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Weitere Entschädigung für schwule Opfer von §175? // © IMAGO / Hanno Bode
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Schwule Opfer von §175 Bisher nur rund 250 Anträge bewilligt, rund 870.000 Euro ausbezahlt

ms - 20.04.2022 - 15:35 Uhr
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Mehrere Politiker der Ampel-Koalition haben sich nun gegenüber der Zeitung Die Welt dafür ausgesprochen, die Frist für die Entschädigungszahlungen an homosexuelle Opfer des ehemaligen §175 verlängern zu wollen. Laut aktueller Gesetzeslage haben Homosexuelle nur noch bis Mitte Juli 2022 Zeit, einen Antrag zu stellen. Das Bundesjustizministerium schätzt die Zahl der noch lebenden Opfer auf rund 5.000 Menschen und hat daher insgesamt 30 Millionen Euro veranschlagt. Bisher wurden in den letzten fünf Jahren aber gerade einmal rund 250 Antrage mit einer Gesamtzahlung von rund 870.000 Euro bewilligt.

Der queerpolitische Sprecher der SPD, Falko Droßmann, dazu:  „Ich werde den Justizminister bitten, intensiv zu prüfen, die Frist zur Beantragung über den 22. Juli 2022 hinaus zu verlängern. Das unbürokratische Beantragungsverfahren muss unbedingt noch bekannter gemacht werden, um alle Betroffenen zu erreichen, denen unser Land in der Vergangenheit so viel Unrecht angetan hat.“ Max Lucks, Menschenrechtspolitiker der Grünen im Bundestag, ergänzte: „Es ist eine zentrale Aufgabe, uns diesem Unrecht der Bundesrepublik zu stellen.“

Auch der queerpolitische Sprecher der FDP, Jürgen Lenders, pflichtete dem bei.

Die bisher geringe Anzahl der Anträge wird versucht damit zu erklären, dass viele betroffene Opfer vielleicht immer noch nicht mitbekommen hätten, überhaupt antragsberechtigt zu sein. Zudem wird spekuliert, dass viele Homosexuelle bis heute eine tiefe Scham verspüren oder inzwischen in einer heterosexuellen Ehe leben und sich nicht im hohen durch Einreichung des Antrags outen wollen.

Das Recht auf Entschädigungszahlungen wurde im Juli 2017 beschlossen. Das Gesetz sieht dabei Zahlungen von 3.000 Euro (je aufgehobenes Urteil) und 1.500 Euro (je angefangenes Jahr erlittener Freiheitsentzug) vor. Auf den Missstand in puncto geringer Antragsstellungen hatte der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Jan Korte, aufmerksam gemacht – er forderte die Bundesregierung auf, die Möglichkeit für eine Antragstellung durch eine Gesetzesänderung um zehn Jahre zu verlängern: „Mit einer Verlängerung der Antragstellungsmöglichkeiten und einer öffentlichen Kampagne können alle Antragsberechtigten erreicht werden und es würde ein starkes Zeichen für die Gegenwart gesetzt, dass der Staat diese Menschenrechtsverletzung  tatsächlich aufarbeitet, die Entschädigung als Schuldeingeständnis ernst meint und heute aktiv gegen Queerfeindlichkeit eintritt. Es tut niemandem weh, die Entschädigungsregelung zu verlängern, aber es wäre sehr schmerzhaft für alle Beteiligten, berechtigte Anträge wegen Verfristung ablehnen zu müssen."

Der Paragrafen 175 wurde 1871 eingeführt und stellte „widernatürliche Unzucht“ zwischen Männern unter Strafe. Die Verschärfung des Gesetzes erfolgte unter dem Nazi-Regime. Nach Ende des Krieges bestand der Paragraf in abgeschwächter Form fort und wurde endgültig bundesweit erst 1994 ganz gestrichen. Genaue Zahlen über die Anzahl der Verurteilten liegen nicht vor. Im Dritten Reich wurden aufgrund des §175 bis zu 50.000 homosexuelle Männer inhaftiert. Nach Ende des Krieges wurden weitere rund 53.000 schwule Männer nach §175 verurteilt.

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