LGBTIQ+-Nachteile nehmen zu Studie: Trans*, Inter und Nichtbinäre dreifach diskriminiert
In Deutschland erleben gemäß einer aktuellen Untersuchung deutlich mehr trans*, inter und nichtbinäre Menschen Diskriminierung als andere Gruppen. Dies geht aus der repräsentativen Studie „Wie Deutschland Diskriminierung erlebt“ hervor, die von der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, vorgestellt wurde. Mehr als jede dritte befragte Person, die sich einer dieser geschlechtlichen Minderheiten zurechnet, berichtete innerhalb eines Jahres von Diskriminierungserfahrungen – ein Wert, der etwa dreimal so hoch ist wie unter Heterosexuellen.
Deutlich erhöhte Betroffenheit unter geschlechtlichen Minderheiten
Laut den Erhebungen des Sozio-Ökonomischen Panels (SOEP) gaben 31,8 Prozent der trans*, inter und nichtbinären Menschen an, in den vergangenen zwölf Monaten diskriminiert worden zu sein. Im Vergleich dazu lag die Quote bei lesbischen, schwulen oder bisexuellen Personen bei 16 Prozent, bei Heterosexuellen nur bei 9,4 Prozent. Die Betroffenen begegnen Ausgrenzung besonders häufig beim Einkaufen, im Berufsleben sowie im öffentlichen Raum. Ein ähnlich hoher Anteil wurde Diskriminierung in Gütern und Dienstleistungen, aber auch auf der Straße und im Verkehr gemeldet.
Ethnische Herkunft bleibt größtes Diskriminierungsmerkmal
Mit rund 42 Prozent ist die eigene ethnische Herkunft das häufigste Diskriminierungsmerkmal, gefolgt vom äußeren Erscheinungsbild mit knapp 26 Prozent. Fast jede vierte betroffene Person nannte das eigene Geschlecht oder die Geschlechtsidentität als Grund. Insbesondere muslimische Frauen, die Kopftuch tragen, sind in erhöhtem Maß betroffen. Die Untersuchung berücksichtigt den Zeitraum zwischen Mai 2021 und Januar 2023, der weiter von gesellschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie geprägt war.
Umgang mit Diskriminierung: Selten rechtliche Schritte
Über die Hälfte der von Diskriminierung betroffenen Menschen unternimmt laut Studie nichts gegen die Ungleichbehandlung. Nur knapp 8 Prozent reichten eine offizielle Beschwerde ein, rechtliche Schritte ergriff nur eine sehr kleine Minderheit. Zudem zeigt sich, dass gerade junge Menschen besonders selten juristische Mittel in Anspruch nehmen. Offizielle Beratungsstellen und Hilfsangebote bleiben damit für viele Betroffene bisher untergenutzt, obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ausdrücklich Schutz vor Diskriminierung bietet.
Herausforderung für Gesellschaft und Politik
Die Ergebnisse unterstreichen die besondere Vulnerabilität von geschlechtlichen Minderheiten in der deutschen Gesellschaft. Mindestens neun Millionen Menschen fühlen sich in Deutschland als Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse, was laut Ataman die Stabilität der Gesellschaft gefährdet. Die Politik ist gefordert, Beratungsstrukturen auszubauen und Aufklärung weiter zu stärken. Insbesondere die gezielte Förderung von Antidiskriminierungsmaßnahmen könnte künftig einen messbaren Beitrag zur Verringerung geschlechtsspezifischer Benachteiligung leisten. Wie entschlossen werden Institutionen und Unternehmen diesem Handlungsauftrag nachkommen?