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Debatte um Prostitution

Debatte um Prostitution Expertenkommission soll neue Gesetzesinitiative ausarbeiten

ms - 25.06.2025 - 12:00 Uhr
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Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat im Bundestag jetzt einen neuen Bericht über das bestehende Prostituiertenschutzgesetz vorgelegt. Die Evaluation wurde vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) durchgeführt, dabei flossen auch Erfahrungen von rund 2.000 Sexarbeitern sowie Statements von Vertretern der Bundesländer als auch von Verbänden mit ein. Queere Organisationen befürchten eine angedachte Einführung des sogenannten nordischen Modells, bei dem die Kunden kriminalisiert werden. 

Neue Expertenkommission angedacht 

Bundesfrauenministerin Karin Prien (CDU) betonte zu den neusten Ergebnissen: „Die nun vorliegende Evaluation untersucht die Auswirkungen des Prostituiertenschutzgesetzes wissenschaftlich fundiert und unter Berücksichtigung der Anwendungspraxis. Sie dient uns als datenbasierte Grundlage für die weitere politische und rechtliche Auseinandersetzung mit dem Thema Prostitution in Deutschland. Der Schutz vor Zwangsprostitution und sexueller Ausbeutung wie auch die Rechte der Betroffenen sind wichtige Aufgaben, mit denen sich dieses Ministerium intensiv beschäftigt. Daher wird eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, um mit Hilfe der Evaluationsergebnisse diese Ziele bestmöglich zu erreichen.“ 

Das aktuelle Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde 2017 eingeführt und soll sowohl die sexuelle Selbstbestimmung wie auch die Arbeitsbedingungen von Sexarbeitern stärken und andererseits Zwangsprostitution und Menschenhandel unterbinden. Vertreter der Union wünschen sich seit Jahren die Einführung des nordischen Modells – dabei macht sich nicht der Sexarbeiter, aber sehr wohl der Konsument strafbar. 

Debatte innerhalb der Community

Der Streit schwelt seit Jahren in der Bundesrepublik. Während Gegner der aktuellen Rechtslage betonen, dass Prostitution nie freiwillig sei, sondern zumeist durch eine finanzielle Notlage entstehe, definieren Befürworter Sexarbeit als legitime Tätigkeit und Ausdruck sexueller und wirtschaftlicher Selbstbestimmung. Queere Vereine wie der LSVD+ oder auch die Human Rights Campaign warnen vor dem nordischen Modell und befürchten eine Verschlechterung der Lage gerade für queere und homosexuelle Sexarbeiter. „Seite an Seite mit Sexarbeitenden fordern wir eine vollständige Entkriminalisierung von Sexarbeit. Das Prostituiertenschutzgesetz ist kein geeignetes Instrument zur Bekämpfung von Ausbeutung und Gewalt (…) Trotz der Legalisierung von Sexarbeit in Deutschland gibt es keinen ausreichenden Zugang zu zielgruppenspezifischer Gesundheitsversorgung und unabhängigen Beratungsstrukturen – diese Situation wird durch häufig vorliegende Mehrfachdiskriminierung oder Sprachbarrieren noch verschärft“, so Alva Träbert vom LSVD+.

André Nolte, der Pressesprecher des Bundesverbandes Sexarbeit in Deutschland (BesD), hatte dazu gegenüber SCHWULISSIMO betont: „In Ländern, die den Kauf von sexuellen Dienstleistungen kriminalisieren, findet weder weniger Sexarbeit statt noch werden Menschenhandel oder sexuelle Ausbeutung reduziert. Für Sexarbeitende hat ein solches Verbot im Gegensatz einschneidende und dramatische Auswirkungen. Unsere Arbeit wird gefährlicher, das Risiko, sexueller Ausbeutung oder Menschenhandel zum Opfer zu fallen, steigt, und die Menschen sind für Hilfsangebote weniger gut zu erreichen. Und die Betroffenen leiden unter massiver gesellschaftlicher Stigmatisierung, die echte Auswirkungen hat.“ In Deutschland gibt es rund 20.000 schwule Sexarbeiter, etwa eintausend von ihnen betreiben das Business hauptberuflich. Dazu kommt eine kleinere Zahl von trans* Sexarbeitern. 

Absage an einfaches Sexkaufverbot 

Im Abschlussbericht hält das Forschungsinstitut KFN fest: „Die Verpflichtung zur Achtung der Menschenwürde gebietet keineswegs die Einführung eines Sexkaufverbots. Auch wenn deutsches Verfassungsrecht somit keine grundsätzliche Abkehr von einem Regulierungsmodell erzwingt, erledigt sich die verfassungsrechtliche Problematik mit dieser Feststellung noch nicht. Die mit der Prostitution verbundenen Probleme sind unübersehbar. Schon allein aufgrund vieler Kontakte mit Kund*innen sind Prostituierte einer höheren Gefahr sexueller Übergriffe ausgesetzt. Hinzu kommt die mögliche Gefahr der sexuellen Ausbeutung durch die Hinterleute der Prostitution.“ 

Der Staat habe daher durchaus eine Schutzpflicht gegenüber Sexarbeitern und Prostituierten. Allerdings betont das Fachgremium weiter: „Der vielfach zu Recht betonte Würdeschutz wird nicht durch Einschränkungen der Selbstbestimmung erreicht, sondern erfordert die Förderung der persönlichen, sexuellen und ökonomischen Autonomie durch die Verbesserung der Umstände, in denen Sexualkontakte gegen Entgelt angeboten und vorgenommen werden. Ziel des ProstSchG ist es gerade, das Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten zu stärken, Grundlagen für sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen sowie Menschenhandel, Gewalt und Ausbeutung in der Prostitution zu bekämpfen. Das ist umso wichtiger, weil die Prostitution nicht ´schwarz-weiß´ – mit je nach Schätzung unterschiedlichen Anteilen – ´gezeichnet´ werden kann, sondern zu einem großen Teil mehr oder weniger prekär, das heißt  ´grau´, ist.“

Abschließend hält das Expertenteam so fest, dass eine wissenschaftliche Evaluation ermitteln muss, wie der Staat hier das Recht beider Seiten berücksichtigen kann. „Alles andere würde einen Abschied von einer wissenschaftsbasierten Gesetzgebung hin zu einer Rechtspolitik, die auf Ideologie und Vorurteil beruht, bedeuten.“ Johanna Weber vom Sexarbeiterverband BesD sagte dazu: „Für uns als Sexarbeitsverband bedeuten die Ergebnisse der Evaluation mehr als nur eine Bewertung des ProstSchG. Sie weisen den Weg zu besseren Reglungen und Rechten.“

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