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Haftstrafen nach Dating-Masche Strafmaß-Verkündung nach Überfallserie auf schwule Männer in England

Von ms - 14.01.2025 - 10:00 Uhr
Haftstrafen nach Dating-Masche
Foto: iStock / LIgorko
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Urteil nach Dating-Masche: Die Richter des Birmingham Crown Court verhängten jetzt hohe Haftstrafen gegen fünf junge Männer, die im Jahr 2023 Homosexuelle mittels einer Dating-App in die Falle gelockt, überfallen und ausgeraubt haben. Insgesamt erbeutete die Gang rund 100.000 britische Pfund. 

Brutale Überfälle auf Homosexuelle

Bereits letztes Jahr hatte das Gericht die Schuld der Angeklagten festgestellt, nun erfolgte die Verkündigung des Strafmaßes – die Richter sprachen Haftstrafen zwischen 12 und 17 Jahren aus. Dabei betonte das Gericht erneut das brutale Vorgehen der fünf Täter Demalji Hadza (21), Abubaker Alezawy (21), Ali Hassan (20), Wasim Omar (24) und Mohammed Sharif (22).

Sie verabredeten sich mit ihren schwulen Opfern über Grindr an wenig frequentierten Treffpunkten, schlugen anschließend auf sie ein und raubten sie aus. Die jungen Täter erbeuteten dabei Bargeld, Fahrzeuge oder auch Ausweispapiere. Über einen Zeitraum von rund zehn Monaten lockte die Bande im Jahr 2023 immer wieder ahnungslose Homosexuelle in Birmingham und Derby in die Falle. 

Damit nicht genug, hielten sie einige ihrer Opfer über Stunden fest, vor Gericht hatten einige Männer von ihrer Todesangst berichtet. Immer wieder drohten die Männer ihren Opfern auch, sie abzustechen. Derweil plünderten die jungen Täter die Konten ihrer Opfer und zwangen diese, schwule Freunde ebenso zum Treffpunkt zu locken, damit auch diese ausgeraubt werden konnten. Mehrere Opfer wurden auch verletzt und erlitten unter anderem eine gebrochene Augenhöhle, eine gebrochene Nase oder auch eine ausgekugelte Schulter. 

Richterin betont Schwere der Straftaten

Die Vorsitzende Richterin Sarah Buckingham betonte: „Es ist klar, dass die Männer, die nichts getan haben, um das zu verdienen, was ihnen widerfahren ist, lang anhaltende Folgen zu tragen haben. Die Strafen sind daher völlig gerechtfertigt und spiegeln die Schwere der Straftaten wider.“

Obwohl die Täter in einigen Fällen maskiert waren, gelang der Polizei schlussendlich durch Videomaterial aus Überwachungskameras sowie durch Zeugenaussagen die Überführung der Bande. Der leitende Ermittler Detektive Inspektor Tom Lyons von der Polizei in den West Midlands betonte dazu: „Ich weiß, dass es den Opfern in diesem Fall viel Mut abverlangt hat, sich zu melden und die Strafverfolgung bis zur Verhandlung zu unterstützen – und dafür möchte ich sie loben. Ihre Beweise haben es uns ermöglicht, eine umfassende Untersuchung einzuleiten und einen überzeugenden Fall zu konstruieren, der letztendlich die Täter vor Gericht brachte und zweifellos viele andere Menschen davor bewahrt hat, Opfer zu werden. Ich möchte jeden ermutigen, der eine ähnliche Tortur erlebt hat, sich zu melden und bei der Polizei Anzeige zu erstatten.“

Klarer Fall von Hassverbrechen

Georgina Davies vom Crown Prosecution Service (CPS) sagte zudem, dass es die fünf Männer „gezielt auf Mitglieder der LGBTI*-Community abgesehen“ hatten: „Die Staatsanwaltschaft hat den Fall als Hassverbrechen verfolgt, was ein erhöhtes Strafmaß mit sich bringt, um der Schwere der Straftat, die durch Feindseligkeit aufgrund der sexuellen Orientierung motiviert ist, voll Rechnung zu tragen. Wir hoffen, dass diese Urteile den Opfern etwas Trost spenden und den Gemeinschaften, die sich von solchen Verbrechen besonders betroffen fühlen, Sicherheit geben. Jeder sollte sich sicher und selbstbewusst fühlen, wenn er mit anderen in Kontakt tritt, sei es persönlich oder online.“

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