement. Dies werde der Bedeutung der Aufgabe nicht gerecht. Darüber hinaus fordert der LSVD+, Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt verbindlich in die Aus- und Fortbildung von Polizei und Sicherheitsbehörden aufzunehmen. Der diskriminierungssensible Umgang mit trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen sei bislang nur in wenigen Bundesländern systematisch geregelt und müsse bundesweit zum Standard werden.

Dauerhafte Finanzierung

Neben dem Ausbau staatlicher Strukturen spricht sich der Verband für eine langfristig gesicherte Finanzierung von Beratungs-, Melde- und Präventionsangeboten aus. Mit steigenden Fallzahlen wachse auch der Bedarf an spezialisierter Opferberatung sowie an communitybasierten Unterstützungsangeboten. Präventionsarbeit dürfe deshalb nicht von kurzfristigen Projektförderungen abhängig sein. Nach Einschätzung des Vereins stellten die Empfehlungen des Arbeitskreises einen wichtigen Meilenstein dar. Nun komme es darauf an, dass Bund und Länder die vereinbarten Maßnahmen vollständig umsetzen und ihre Fortschritte regelmäßig sowie transparent dokumentieren. Der Verband fordert deshalb, spätestens in zwei Jahren erneut den Stand der Umsetzung zu evaluieren.

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