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Einsatz gegen Hass Polizei München hat der Dunkelziffer bei der LGBTI*-Hasskriminalität den Kampf angesagt

Von ms - 01.07.2024 - 12:00 Uhr
Einsatz gegen Hass
Foto: Polizei München
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Während die Landesregierung in Bayern offenbar nach wie vor weiter keinen Grund für zeitnahe Verbesserungen für LGBTI*-Menschen im Freistaat sieht – Stichwort Aktionsplan –, will die Münchner Polizei nun verstärkt gegen Hasskriminalität vorgehen. Mit der Aktion „Zeig Flagge. Zeig´s an!“ soll dabei versucht werden, LGBTI*-Opfer von Hassgewalt verstärkter dazu zu motivieren, Anzeige zu erstatten. 

Kampf gegen Dunkelziffer

Nach wie vor werden 90 Prozent aller Angriffe auf Schwule, Lesben und queere Menschen in Bayern wie auch in ganz Deutschland (Studie EU-Grundrechteagentur) gar nicht erst angezeigt, die Dunkelziffer ist immens groß. Das Schweigen der Opfer hat viel mit Scham zu tun – und mit der Angst, bei der Polizei möglicherweise erneut als LGBTI*-Person gedemütigt oder nicht ernst genommen zu werden.

Die Münchner Polizei hält in ihrem neuen Portal zahlreiche Informationen für Opfer von LGBTI*-Hasskriminalität bereit und erklärt auch ganz praktisch, wie konkret zum Beispiel eine Strafanzeige gestellt werden kann, was beim Erstellen eines Gedächtnisprotokolls hilfreich ist oder wie sich mögliche Beweise sichern und Zeugen aktivieren lassen. 

Üble Nachrede ist eine Straftat

Dabei betonen die Beamten auch, dass bereits Beleidigungen, üble Nachrede oder auch Verleumdungen strafwürdig und damit auch anzeigewürdig sind – es muss nicht erst zu Bedrohungen, Erpressungen, Körperverletzungen oder auch Stalking kommen – viele dieser Straftaten finden dabei im öffentlichen Raum statt, so die Polizei weiter. „Jede Straftat kann zu einer vorurteilsgeleiteten oder politisch motivierten Straftat werden, wenn diese eindeutig aufgrund einer gruppenbezogenen menschenfeindlichen Haltung erfolgt und sich zum Beispiel auf meine Zugehörigkeit zur Gruppe der LGBTIQ* bezieht.“

Tipps für die Strafanzeige

Wichtig sei dabei auch, bei einer Strafanzeige klar und deutlich mitzuteilen, dass die Tat aufgrund von LGBTI*-Feindlichkeit und daher Hasskriminalität erfolgt sein kann. Zudem ist es jederzeit möglich, bei der Strafanzeige eine Vertrauensperson mitzunehmen oder sich vorab an eine Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand zu wenden. Überdies wichtig sei außerdem, möglichst schnell nach einer Tat die Strafanzeige zu stellen, zum einen, weil die Erinnerung dann noch frisch ist, zum anderen aber auch, weil die Polizei zeitnah mögliches Videobeweismaterial sichern oder Zeugen ansprechen sowie Informationen zu den Tätern einholen kann. 

Außerdem gibt das neue Portal auch zahlreiche Hinweise, wie ich sowohl als mögliches Opfer wie auch als Zeuge mit einer bedrohlichen Situation bestmöglich umgehen kann. Drei Aspekte stechen dabei maßgeblich heraus: Auf das eigene Bauchgefühl hören, sich in Sicherheit bringen und die Öffentlichkeit auf die Situation und/oder die eigene Bedrohung aufmerksam machen. 

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