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Anstieg bei Missbrauchsfällen KI verändert Straftaten, LGBTIQ+-Jugendliche im Fokus

Von ms - 21.07.2026 - 10:30 Uhr
Anstieg bei Missbrauchsfällen
Foto: iStock / Beatriz Herrera
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Die Zahl der registrierten Sexualdelikte bei  Kindern und Jugendlichen bleibt auf einem besorgniserregend hohen Niveau. Gleichzeitig gewinnt der digitale Raum als Tatort und der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Das geht aus dem heute vorgestellten Bundeslagebild Sexualdelikte hervor, das Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), BKA-Präsident Holger Münch und die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, präsentierten.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Zahl der registrierten Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen ist 2025 erneut gestiegen.
  • Besonders digitale Tatformen wie Cybergrooming, Sextortion und Missbrauch ohne Körperkontakt nehmen zu.
  • Das BKA warnt vor neuen Möglichkeiten durch Künstliche Intelligenz.
  • Insgesamt wurden 20.051 Minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs.
  • Straftaten mit jugendpornografischen Inhalten erreichten einen neuen Höchststand.
  • LGBTIQ+-Jugendliche können gesondert zu Opfern werden, beispielsweise im digitalen Raum durch die Drohung von unfreiwilligen Coming-Outs 

Besserer Schutz für Jugendliche 

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte: „Die hohen Fallzahlen des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen zeigen: Wir müssen unsere Kinder noch besser schützen – besonders in der digitalen Welt. Täter dürfen sich nicht in der Anonymität des Internets sicher fühlen. Im Kampf gegen diese widerwärtigen Straftaten brauchen unsere Sicherheitsbehörden wirksame Instrumente wie die IP-Adressenspeicherung, um Täter zu identifizieren, konsequent zu verfolgen und aktiven Missbrauch zu beenden.“

Nach Angaben des Bundeskriminalamts stieg die Zahl der registrierten Missbrauchshandlungen an Kindern im Jahr 2025 auf 17.126 Fälle. Im Vorjahr waren es 16.354 Fälle. Bei Jugendlichen erhöhte sich die Zahl von 1.191 auf 1.239 Fälle. Insgesamt wurden 20.051 Minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs, nach 19.344 im Jahr 2024. In mehr als der Hälfte der Fälle bestand eine Vorbeziehung zwischen Tatverdächtigen und Opfern. Die Taten wurden den Angaben zufolge überwiegend von allein handelnden männlichen Tatverdächtigen begangen.

Digitale Taten nehmen zu

Besonders stark wächst der Anteil der Straftaten, die über das Internet begangen werden. Diese sogenannten Hands-Off-Straftaten erfolgen ohne direkten körperlichen Kontakt. Sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern ohne Körperkontakt stiegen 2025 auf 4.861 Fälle und damit um 16,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die zunehmende Nutzung digitaler Plattformen begünstigt nach Angaben des BKA Phänomene wie Cybergrooming, Livestreaming und Sextortion. Dabei versuchen Täter beispielsweise, mit Minderjährigen online anzubahnen, sexuelle Handlungen zu erzwingen oder Betroffene mit intimen Bildern und Videos zu erpressen. BKA-Präsident Holger Münch verwies auf die Bedeutung internationaler Hinweise: „Das NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children)  hat dem BKA über 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise in 2025 übermittelt.“

KI schafft neue Möglichkeiten

Nach Einschätzung des BKA verändert auch die technische Entwicklung im Bereich Künstlicher Intelligenz die Tatbegehung. Durch KI können reale Inhalte ohne umfangreiche technische Kenntnisse verändert oder neue Inhalte künstlich erzeugt werden. Kerstin Claus, Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, erklärte: „Das Bundeslagebild kann das tatsächliche Ausmaß der sexuellen Gewalt, der Jugendliche im Netz tagtäglich ausgesetzt sind, nicht ansatzweise abbilden.“ Sie verwies besonders auf die Zunahme von Sextortion und Cybergrooming. „Sextortion nimmt drastisch zu und Cybergrooming trifft fast jeden Dritten zwischen 14 und 17 Jahren – ist aber bislang nicht strafbar. Was nicht strafbar ist, wird nicht gezählt und was nicht gezählt wird, wird nicht bekämpft. Deshalb müssen Jugendliche vor Cybergrooming geschützt und Sextortion als eigene Sexualstraftat erfasst werden.“

Pornografische Inhalte 

Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten gingen 2025 zwar erneut zurück, blieben aber auf hohem Niveau. Registriert wurden 41.677 Fälle, ein Rückgang um 2,7 Prozent. Dagegen erreichten Straftaten im Zusammenhang mit jugendpornografischen Inhalten einen neuen Höchststand. Die Zahl stieg auf 11.515 Fälle und damit um 19,9 Prozent. Nach Angaben des BKA machen Minderjährige jeweils etwa die Hälfte der Tatverdächtigen aus. Sie seien häufig dem Phänomen der sogenannten „Selbstfilmenden“ zuzurechnen und würden kinder- oder jugendpornografische Inhalte teilweise unbedacht weiterleiten. Die Behörden betonen deshalb die Bedeutung von Aufklärung und Medienkompetenz. Dies gelte insbesondere für Kinder und Jugendliche, aber auch für Eltern, Lehrkräfte und Fachpersonal.

Im Fokus LGBTIQ+-Jugendliche 

LGBTIQ+-Jugendliche können in diesem Zusammenhang einem erhöhten Risiko für bestimmte Formen sexualisierter Gewalt und Ausbeutung ausgesetzt sein. Fachstellen verweisen darauf, dass Täter teilweise gezielt die Unsicherheit, den Wunsch nach Anerkennung oder eine belastete familiäre Situation junger queerer Menschen ausnutzen. Besonders im Internet können Phänomene wie Cybergrooming, Sextortion oder die Androhung eines unfreiwilligen Outings eine Rolle spielen. Studien und Befragungen zeigen zudem, dass queere Jugendliche häufiger Diskriminierung, Ablehnung oder soziale Isolation erleben, was nach Einschätzung von Fachleuten zusätzliche Risikofaktoren darstellen kann. Ein erhöhtes Risiko bedeutet jedoch nicht, dass queere Jugendliche grundsätzlich häufiger Opfer werden; entscheidend sind vor allem individuelle Lebenssituationen, Abhängigkeiten und der Zugang zu Schutz- und Unterstützungsangeboten.

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