Tajinder Singh stellte beim Obergericht in Delhi einen Antrag, in dem er auf die Rechte der LGBTQ*-Community hinwies. Die indische Verfassung besage nämlich, dass alle Menschen im Land gleich behandelt werden müssen. Die Aufgabe des Staates sei es, dafür zu sorgen, dass niemand diskriminiert werde. Das Gericht wies den Auftrag von sich, die Regierung mit einer Gesetzesänderung zu beauftragen: Es sei am Parlament selbst, die familiären Beziehungen der LGBTQ*-Community anzuerkennen. Die Bildung einer Kommission zu diesem Thema schoben die beiden Richter D. N. Patel und C. Herishankar ebenfalls der Regierung zu.
Schon bei der Entkriminalisierung von gleichgeschlechtlichem Verkehr schoben sich Gericht und Parlament gegenseitig den Ball zu: LGBTQ*-Themen sind in Indien noch immer Tabu und die Politiker fürchteten um Wählerstimmen, während das Gericht sich nicht zuständig sah, bis es sich schließlich doch erbarmte und ein Urteil fällte.
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