Schwule, lesbische, bisexuelle und queere Jugendliche müssen in der Schule ebenso vor sexualisierter Gewalt geschützt werden wie alle anderen Kinder und Jugendlichen, wobei sie oftmals verstärkt Formen von Mobbing und Angriffen ausgesetzt sind. Bundesministerin Karin Prien (CDU) dringt deshalb auf verpflichtende Schutzkonzepte an sämtlichen Schulen in Deutschland. Nach Recherchen des ZDF fehlt eine entsprechende allgemeine Verpflichtung bislang in fünf Bundesländern.
Das Wichtigste im Überblick
- Schutz für queere Jugendliche: Auch lesbische, schwule, bisexuelle und queere Schülerinnen und Schüler müssen durch schulische Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt geschützt werden.
- Ministerin fordert Verpflichtung: Bundesministerin Karin Prien (CDU) verlangt, dass alle Schulen in Deutschland verbindliche Konzepte gegen sexualisierte Gewalt umsetzen.
- Fünf Bundesländer ohne allgemeine Pflicht: Nach Recherchen des ZDF verpflichten Hamburg, Bremen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Bayern ihre Schulen bislang nicht generell zu solchen Schutzkonzepten.
- Prien bezeichnet Missbrauch an Schulen als besonders brutal und grausam. Besonders schwer wiege sexualisierte Gewalt durch Lehrkräfte, die ihre Autoritätsposition ausnutzten.
- Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, weist darauf hin, dass Täter gezielt Nähe-, Abhängigkeits- und Machtverhältnisse zu Kindern und Jugendlichen aufbauen.
- Prien sieht den Staat in der Pflicht, Kinder und Jugendliche wirksam zu schützen.
Fehlende Schutzkonzepte
Die Forderung betrifft den Schutz aller Schülerinnen und Schüler. Für queere Jugendliche ist dabei besonders wichtig, dass Präventionsmaßnahmen unterschiedliche Lebensrealitäten berücksichtigen und Betroffene unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität Unterstützung erhalten. Eine Studie des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) aus dem Frühjahr 2026 zeigte dabei eine besonders hohe Belastung homo- und bisexueller Jugendlicher durch sexualisierte Gewalt. Die heutigen Aussagen Priens stehen dabei im Zusammenhang mit einer ZDF-Dokumentation über sexualisierte Gewalt durch Lehrkräfte. Die Recherche zeigte auf, dass viele Schulen erst jetzt entsprechende Schutzkonzepte entwickeln.
Sexualisierte Gewalt kann Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität treffen. Ein wirksames schulisches Schutzkonzept muss deshalb auch LGBTIQ+- Minderjährige erreichen. Dazu gehört, dass betroffene Jugendliche Hilfe suchen können, ohne wegen ihrer Identität oder ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert zu werden. Gerade bei vertraulichen Gesprächen über sexualisierte Übergriffe muss gewährleistet sein, dass persönliche Angaben geschützt bleiben.
Besonders grausame Gewalt
Die Bundesministerin äußerte sich gegenüber dem ZDF deutlich zu Missbrauchsfällen im schulischen Umfeld. Solche Taten seien eine „besonders brutale und grausame Art“, Kindern und Jugendlichen Schaden zuzufügen, sagte die CDU-Politikerin. Besonders verwerflich sei sexualisierte Gewalt dann, wenn sie von Lehrkräften ausgehe und innerhalb eines Abhängigkeitsverhältnisses stattfinde. Lehrerinnen und Lehrer verfügen gegenüber ihren Schülerinnen und Schülern über Autorität. Sie bewerten Leistungen, entscheiden über schulische Angelegenheiten und sind häufig wichtige erwachsene Bezugspersonen. Wird diese Stellung für sexuelle Übergriffe ausgenutzt, kommt zum eigentlichen Missbrauch ein Machtgefälle hinzu, das es Betroffenen erschweren kann, sich zu wehren oder Hilfe zu suchen. Prien fordert deshalb, Schutzkonzepte nicht dem freiwilligen Engagement einzelner Schulen zu überlassen.
Verpflichtende Schutzkonzepte
Nach Ansicht der Ministerin müssen entsprechende Präventions- und Schutzmaßnahmen an jeder Schule verwirklicht werden. Letztlich führe kein Weg daran vorbei, die Einführung solcher Konzepte überall verbindlich vorzuschreiben, erklärte sie gegenüber dem ZDF. Die Verantwortung dafür liege auch beim Staat, der Kinder und Jugendliche vor Gewalt und Ausbeutung schützen müsse. Schutzkonzepte sollen dazu beitragen, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, Verantwortlichkeiten festzulegen und Betroffenen den Zugang zu Unterstützung zu ermöglichen. Dabei geht es nicht nur um den Umgang mit bereits bekannt gewordenen Übergriffen. Auch vorbeugende Maßnahmen und klare Abläufe bei Verdachtsfällen sind für den Schutz von Minderjährigen von Bedeutung. Für LGBTIQ+-Jugendliche bedeutet ein umfassender Ansatz zudem, dass Hilfsangebote unabhängig von der persönlichen Identität zugänglich und vertrauenswürdig sein müssen.
Fünf Bundesländer fallen raus
Wie die ZDF-Dokumentation berichtet, arbeiten viele Schulen in Deutschland erst jetzt an Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt. Besonders deutlich werden die Unterschiede zwischen den Bundesländern bei der Frage, ob Schulen zur Einführung entsprechender Maßnahmen verpflichtet sind. Nach Angaben des ZDF besteht eine solche allgemeine Verpflichtung weiterhin nicht in Hamburg, Bremen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Bayern. Damit hängt die verbindliche Umsetzung von Schutzmaßnahmen bislang auch davon ab, in welchem Bundesland eine Schule liegt. Prien will diese Unterschiede überwinden und setzt sich dafür ein, dass entsprechende Vorgaben bundesweit an allen Schulen gelten.
Machtmissbrauch durch Lehrkräfte
Die ZDF-Recherche befasst sich insbesondere mit Lehrkräften, die ihre Stellung gegenüber Kindern und Jugendlichen für sexuelle Übergriffe missbrauchen. Der Umgang mit solchen Fällen sei weiterhin ein Tabuthema, heißt es in der Berichterstattung. Ein zentrales Problem ist dabei das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Lehrkräften und Minderjährigen. Betroffene können befürchten, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass eine Beschwerde Auswirkungen auf ihren Schulalltag hat. Deshalb kommt klaren Zuständigkeiten und unabhängigen Ansprechmöglichkeiten besondere Bedeutung zu. Gerade auch LGBTIQ+-Jugendliche müssen sich darauf verlassen können, dass Hinweise auf sexualisierte Gewalt ernst genommen werden und ihre persönliche Situation vertraulich behandelt wird.
Expertin warnt vor Gefahren
Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, warnte in diesem Zusammenhang vor der Gefahr sexueller Ausbeutung in Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden. Sie erklärte, es werde keine schon länger bestehende Schule geben, an der es noch nicht zu entsprechenden Vorfällen gekommen sei. Die Beauftragte verwies darauf, dass Menschen mit sexuellen Ausbeutungsabsichten gezielt versuchten, Beziehungen zu Minderjährigen aufzubauen, um Kontrolle über sie zu gewinnen. Überall dort, wo sich Kinder und Jugendliche aufhielten, gebe es Personen, die mit dem Ziel sexueller Ausbeutung ein Näheverhältnis, ein Abhängigkeitsverhältnis oder ein Machtverhältnis herstellen wollten.