Für Sexarbeiter*innen Deutsche AIDS-Hilfe im Appell an Bund und Länder
Aufgrund der andauernden Corona-Krise können Sexarbeiter_innen ihrer Tätigkeit nicht nachgehen und geraten somit aktuell in eine existenzielle Notlage. Aus diesem Grund hat die Deutsche AIDS-Hilfe heute, am Internationalen Hurentag, ein Appell an Bund, Länder und Kommunen gerichtet um Prostituierte zu unterstützen.
Die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) fordert mit Unterstützung von zahlreichen Organisationen darin ein Soforthilfepaket für Betroffene.
Sie verlangen unbürokratische Soforthilfefonds zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Personen, sowie eine Bereitstellung sicherer Unterkünfte und einen Zugang zu medizinischer Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherung.
Ein Zugang zu bereits bestehenden Soforthilfeprogrammen oder Sozialleistungen wird Sexarbeitern oft erschwert, oft aus steuer- oder aufenthaltsrechtlichen Gründen. Selbst wenn ein rechtlicher Anspruch auf Leistungen besteht, wird dieser teilweise aus reiner Diskriminierung durch Ämter nicht bewilligt, wie Studien in der Vergangenheit zeigten.
Fachberatungsstellen sind derzeit aufgrund der Pandemie ebenfalls in ihrem Angebot stark eingeschränkt und können Betroffenen somit nicht ausreichend helfen. Hier soll die Politik die Beratungsstellen und Verbände laut Appell als systemrelevant einstufen.
Weiterhin wird verlangt, dass Sexarbeit bei einer Lockerung von Corona-Beschränkungen beachtet und wie vergleichbare, körpernahe Dienstleistungen behandelt wird.
In jüngerer Vergangenheit gab es viele Stimmen gegen Sexarbeit und Bewegungen, die Tätigkeit auch nach der Corona-Krise gänzlich zu verbieten. Hierzu äußert sich Björn Beck vom Vorstand der DAH :
"Im Fokus muss jetzt das Wohl der Betroffenen stehen. Wer die Corona-Epidemie missbraucht, um Stimmung gegen Sexarbeit zu machen, schadet denen, die angeblich geschützt werden sollen. Menschen in der Sexarbeit brauchen kein Berufsverbot, sondern sichere Arbeitsbedingungen und verdienen Respekt."
Um ihr Überleben zu sichern üben einige Prostituierte ihre Tätigkeit momentan trotz Beschränkungen weiterhin aus - und riskieren so außerderm eine Strafverfolgung oder Bußgelder.