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Eklat um US-Gerichtsurteil
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Eklat um US-Gerichtsurteil Schwulenfeindliche Richterin bekommt Schadensersatz

ms - 02.07.2026 - 14:30 Uhr
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Eine Richterin im US-Bundesstaat Texas, die sich aus religiösen Gründen geweigert hatte, gleichgeschlechtliche Paare zu trauen, hat vor Gericht jetzt einen Erfolg erzielt. Ein Bezirksgericht entschied, dass eine gegen sie ausgesprochene Disziplinarmaßnahme unrechtmäßig war. Neben Schadenersatz erhält die Juristin die Erstattung ihrer Anwaltskosten – insgesamt rund 640.000 US-Dollar.

Das Wichtigste im Überblick

  • Eine Richterin aus Texas verweigerte gleichgeschlechtlichen Paaren aus religiösen Gründen die Eheschließung.
  • Dafür wurde sie 2019 von der zuständigen Disziplinarkommission offiziell gerügt.
  • Ein Bezirksgericht erklärte die Rüge nun für rechtswidrig und sprach der Richterin Schadenersatz zu.
  • Insgesamt muss die Kommission rund 640.000 US-Dollar zahlen.
  • Das Urteil könnte Auswirkungen auf die Debatte über Religionsfreiheit und den Diskriminierungsschutz von LGBTIQ+-Menschen haben.

Unparteiisch aber homophob?

Die Richterin Dianne Hensley aus McLennan County war im Jahr 2019 von der staatlichen Kommission für richterliches Fehlverhalten offiziell gerügt worden. Anlass war ihre Entscheidung, in ihrer Funktion als Richterin keine gleichgeschlechtlichen Ehen zu schließen. Heterosexuelle Paare traute sie dagegen weiterhin. Gegen die Disziplinarmaßnahme setzte sich Hensley juristisch zur Wehr. Sie argumentierte, die Rüge verletze ihr Recht auf Religionsfreiheit. Die Kommission hatte damals die zweithöchste Stufe ihrer möglichen Disziplinarmaßnahmen gewählt. Zur Begründung führte sie an, Richterinnen und Richter müssten ihr Amt unparteiisch ausüben. Dieses Gebot sei infrage gestellt, weil Hensley die sexuelle Orientierung der Paare zum Maßstab ihrer Entscheidung gemacht habe.

Nach den damaligen Angaben verweigerte die Richterin die Trauungen nicht vollständig, sondern verwies gleichgeschlechtliche Paare auf eine Liste anderer Traurednerinnen und Trauredner, die auch schwule und lesbische Paare verheirateten und dafür denselben Preis verlangten wie sie selbst. Das Bezirksgericht in Travis County stellte sich nun auf die Seite der Richterin. Es sprach ihr 10.000 US-Dollar Schadenersatz zu. Darüber hinaus muss die Kommission die Anwaltskosten und weitere Ausgaben Hensleys in Höhe von 630.000 US-Dollar übernehmen.

Urteil mit möglicher Signalwirkung 

Der Rechtsstreit war möglich geworden, nachdem der Oberste Gerichtshof von Texas die Klage zugelassen und das Bezirksgericht angewiesen hatte, den Fall zu verhandeln. Das höchste Gericht des Bundesstaates hatte bereits zuvor in einem ähnlichen Verfahren entschieden, dass die Kommission nicht befugt sei, Richterinnen und Richter wegen eines solchen Sachverhalts disziplinarisch zu belangen. Vor Gericht wurde Hensley vom First Liberty Institute unterstützt. Die Organisation begrüßte das Urteil und erklärte, die Richterin habe sich jederzeit an geltendes Recht sowie an die Vorgaben des Generalstaatsanwalts von Texas gehalten. Man freue sich über das Ergebnis und darüber, dass Hensley nun rehabilitiert werden könne.

Der Fall gilt als Teil einer größeren gesellschaftlichen Debatte in den USA über das Verhältnis von Religionsfreiheit und dem Schutz vor Diskriminierung. Für homosexuelle und queere Menschen steht dabei mitunter viel auf dem Spiel. Diskutiert wird unter anderem die Frage, ob sich etwa Ärzte aus religiösen Gründen weigern dürfen, LGBTIQ+-Patienten zu behandeln, oder ob Lehrkräfte den Unterricht von Kindern aus Regenbogenfamilien ablehnen könnten.

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