Eine geplante Änderung der Meldeverordnung in Baden-Württemberg sorgt in der queeren Community für erhebliche Kritik. Ab dem 1. November 2026 sollen frühere persönliche Daten von Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) nutzen, automatisch und ohne konkreten Anlass an Polizeibehörden und das Landeskriminalamt übermittelt werden. Gegner der Regelung warnen vor Datenschutzrisiken, Stigmatisierung und möglichen Gefahren für Betroffene. Mit einer Petition an den Landtag wollen sie die Änderung noch verhindern.
Das Wichtigste im Überblick
- Neue Regelung: Ab dem 1. November 2026 sollen in Baden-Württemberg frühere persönliche Daten von Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz nutzen, automatisch an Polizeibehörden übermittelt werden.
- Datenschutzbedenken: Kritiker befürchten, dass sensible Angaben zu früheren Vornamen und Geschlecht dauerhaft im Melderegister gespeichert bleiben.
- Bis zum 17. November sollen mindestens 10.000 Menschen die Petition online unterstützen, um eine öffentliche Anhörung im Landtag zu ermöglichen.
- Das baden-württembergische Innenministerium begründet die geplante Datenübermittlung mit Sicherheitsinteressen und betont die Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus.
Frühere Namen und Geschlecht
Die umstrittene Änderung der baden-württembergischen Meldeverordnung wurde bereits im vergangenen Jahr vom damaligen Innenminister und heutigen Landtagspräsidenten Thomas Strobl (CDU) auf den Weg gebracht. Das Queere Netzwerk Baden-Württemberg und andere queere Verbände seien dabei nicht einbezogen worden, berichtet der LSVD+ Baden-Württemberg. Im Mittelpunkt steht die Übermittlung personenbezogener Daten, die sich durch die Nutzung des Selbstbestimmungsgesetzes geändert haben. Dieses ermöglicht es Menschen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Künftig sollen die früheren Angaben automatisch an die Polizeidatenbanken weitergegeben werden, um dort vorhandene Personendaten zu aktualisieren. Dafür sollen unter anderem zwei Felder im Melderegister genutzt werden: das im April 2025 vom Bundesinnenministerium eingeführte Feld „voriges Geschlecht“ sowie das bereits bestehende Feld „frühere Vornamen“. Die Initiatoren kritisieren insbesondere, dass die Übermittlung ohne konkreten Anlass erfolgen soll.
Ministerium betont Sicherheitsinteressen
Das baden-württembergische Innenministerium begründet die geplante Datenübermittlung mit Sicherheitsinteressen. Nach seiner Argumentation könnte das Selbstbestimmungsgesetz dazu genutzt werden, die eigene Identität gezielt zu verschleiern. Die automatische Weitergabe früherer Vornamen und Geschlechtseinträge an die Polizei und das Landeskriminalamt sei deshalb insbesondere mit Blick auf die Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus erforderlich. Zudem verweist das Ministerium darauf, dass das Offenbarungsverbot des Selbstbestimmungsgesetzes die Verarbeitung entsprechender Daten durch Behörden nicht grundsätzlich ausschließt. Das Gesetz erlaubt eine solche Verarbeitung, soweit sie zur Erfüllung behördlicher Aufgaben erforderlich ist. Die Änderung der Meldeverordnung soll es den Polizeibehörden ermöglichen, ihre vorhandenen Personendaten auch nach einer Änderung des Namens oder Geschlechtseintrags aktuell zu halten.
Dauerhafter Speicherung
Ein zentraler Kritikpunkt der Gegner indes betrifft die Speicherung der Informationen. Zwar sollen die übermittelten Daten nach dem Abgleich in den Polizeisystemen wieder gelöscht werden. Die entsprechenden Datenfelder im Melderegister blieben nach Darstellung der Petitionsinitiatoren jedoch dauerhaft ausgefüllt. Unklar sei zudem, welche Behörden und Personen künftig Zugriff auf diese Angaben erhalten und zu welchen Zwecken sie verwendet werden könnten. Die Initiatoren warnen deshalb vor einem langfristigen Risiko für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Besonders mit Blick auf mögliche künftige politische Mehrheiten, etwa unter Beteiligung der AfD oder rechtskonservativer Kräfte, befürchten sie einen Missbrauch sensibler persönlicher Informationen. Die geplante Regelung könne Betroffene nicht nur benachteiligen und stigmatisieren, sondern unter veränderten politischen Bedingungen auch gefährden.
Bundesweite Regelung
Zusätzliche Kritik gibt es daran, dass der Umgang mit den neu geschaffenen Datenfeldern im Melderegister auf Bundesebene nach Darstellung der Initiatoren noch nicht abschließend geregelt ist. Im zuständigen Bundesratsausschuss sei bislang keine Einigung erzielt worden. Mit der Änderung der baden-württembergischen Meldeverordnung würde nach ihrer Auffassung dennoch eine rechtliche Grundlage geschaffen, um die betreffenden Felder künftig mit Daten aus Änderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz zu befüllen. Die Kritiker sehen darin die Gefahr, dass Fakten geschaffen werden, bevor eine bundesweit einheitliche Regelung gefunden ist. Sie fordern deshalb, zunächst eine abschließende Entscheidung auf Bundesebene abzuwarten.
Baden-Württemberg als Vorbild
Nach Angaben der Petitionsinitiatoren wäre Baden-Württemberg das erste Bundesland, das die im April 2025 eingeführten neuen Melderegisterfelder auf diese Weise aktiv nutzen würde. Andere Bundesländer beobachteten die Entwicklung aufmerksam und könnten ähnliche Vorschriften einführen. Der LSVD+ befürchtet deshalb, dass die baden-württembergische Regelung Signalwirkung für ganz Deutschland entfalten könnte. Der Verein sieht die geplante Änderung daher nicht nur als landespolitisches Problem, sondern als mögliche Weichenstellung für den bundesweiten Umgang mit sensiblen Daten von Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz nutzen.
Neben den datenschutzrechtlichen Bedenken richtet sich die Kritik auch gegen das Verfahren, mit dem die Änderung beschlossen wurde. Nach Darstellung der Initiatoren wurden das Queere Netzwerk Baden-Württemberg und andere Interessenvertretungen vorab nicht beteiligt. Künftig müsse die Landesregierung die betroffenen Verbände bei entsprechenden Vorhaben frühzeitig informieren und deren Fachwissen einbeziehen. In einer möglichen Anhörung im Landtag wollen die Petitionsinitiatoren außerdem klären lassen, warum Baden-Württemberg eine entsprechende Regelung einführen will, obwohl eine vergleichbare Änderung der Meldeverordnung in Nordrhein-Westfalen nach ihren Angaben als unverhältnismäßig abgelehnt worden sei. Um eine öffentliche Anhörung zu erreichen, werben die Initiatoren bundesweit um Unterstützung. Die erforderlichen 10.000 Online-Unterschriften sollen bis zum 17. November erreicht werden. Das weitergehende Ziel von 100.000 Unterstützern soll ein deutliches politisches Signal an Innenminister Manuel Hagel (CDU) senden.