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Neues Wahlverfahren? Kritik: Es braucht noch mehr Unabhängigkeit

Von ms - 16.03.2022 - 11:00 Uhr
Neues Wahlverfahren für die Antidiskriminierungsstelle? // IMAGO / Jürgen Heinrich
Foto: Neues Wahlverfahren für die Antidiskriminierungsstelle? // IMAGO / Jürgen Heinrich
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Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll nach den Plänen der Ampel-Regierung neu strukturiert werden – ein wesentlicher Bestandteil dabei soll künftig sein, dass die Leitung der zentralen Anlaufstelle für Diskriminierung, Queerphobie und Rassismus nicht wie bisher vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, sondern direkt vom Deutschen Bundestag gewählt werden soll.

Seit 2006 gibt es die Einrichtung, seit 2018 ist die Leitung der wichtigen Behörde allerdings unbesetzt und wird nur kommissarisch von Bernhard Franke geführt.

Hintergrund ist ein Streit um den Posten, der seinen Anfang mit der heutigen Berliner Bürgermeisterin und damaligen Familienministerin Franziska Giffey (SPD) nahm. Sie schlug dem Kabinett 2018 ihre Parteifreundin Nancy Böhning als neue Leiterin vor. Böhning war kurz zuvor als Geschäftsführerin der Partei abgesetzt worden, sodass der Eindruck entstand, Giffey hätte sozusagen als Entschädigung und Freundschaftsdienst diesen Posten ihrer Parteifreundin angeboten.

Zwei Mitbewerberinnen klagten gegen die Auswahl und das Berliner Verwaltungsgericht untersagte daraufhin die Ernennung von Böhning. Das Gericht kritisierte dabei deutlich, dass diese Vorgehensweise nicht mit dem, im Grundgesetz festgeschriebenen „Prinzip der Bestenauslese“ vereinbar sei. Das Oberlandesgericht in Münster bestätigte diese Entscheidung später. Über ein Jahr lang geschah danach nichts, bis das Familienministerium bekanntgab, nicht mehr Böhning auswählen zu wollen. Da aber für eine neue Auswahl die „Rechtssicherheit“ fehle, ist die Stelle bis heute nur kommissarisch besetzt.

Bernhard Franke betonte zwar, dass die Behörde trotzdem arbeiten könne, stellte aber Ende 2021 gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland auch klar:

„In der neuen Legislaturperiode muss es sehr rasch und reibungslos gelingen, die Leitung der Antidiskriminierungsstelle regulär zu besetzen. Nur dann ist das Amt wirkmächtig. Es ist ein Armutszeugnis für die bisherige Bundesregierung, dass sie das nicht geschafft hat. Um eine solche Hängepartie in Zukunft zu verhindern, sollte die künftige Leitung vom Bundestag gewählt und nicht nur vom Kabinett abgesegnet werden. Auch das würde die Bedeutung und das Ansehen erhöhen.“

Genau dieser Schritt ist jetzt in Planung, ein erster Entwurf liegt nun auch dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) vor. Grundsätzlich begrüßt der Verein, dass endlich Schwung in die Angelegenheit kommt und die Antidiskriminierungsstelle künftig vom Bundestag gewählt werden soll. Allerdings gibt es auch klare Kritik:

„Enttäuschend ist, dass weitergehende Fragen der größeren Unabhängigkeit der ADS und der Stärkung ihrer Befugnisse in dem Entwurf nicht angesprochen sind. Er kann nicht das letzte Wort für diese Wahlperiode sein.“

In dem Zusammenhang verweist der LSVD auf Pläne, die ADS als oberste Bundesbehörde auszugestalten. Das würde die Wirkungsmöglichkeit der ADS massiv stärken, aktuell sei die Einrichtung laut der ehemaligen Leiterin Christine Lüders (2010-2018) eher eine „lahme Ente“. Das liegt zum einen an der bisher nicht geklärten Situation bezüglich der Leitung, zum anderen aber eben auch daran, dass die Behörde schlecht ausgestattet ist. Es gibt gerade einmal etwas mehr als zwei Dutzend Planstellen – und das für ganz Deutschland. Als Beispiel: Die britische Behörde für Antidiskriminierung hat fast zehn Mal so viel. Kurz gesagt: Das ADS braucht dringend auch mehr Geld und Personal. Hinzu kommt, dass die Behörde auch juristisch bisher eher schwach dasteht, über Beratungsangebote für Betroffene geht das Angebot oftmals nicht hinaus. Eine Stärkung der ADS, sodass sie Opfer auch rechtlich vertreten könnte, lehnte die ehemalige Bundesregierung und insbesondere die Union und die FDP mehrfach ab.

„Der LSVD erwartet, dass die weitere Stärkung der ADS in Hinblick auf Rechtsstellung und Befugnisse im Rahmen der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung erfolgen wird, das AGG zu evaluieren, Schutzlücken zu schließen, den Rechtsschutz zu verbessern und den Anwendungsbereich auszuweiten“, so Bundesvorstand Henny Engels vom LSVD. Der Verein bietet zudem an, aktiv mitzuarbeiten, um eine bestmögliche Umsetzung zu gewährleisten.

Wie wichtig die Arbeit der ADS ist, zeigen die jüngsten Zahlen – 2020 nahm die Zahl der Beratungsanfragen um fast 80 Prozent binnen eines Jahres zu. Diese hohe Zahl zeichnete sich auch 2021 ab. Insgesamt kam es zu rund 8.000 Beratungsanfragen. Die meisten Fälle von Diskriminierung verzeichnet die ADS dabei in den Bereichen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung und sexuelle Identität.

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