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Europa stärkt Gay-Rechte
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Europa stärkt Gay-Rechte Litauen wollte Kinderbuch mit homosexuellen Paaren verbieten lassen

ms - 24.01.2023 - 11:00 Uhr
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Während in den USA in immer mehr Bibliotheken Bücher mit LGBTI*-Inhalten aussortiert werden, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) jetzt die Rechte von schwulen und lesbischen Menschen gestärkt. Konkret geht es um das Märchenbuch "Amber Heart" der lesbischen Autorin Neringa Dangvydé Macaté, in dem auch über zwei glückliche homosexuelle Paare erzählt wird. Der Staat Litauen wollte das Buch verbieten lassen, die Autorin klagte dagegen – nun hat der EGMR klargestellt, dass Geschichten über schwule und lesbische Paare nicht schädlich für Kinder und Jugendliche sind.

Autorin erlebt finalen Sieg nicht mehr

Den finalen Sieg hat die Autorin selbst leider nicht mehr miterlebt, sie starb mit nur 44 Jahren im Jahr 2020, ihre Mutter führte im Namen der Tochter den Prozess weiter. Bereits kurz nach der Veröffentlichung im Jahr 2013 war es zu ersten Schwierigkeiten gekommen, weil die Märchensammlung neben traditionellen Geschichten auch über zwei gleichgeschlechtliche Paare, Mobbing, Behinderungen, Menschen mit verschiedenen Hautfarben oder auch Scheidungsfamilien erzählt.

Nach Beschwerden seitens des litauischen Parlaments erklärte die Aufsichtsbehörde, das Buch könne für Kinder unter 14 Jahren gefährlich sein. Explizit aufgrund der beiden darin erwähnten schwul-lesbischen Paare. Zunächst wurde die Publikation des Werkes ganz gestoppt, später dann durfte es nur mit einem Warnhinweis veröffentlicht werden. Neringa Macaté hatte sich dagegen durch die Instanzen geklagt, letztendlich aber vor dem Obersten Gerichtshof Litauens verloren. Unterstützt von Menschenrechtsorganisationen brachte sie und später ihre Mutter den Fall schlussendlich vor den EGMR.

Gelebte Homosexualität schadet Kindern nicht

Die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verkündete jetzt sein finales Urteil: Das Publikationsverbot beziehungsweise der Rückruf wie aber auch die staatlichen Warnhinweise verletzten das Recht der Autorin auf freie Meinungsäußerung. Das Märchenbuch beleidige nicht heterosexuelle Paare, sondern setze sich ein für mehr Respekt innerhalb der Gesellschaft.

Zudem gäbe es laut dem EGMR keine wissenschaftlichen Beweise dafür, dass die Erwähnung von Homosexualität Kindern schaden würde. Litauen habe mit seiner Vorgehensweise zudem gegen die Grundsätze von Toleranz und Gleichheit verstoßen, die zwingend in einer demokratischen Gesellschaft gelten. Der litauische Staat muss jetzt nicht nur die gesamten Kosten des Verfahrens tragen, sondern der Mutter von Neringa Dangvydé Macaté auch noch 12.000 Euro Entschädigung zahlen.

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