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Geschlechtsangleichende Operationen
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Geschlechtsangleichende OPs Gesundheitsministerium will nach Urteil des Bundessozialgerichts Sachlage prüfen – das reicht nicht, erklärt die queer-politische Sprecherin der Linken

ms - 22.11.2023 - 12:30 Uhr
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Mitte Oktober urteilte das Bundessozialgericht, dass gesetzliche Krankenkassen aktuell nicht zur Kostenübernahme von geschlechtsangleichenden Operationen verpflichtet werden können. Geklagt hatte eine nicht-binäre Person. Der Entschluss stellt damit allerdings auch die Behandlungen von Trans-Personen zur Disposition.

Das Bundessozialgericht hielt in seiner Begründung fest, dass „körpermodifizierende Operationen“ bei Trans-Personen Bestandteil einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode seien, über deren Anerkennung zuerst der gemeinsame Bundesausschuss entscheiden muss, das höchste Gremium in diesem Zuständigkeitsbereich.

Gesundheitsministerium will über Sachlage beraten

Die queer-politische Sprecherin der Linksfraktion, Kathrin Vogler, erkundigte sich daraufhin bei der Bundesregierung, wie die Folgen für dieses Urteil konkret einzuschätzen seien. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte jetzt, dass bereits ein erstes Fachgespräch mit medizinischen Fachgesellschaften, Betroffenenverbänden und der Selbstverwaltung stattgefunden habe.

„Die Überlegungen der Bundesregierung zu einer konkreten Ausgestaltung dauern noch an. Die aus dem Fachgespräch gewonnen Erkenntnisse werden ebenso wie das Urteil des Bundessozialgerichts in diese Überlegungen einbezogen werden“, so die Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Dittmar. Eine abschließende Bewertung des Urteils des Bundessozialgerichts könne dabei erst erfolgen, wenn die Urteilsgründe im Volltext vorliegen – zudem beabsichtige dann auch der GKV-Spitzenverband mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene eine erneute Bewertung vorzunehmen und gegebenenfalls weitere Empfehlungen auszusprechen.

Keine Rechtssicherheit für queere Menschen

Für Vogler ist diese Vorgehensweise offenbar zu wenig, denn das Urteil habe „dramatische Folgen“, vor allem deswegen, weil das Gesundheitsministerium „pennt“. Konkret sagt Vogler: „Die Bundesregierung verweist in der Antwort auf den Bestandsschutz für laufende Behandlungen. Es ist beruhigend, dass es eine Empfehlung zur Kostenübernahme für anstehende Behandlungen für transgeschlechtliche Menschen durch ein Rundschreiben des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt. Nicht-binäre Menschen haben aber wohl keinen Anspruch auf Leistungen. Eine Empfehlung ist eine Kann-Regelung und schafft für die Betroffenen keine Rechtssicherheit. Das reicht nicht.“

Scharfe Kritik am Gesundheitsministerium

Insbesondere sieht Vogler dabei das Gesundheitsministerium in der Verantwortung und erklärt dazu: „Im Juni 2022 wurden die Eckpunkte des Selbstbestimmungsgesetzes vorgestellt und angekündigt, dass das Bundesgesundheitsministerium flankierend rechtliche Möglichkeiten für die Gesundheitsversorgung der Betroffenen erarbeiten wird. Weil dies verpennt wurde, besteht Rechtsunsicherheit und nur ein Teil der Betroffenen kann auf Unterstützung ihrer Krankenkasse hoffen. Karl Lauterbach steht nun in der Pflicht, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Betroffenen die Gesundheitsversorgung rechtssicher garantiert, sonst braucht er sich beim nächsten CSD in Köln wirklich nicht mehr blicken zu lassen."

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