Streit ums Asylrecht Könnten individuelle Asylgründe für LGBTI*-Menschen künftig entfallen?
Der Vorschlag des CDU-Politikers Thorsten Frei, das Individualrecht auf Asyl abzuschaffen und stattdessen festgelegte Aufnahmekontingente einzuführen, sorgt derzeit landesweit für Diskussionen – für LGBTI*-Flüchtlinge würde dies bedeuten, dass selbst bei Todesdrohungen in ihrer Heimat Asyl in Deutschland zu einer Art von Lotterie verkommen könnte.
Dramatische Lage in Afghanistan und Uganda
Seit Monaten beschäftigt die Community die Lage von homosexuellen Menschen in Afghanistan, die seit der Machtübernahme der Taliban 2021 systematisch verfolgt, inhaftiert und hingerichtet werden. Ähnliches droht derzeit in Uganda, seitdem das neue Anti-Homosexuellen-Gesetz vor kurzem in Kraft getreten ist, das Haftstrafen bis hin zur Todesstrafe für Schwule und Lesben vorsieht.
Das Bündnis Queere Nothilfe Uganda, ein Zusammenschluss von rund 40 LGBTI*-Organisationen in Deutschland, fordert seit Wochen die sofortige Freigabe von rund 200 Notfall-Visa, um besonders bedrohte homosexuelle Menschenrechtsaktivisten außer Landes zu schaffen – die Bundesregierung schweigt bisher eisern dazu.
Asylantragstellung außerhalb Europas
Würde der Vorschlag des CDU-Politikers ernsthaft umgesetzt werden, verlieren diese Menschen ihr Grundrecht auf Asyl. Frei begründet seinen Vorstoß damit, dass das bisherige Asylsystem „zutiefst inhuman“ sei, da es Alte und Kranke benachteiligen würde, die es gar nicht erst nach Europa schaffen – die EU solle deswegen stattdessen eine feste Zahl von Schutzbedürftigen direkt aufnehmen. Eine Antragstellung auf europäischem Boden wäre dabei nicht möglich, sodass vor der Zusage des Asyls auch keine Sozialleistungen bezahlt werden würden.
Geringe Chancen dank Völkerrecht
Auch wenn es sicherlich auf Europaebene in einigen EU-Mitgliedsstaaten wie Ungarn oder Polen auch Unterstützer für eine solche Neuregelung gäbe, stehen die Chancen auf tatsächliche Umsetzung eher gering. Das deutsche Grundgesetz definiert das Asylrecht als ein individuelles Recht, auch wenn sich das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit uneins war, ob das Asylrecht in der Bundesrepublik auch ganz abgeschafft werden könnte. Selbst wenn das möglich wäre, stehen Freis Plänen das Europa- und Völkerrecht entgegen. In beiden Fällen ist die Rede von einem individuellen Asylrecht mit einer Einzelfallprüfung.
Neue Asylpolitik ohne Einbeziehung von LGBTI*-Menschen
Bereits grundsätzlich beschlossen wurde im Juni allerdings eine Neuregelung der EU-Asylpolitik. Flüchtlinge sollen dabei künftig Asylanträge an den Außengrenzen der EU stellen. Werden ihre Asylgesuche abgelehnt, sollen sie auch in vermeintlich sichere Drittstaaten abgeschoben werden können.
Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland hatte die Bundesregierung scharf dafür kritisiert, dass bei der Zustimmung zu den neuen Richtlinien keine Sonderregelungen für besonders gefährdete LGBTI*-Menschen angedacht worden waren. Philipp Braun aus dem Bundesvorstand hatte dazu erklärt: „Dass die Bundesregierung ihren eigenen queerpolitischen Aufbruch ignoriert und nicht einmal den Versuch unternommen hat, für besonders schutzbedürftige Asylsuchende, wie beispielsweise queere Geflüchtete, einen Schutzmechanismus zu etablieren, ist skandalös.“