Selbstbestimmungsgesetz kommt! Neue Änderungen beim Selbstbestimmungsgesetz offenbar angedacht!
Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung haben sich das Bundesfamilienministerium und das Justizministerium beim geplanten Selbstbestimmungsgesetz auf einen Gesetzentwurf verständigen können – seit Monaten schien es in einzelnen Aspekten unterschiedliche Richtungen in dieser Frage zu geben.
Geschlechtswechsel via Sprechakt
Wie bereits bekannt, soll der Geschlechtswechsel am Standesamt für Trans-Menschen via einfachen Sprechakt möglich sein, die bisherigen zwei psychologischen Gutachten sollen entfallen. Strittig war die Frage, ob künftig Trans-Frauen in alle Schutzräume von Frauen eingelassen werden müssen oder nicht – Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) soll hier nach Angaben der Süddeutschen Zeitung über Monate „gebremst“ haben, auch aufgrund von Kritik seitens zahlreicher Frauenverbände, die eine Auflösung jedweder frauenspezifischer Frauenräume befürchteten.
Hausrecht behält Gültigkeit
Nun soll sich neu im Gesetzentwurf ein Passus befinden, der im Streitfall noch einmal klarstellt, dass das Hausrecht Gültigkeit hat – die jeweiligen Betreiber beispielsweise von Saunen dürfen darüber entscheiden, ob eine Trans-Person im Zweifelsfall Zutritt bekommt oder nicht. Bereits vorab war auch eine solche Idee von Frauenverbänden kritisiert worden, weil damit nach wie vor keine klare Regelung existieren würde, sondern die finale Entscheidung inklusive möglicher Streitfälle den Betreibern von frauenspezifischen Räumen zugeschoben werden würde. Bei Schwimmbädern solle künftig bei Bedarf der Bademeister „zunächst“ entscheiden, ob jemand rausfliege oder nicht, so die Süddeutsche Zeitung weiter.
Interpretationsspielraum beim Hausrecht?
Noch immer Uneinigkeit scheint es bei der konkreten Auslegung der Gesetzmäßigkeiten zu geben. Während seitens des Bundesfamilienministeriums um Ministerin Lisa Paus (Grüne) rein äußerliche Kriterien nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz nicht ausreichen sollen, um Personen gegebenenfalls abzuweisen, wird das anscheinend von Justizminister Marco Buschmann ein wenig anders interpretiert – er pocht nach SZ-Angaben offensichtlich auf das bereits bestehende Hausrecht als oberste Instanz. Hier wird am Ende spannend sein, wie konkret dieser Passus im neuen Gesetzesentwurf tatsächlich ausformuliert sein wird.
Personenstandswechsel für unter 14-Jährige
Der Personenstandwechsel für Kinder unter 14 Jahren wurde erneut bestätigt, wenn die Eltern oder Sorgeberechtigten dem zustimmen. In den allerersten Entwürfen war davon so noch nicht die Rede, allerdings bereits in den Plänen, die im Juni 2022 vorgestellt worden waren. Bei Kindern ab 14 Jahren solle im Konfliktfall mit den Eltern das Familiengericht darüber befinden, ob eine Geschlechtsanpassung beim Standesamt vollzogen werden kann, falls das Kindeswohl gefährdet ist, so die SZ weiter. Zudem soll es offenbar grundsätzlich eine Bedenkzeit von drei Monaten nach der ersten Antragstellung geben, bevor eine Änderung des Personenstands überhaupt wirksam würde. Eine Bestätigung seitens der beiden beteiligten Ministerien gibt es derzeit nicht, allerdings soll nach letztem Informationsstand noch vor Ostern der Gesetzentwurf offiziell vorgestellt werden.