Dürfen trans-Personen in Schutzräume? Trans-Menschen haben nicht automatisch überall Zutrittsrechte
Die Diskussionen um Frauenschutzräume, wie sie aktuell auch in Deutschland mit Blick auf das geplante Selbstbestimmungsgesetz hoch emotional geführt werden, dürften mit der aktuellen Richtlinie der britischen Gleichstellungs- und Menschenrechtsorganisation (EHRC) erneut an Fahrt gewinnen.
In einer nicht rechtlich bindenden Erklärung hat die EHRC festgelegt, dass unter gewissen Umständen mit Bezug auf die Wichtigkeit von gleichgeschlechtlichen Schutzräumen trans-Personen von solchen Diensten ausgeschlossen werden dürfen. Als maßgebliche Gründe nannte Kishwer Falkner, die Vorsitzende der EHRC, die Privatsphäre sowie die Gesundheit und die Sicherheit von Frauen. Ziel des Gremiums ist es dabei stets, die „Rechte aller Menschen zu schützen und sicherzustellen, dass die Menschen in ganz Großbritannien fair behandelt werden."
Ein Ausschlusskriterium könne zudem auch die Vermeidung weiterer Traumata von betroffenen Personen sein, insbesondere beispielsweise von Frauen, die häusliche Gewalt erfahren haben. Zuvor hatte bereits im März die größte Frauenschutz-Organisation Großbritanniens, die Women's Aid, erklärt, dass sie trans-Frauen von reinen Frauenhäusern und anderen geschlechtsspezifischen Einrichtungen ausschließen wird. Dabei legte die Organisation besonderen Wert darauf, zu betonen, dass sie trotzdem weiterhin trans-Frauen unterstützen wird und verwies auf besondere Schutzräume gerade auch für trans-Personen.
Der aktuellen Empfehlung der EHRC war zudem eine intensive Debatte darüber vorausgegangen, ob trans-Frauen automatisch Zugang zu geschlechtsgetrennten Räumen wie Wohnheimen, Toiletten, Gefängnissen und Umkleideräumen erhalten sollten. Der jetzt veröffentlichte Leitfaden soll Organisationen wie Krankenhäusern, Einzelhändlern, dem Gastgewerbe und Sportvereinen bei der Umsetzung von Maßnahmen helfen, die rechtmäßig sind und die Bedürfnisse der verschiedenen Gruppen berücksichtigen.
Dabei bestärkt der EHRC allerdings die stete gesonderte Beurteilung der Fälle: “Der Leitfaden bestätigt, dass Dienstleistungsanbieter, die ihre Dienste auf ein bestimmtes Geschlecht beschränken wollen, rechtlich dazu in der Lage sind, sofern die Gründe dafür gerechtfertigt und verhältnismäßig sind. Es gibt Umstände, unter denen ein rechtmäßig eingerichteter Anbieter von getrennten oder eingeschlechtlichen Diensten den Zugang zu seinen Diensten für transsexuelle Menschen ausschließen, ändern oder einschränken kann."
Das EHRC bittet alle Dienstleister in Großbritannien und Schottland, sich jetzt Gedanken über ihre Herangehensweise an die Inanspruchnahme ihres Dienstes durch trans-Menschen zu machen und genau zu ergründen, ob für ihren Dienst die Notwendigkeit eines getrennten oder geschlechtsspezifischen Angebots besteht oder nicht. "Sie müssen dann nachweisen, dass Ihre Maßnahme ein verhältnismäßiger Weg ist", so der Leitfaden der EHRC weiter. Es geht der Organisation darum, keine pauschalen Urteile zu fällen, sondern im Einzelfall zu entscheiden, ob der Ausschluss von trans-Personen nötig ist oder nicht.
Maya Forstater, Geschäftsführerin der Kampagnengruppe Sex Matters, begrüßte den Leitfaden als "großen Schritt nach vorn." Im weiteren Verlauf sagte sie: "Er erkennt an, dass die Rechte aller Menschen ausgewogen sein müssen, und dass dies oft nur durch eine Politik erreicht werden kann, die auf dem biologischen Geschlecht basiert und klar und einfach formuliert ist. Der neue Leitfaden enthält Beispiele dafür, wie trans-Personen einbezogen werden können, ohne die Würde und Privatsphäre anderer Menschen zu verletzen, und besagt, dass jeder mit Respekt behandelt werden sollte.“
Die LGBTI*-Organisation Stonewall bewertet den Sachverhalt anders und erklärte in einer Stellungnahme: „Die Anleitung des EHRC scheint der Kernannahme des Gesetzes zuwiderzulaufen, das besagt, dass Inklusion der Ausgangspunkt sein sollte, und verlagert den Schwerpunkt auf die Gründe, aus denen trans-Menschen und insbesondere trans-Frauen ausgeschlossen werden können. Die Beispiele scheinen zu pauschalen Verboten zu ermutigen, anstatt von Fall zu Fall zu entscheiden, und umfassen die Beschränkung des Zugangs zu alltäglichen Einrichtungen wie Toiletten und Sportunterricht, was außergewöhnlich ist. Dies führt zu mehr und nicht zu weniger Verwirrung und zu mehr und nicht zu weniger Risiko einer illegalen Diskriminierung."
Das EHRC nennt im weiteren Text allerdings durchaus konkrete Beispiele für geschlechtsspezifische Dienste und legitime Begründungen, weswegen beispielsweise Krankenhäuser und Pflegeheime auf eine Trennung zwischen biologischen und trans-Frauen bestehen sollten. Als ein weiteres Beispiel werden so auch Gruppenberatungen für weibliche Opfer sexueller Übergriffe genannt, bei denen davon auszugehen ist, dass sie "durch die Anwesenheit einer biologisch männlichen Person traumatisiert werden könnten.“ In einem anderen Fallbeispiel nennt der EHRC ein Gemeindezentrum mit männlichen und weiblichen Toiletten, dessen Nutzer angeben, dass sie "das Zentrum nicht nutzen würden, wenn die Toiletten aus Gründen der Privatsphäre und der Würde oder aufgrund ihrer religiösen Überzeugung für Mitglieder des anderen biologischen Geschlechts zugänglich wären."
EHRC Vorsitzende Kishwer Falkner abschließend gegenüber des Guardian: "Wo Rechte zwischen Gruppen konkurrieren, ist es unsere Pflicht als unabhängige Regulierungsbehörde, Anbietern von Dienstleistungen und anderen dabei zu helfen, die Bedürfnisse der verschiedenen Nutzer im Einklang mit dem Gesetz zu berücksichtigen. Organisationen ist es rechtlich erlaubt, Dienstleistungen unter bestimmten Umständen auf ein bestimmtes Geschlecht zu beschränken. Aber sie brauchen Hilfe, um sich in diesem sensiblen Bereich zurechtzufinden. Deshalb haben wir diesen Leitfaden veröffentlicht - um das Gesetz zu klären und die Rechte aller zu wahren."