Direkt zum Inhalt
ABBA in München?
Rubrik

ABBA in München Die Avatar-Show will expandieren – kommt die digitale Schwedenband dauerhaft in den Freistaat

ms - 14.04.2025 - 10:00 Uhr

Vor fast zwei Jahren startete in London in einer eigens dafür erbauten Arena die neue ABBA-Show in London – nach fast vierzig Jahren war die schwedische Kultband endlich wieder vereint auf der Bühne zu erleben, zumindest als digitale Avatare. Die Weltpremiere der Live-Show “Voyage“ eroberte sein Publikum im Sturm und sorgte seitdem für ausverkaufte Veranstaltungen, allein im ersten Jahr kamen über eine Million Besucher – nun könnte das Mega-Event auch nach München kommen. 

ABBA im Freistaat

Bis Januar 2026 sind die Termine mit täglichen Konzerten vor 3.000 Zuschauern in London zumeist bereits ausverkauft. Das Produzententeam dahinter will nun mit der Show offenbar expandieren. Die neue ABBA-Show soll demnach einen Ableger in Australien und einen weiteren in Zentraleuropa bekommen – ganz vorne mit dabei im Rennen ist München.

Ähnlich wie in London soll auch an den neuen Standorten extra eine Arena dafür gebaut werden – für einen Zeitraum von mindestens zehn bis zwanzig Jahren soll dort dann ABBA weiter zu sehen sein. In der bayerischen Landeshauptstadt ist bereits ein konkreter Ort im Gespräch, ein Gelände im Münchner Norden. Gegenüber dem Münchner Merkur erklärte einer der Verantwortlichen: „Wir haben gute Chancen, dass die Show nach München kommt.“ Federführend bei den Planungen mit dabei ist der ehemalige Münchner Wirtschaftsreferent und CSU-Politiker Clemens Baumgärtner, der bereits andere namhafte Stars wie Taylor Swift und Adele in die Landeshauptstadt gebracht hat.  

Herzshow für die Fans

Die ABBA-Fans in Europa wären mit Sicherheit begeistert, wenn die Show auch jenseits der Insel zu sehen sein wird. Die vier Bandmitglieder treten dort täuschend echt als Hologramme auf, den sogenannten ABBAtars, nachempfunden ihren Shows aus dem Jahr 1979. Zusammen mit George Lucas´ („Star Wars“, „Indiana Jones“) Special-Effects-Schmiede entstand dabei eine Show, in denen ABBA 22 Songs singen. Die echten Mitglieder der Band wurden dafür vorab in Motion-Capture-Anzügen fünf Wochen lang bei der Aufführung an einem Set gefilmt und für die Show selbst dann digital verjüngt. 

ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Auch Interessant

Schwulen Rückenansichten

Amüsante Spekulationen in den USA

Amüsante Spekulationen: Die US-Presse fragt sich derzeit, ob in Caspar David Friedrichs Bildern eine homoerotische Komponente mitschwingt.
Bedenken bei E-Patientenakte

Kritik von LSVD+ und Aidshilfe

Ende April kommt die E-Patientenakte bundesweit. Bedenken aus der queeren Community wurden kaum ausgeräumt, so LSVD+ und Hamburger Aidshilfe.
Forderungen an die EU

Pride-Verbot in Mitteleuropa

Wann und wie reagiert die EU auf das Pride-Verbot in Ungarn? Mehrere EU-Parlamentarier fordern jetzt ernsthafte Konsequenzen seitens der EU.
Neue Fälle der Dating-Masche

Opfer aus Hessen und Österreich

Erneut wurden zwei Schwule Opfer der Dating-Masche, die mutmaßlichen Täter sind junge Männer. Die Taten geschahen in Wiesbaden und Wien.
"Wir verlieren dadurch an Akzeptanz"

Kritik von Valerie Wilms

Die vermutlich erste trans* Frau im Deutschen Bundestag, Valerie Wilms, übt Kritik am Selbstbestimmungsgesetz sowie an den Grünen.
Haftstrafe für Gayclub-Chef

Erpressung von schwulen Gästen

Ein Schwulenclub-Betreiber in Niederbayern erpresste und betrog seine Gäste. Das Landgericht Regensburg verurteilte ihn nun zu einer Haftstrafe.
Ende im Fall Anastasia Biefang

Klage scheitert final vor Gericht

Seit 6 Jahren kämpfte trans* Soldatin Anastasia Biefang gegen einen Disziplin-Verweis, nun hat das Bundesverfassungsgericht die Klage abgewiesen.
Widerstand in der Karibik

Rufe nach mehr Homosexuellenrechten

Nachdem in Trinidad und Tobago Homosexualität wieder verboten wurde, nehmen Forderungen nach Gleichberechtigung in der ganzen Karibik an Fahrt auf.
Gefängnisse in Russland

Berichte über dramatische Lage

Berichte über die Lage in russischen Gefängnisse schockieren: Unmenschliche Bedingungen für verurteilte „Extremisten“, darunter auch LGBTIQ+-Menschen.