Ende der Diskriminierung Gesundheitsminister Lauterbach macht Druck auf die Bundesärztekammer
Zuletzt war die Debatte um eine neue, diskriminierungsfreie Regelung der Blutspende für schwule Männer immer mehr ins Hintertreffen geraten, auch der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, hatte zuletzt erklärt, dass dies derzeit nicht priorisiert werde, andere Projekte wie das neue Selbstbestimmungsgesetz wären wichtiger. Nun scheint von Seiten des Gesundheitsministeriums doch neuer Schwung in die Angelegenheit zu kommen.
Bundesärztekammer muss handeln
Durch eine Gesetzesänderung will Gesundheitsminister Karl Lauterbach die Bundesärztekammer dazu zwingen, die Richtlinien zur Blutspende anzupassen und die Diskriminierung zu beenden – bereits 2021 hatte es zuletzt erste Änderungen gegeben. Aktuell müssen schwule Männer vier Monate enthaltsam sein oder in einer rein monogamen Beziehung leben, um anschließend Blut spenden zu dürfen. Diese pauschale Vorverurteilung entspricht dabei nach Ansicht mehrerer Vereine von der Deutschen Aidshilfe bis zum Lesben- und Schwulenverband Deutschland nicht mehr der gelebten Realität – wichtig sei nur das sexuelle Risikoverhalten einer Person, unabhängig von seiner sexuellen Orientierung.
Im Fokus nur noch das Risikoverhalten
Ähnlich scheint dies nun auch Bundesgesundheitsminister Lauterbach zu sehen. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland RND erklärte er: „Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung. Versteckte Diskriminierung darf es auch bei diesem Thema nicht geben. Die Bundesärztekammer muss endlich nachvollziehen, was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens ist.“ Durch den Änderungsantrag zum Transfusionsgesetz soll die Bundesärztekammer dazu verpflichtet werden, innerhalb von vier Monaten ihre Richtlinien zur Blutspende zu ändern. Der zentrale Satz im Gesetzentwurf ist dabei: „Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein.“
Bis zum Sommer kommen die neuen Richtlinien
Wie zuletzt in anderen Ländern auch soll dann künftig in Deutschland allein das individuelle Risikoverhalten eines Blutspenders darüber entscheiden, ob eine Blutspende abgegeben werden darf oder nicht. Bereits am ersten April dieses Jahres soll die Gesetzesänderung nach den derzeitigen Plänen in Kraft treten. Entwickelt die Bundesärztekammer binnen der darauffolgenden vier Monate keine neuen Richtlinien, wird ihr die Aufgabe entzogen, sodass das Paul-Ehrlich-Institut im Einvernehmen mit dem Robert Koch-Institut (RKI) die Änderungen ausarbeiten wird.