Forderung nach Grundgesetzänderung Vorhaben inzwischen realistisch umsetzbar?
Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE, Jan Korte, fordert jetzt auch mit klaren Worten die Änderung des Grundgesetzes zugunsten der LGBTI*-Community. Konkret geht es dabei um den Artikel 3 Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes, in dem noch einmal explizit geregelt ist, dass niemand aufgrund bestimmter Merkmale wie Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glaube oder politischer Gesinnung benachteiligt werden darf. Seit rund 30 Jahren wird immer wieder gefordert, diesen Gesetzestext um das Merkmal der sexuellen Identität oder Orientierung zu erweitern. 2021 war es auch zu zwei landesweiten Protestaktionen dafür gekommen, die bisher allerdings ohne Erfolg waren.
Die Ampel-Koalition hat im Januar 2022 angekündigt, diese Grundgesetzänderung in der aktuellen Legislaturperiode umsetzen zu wollen. Anlässlich des heutigen Jubiläums „50 Jahre Homosexuelle Demonstrationen in Deutschland“ fordert Korte nun gerade mit Blick auf die queere Geschichte Deutschlands auch eine baldige Anpassung des Grundgesetzes:
„Der 29. April 1972 war der Startschuss für eine aufmüpfige und mutige queere Bewegung in der Bundesrepublik. Nach Lockerung der schlimmen Verfolgung durch den §175 StGB demonstrierten hauptsächlich, aber nicht ausschließlich Schwule für Anerkennung und gleiche Rechte. Diesem Mut gebührt Hochachtung und er ist eine Inspiration für die heutige Zeit.“
Korte bezieht sich dabei auf den berüchtigten Paragrafen 175, der homosexuellen Sex unter Strafe stellte – erst 1969 wurde das Totalverbot gelockert, 1994 wurde der Gesetzestext ganz gestrichen.
„Ferner begrüße ich den Sinneswandel in Teilen der Union und die Initiative des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst, auch die sexuelle Identität unter den Schutz des Grundgesetzes zu stellen. Diese Ergänzung ist überfällig und könnte, wenn es nach uns geht, noch vor der Sommerpause zum Start der CSD-Saison im Bundestag abgestimmt werden. Ich hoffe, dass sich Wüst in dieser wichtigen Frage auch auf seine Parteifreunde in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verlassen kann“, so Korte weiter.
Genau diese Frage ist indes stark umstritten – damit es tatsächlich zu einer Änderung des Grundgesetzes kommen kann, müssten Zweidrittel der Abgeordneten des Bundestages dafür stimmen. De facto würde das bedeuten, dass nebst allen Stimmen der SPD, der Grünen, der FDP und der Linken auch mindestens 36 weitere Stimmen von Seiten der CDU/CSU im Bundestag dazukommen müssten.
Die dritte Oppositionspartei, die AfD, hat bereits mehrfach angekündigt, dass sie eine Grundgesetzänderung für die Rechte von LGBTI*-Menschen nicht unterstützt. Der Verfassungsrechtler Professor Dr. Christian Pestalozza von der Freien Universität Berlin sieht das Vorhaben daher gegenüber Buzzfeed sehr kritisch: „Chancen auf eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag oder im Bundesrat hat das Vorhaben keine. Vergleichbare Vorstöße, die ´sexuelle Identität´ in den Absatz 3 aufzunehmen, sind seit 1994 mehrfach, zuletzt 2021 im Bundesrat, gescheitert. Das wird auch diesmal so sein.“
Der Vorstoß einzelner Politiker wie dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst von der CDU ist so zwar ein wichtiger erster Schritt, es bleibt aber fraglich, ob dieser ausreichen wird, tatsächlich rund 20 Prozent der CDU/CSU-Politiker im Bundestag dazu zu bewegen, für eine Grundgesetzänderung aus der Feder der Ampel-Koalition zu stimmen.
In den letzten Wochen hatten interne Schreiben der Union immer wieder klargestellt, dass Abstimmungen strikt nach Richtlinie der Parteiführung zu erfolgen haben und so stellt sich die Frage, wie der neue CDU-Vorsitzende Friedrich Merz schlussendlich zu den Plänen der Regierung stehen wird.
Pestalozza stellte dazu klar: „Eine Möglichkeit wäre, dass die Koalition ein größeres Grundgesetzänderungs-Paket schnürt, zu dem ein ausreichend großer Teil der Opposition nicht Nein sagen kann oder möchte, oder sie macht gleichzeitig einfachgesetzliche Zugeständnisse an die Opposition in anderen Bereichen. Die Annahme, dass die Opposition unter solchen Umständen mitziehen würde, liegt deshalb nicht fern, weil die bisherigen Ablehnungen allein damit begründet wurden, dass entweder Absatz 1 oder Absatz 3 des Artikel 3 GG schon jetzt unausgesprochen gegen eine Diskriminierung wegen der sexuellen Identität schützen würden, also nicht auf grundsätzlicher Ablehnung in der Sache beruhten.“
Noch gänzlich offen ist dabei auch die Frage, wie konkret eine mögliche Grundgesetzänderung ausformuliert werden soll – die Meinungen gehen hier selbst unter den Parteien der Ampel-Koalition noch auseinander.
Das zuerst angedachte Kriterium “Geschlecht“ beispielsweise umfasst die “sexuelle Identität“ nicht eindeutig. Sprachlich plädieren Juristen dafür, auch die “geschlechtliche“ Identität zu nennen beziehungsweise anstatt von Identität besser von “Ausrichtung“ zu sprechen, wie das auch im Primärrecht der Europäischen Union festgehalten ist.
So liegt auch hier der Teufel aktuell im Detail.