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LGBTI*-Flüchtlinge in der Hölle Die dramatische Situation queerer Flüchtlinge auf Lesbos

Von ms - 01.02.2022 - 14:30 Uhr
Die dramatische Situation queerer Flüchtlinge auf Lesbos
Foto: © Joel Carillet
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Es lässt sich kaum anders zusammenfassen als mit diesen Worten: Wer als queerer Flüchtling auf der griechischen Insel Lesbos landet, befindet sich in der Hölle. Die Rechtshilfeorganisation FENIX stellte in diesen Tagen ihren aktuellen Bericht vor und zeichnet ein erschreckendes Bild von der Lage vor Ort. Auch wenn in Europa in den letzten Jahren zahlreiche Gesetze eingeführt wurden, um die Rechte von LGBTI*-Personen zu stärken, scheinen die Flüchtlingslager noch immer eine rechtsfreie Zone zu sein. Dabei muss festgehalten werden, dass das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) ganz klar die Ansprüche auf Flüchtlingsstatus aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität bestätigt hat. Gerade im Hinblick auf queere Menschen stellte auch der Europarat bereits 2010 fest, dass zur Bekämpfung von Diskriminierung im Zusammenhang mit queeren Menschen (abgekürzt in der Fachsprache als SOGIESC), die Verfahrensvorschriften einzuhalten und die Asylanträge unter Wahrung der Menschenwürde, der Selbstbestimmung und des Rechts auf Privatsphäre gerecht abzuwägen sind.

© Joel Carillet
© Joel Carillet

Die Realität sieht anders aus und zeigt, dass LGBTI*-Menschen nach Folter, Morddrohungen und Verfolgung im eigenen Land und während der Flucht auch in Europa von den zuständigen Sachbearbeitern oftmals abermals traumatisiert werden. Die Datenlage der Rechtshilfeorganisation, die seit 2018 auf der Insel Lesbos tätig ist, fußt auf der Aufarbeitung von Interviewtransskripten der Sachbearbeiter der griechischen Asylbehörde sowie auf den Erfahrungen von 17 queeren Klienten aus fünf verschiedenen Ländern, die FENIX bei ihrem Asylverfahren im Jahr 2021 unterstützte. Dabei betont FENIX in besonderer Weise: „Auch wenn die Anzahl der Fälle eine kleine Stichprobe darstellt, die nicht als repräsentativ angesehen werden kann, deuten die Trends, die in den Interviews festgestellt wurden, und die, die von unseren Fachleuten für psychische Gesundheit beobachtet wurden, eindeutig darauf hin, dass es sich hier nicht um Einzelfälle handelt, sondern um institutionalisierte schlechte Praktiken, die zu eindeutigen Verfahrensverstößen führen und gleichzeitig eine Retraumatisierung und Stigmatisierung bewirken.“

Viele Menschen, die internationalen Schutz suchen, sind laut FENIX bereits Opfer von sexueller Gewalt geworden. Dies kann in ihrem Herkunftsland, auf der Durchreise oder nach ihrer Ankunft in Griechenland geschehen sein. Queere Menschen sind besonders gefährdet, Opfer von Gewalttaten wie "korrigierenden" oder "heilenden" Vergewaltigungen zu werden. Nach solchen Vorfällen erleben die Opfer gleich aus verschiedenen Gründen heraus Scham: aufgrund ihrer Orientierung oder Identität selbst, aufgrund der Gefühle, die mit der Erfahrung einhergehen können, Opfer einer solchen Tat geworden zu sein und aufgrund der Vorstellung, dass sie nur wegen ihrer „minderwertigen“ Identität zur Zielscheibe geworden sein könnten.

Dreh- und Angelpunkt ist dabei immer die Glaubwürdigkeit des Antragstellers. Während in Fällen von politischer Verfolgung es leichter möglich ist, Dokumente vorzuzeigen, die genau dies belegen, ist es für LGBTI*-Flüchtlinge extrem schwierig, zu „beweisen“, dass sie queer sind – genau diesen Tatbestand hatten sie ja zuvor oft jahrelang versucht zu verstecken. So bleibt es am Ende bei der Frage: Glaubt man dem Asylbewerber? Eine Antwort darauf kann verständlicherweise je nach Gutachter positiv wie negativ ausfallen und ist zumeist eine subjektive Entscheidung. So kommen zwar in solchen Fällen auch beratende Psychologen zum Einsatz, doch FENIX stellt klar: „Diese Beurteilungen legen den Antragstellern jedoch Kriterien auf, die für ihre queere Identität, wie sie sie erleben, möglicherweise nicht relevant sind oder diese nicht widerspiegeln, da die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität  weder starr noch leicht klassifizierbar sind.“ FENIX erlebte auch Fälle, in denen die sexuelle Orientierung als Krankheit eingestuft wurde, um zu suggerieren, eine „Heilung“ wäre möglich und ein Asylgrund bestehe somit nicht. FENIX dazu: „Asylbewerber mit verschiedenen SOGIESC sind in besonderem Maße von Diskriminierung, Ausgrenzung, Belästigung und Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt, in Aufnahme- und Gewahrsamseinrichtungen und bei der Befragung konfrontiert und sollten gemäß den europäischen Standards besondere Unterstützung erhalten.“ Das gesamte Verfahren sei veraltet und schaffe zumeist ein feinseliges Umfeld, das es queeren Menschen noch schwerer macht, über ihre Sexualität zu berichten.

© Georg Gassauer
© Georg Gassauer

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mehrfach klargestellt, dass von LGBTI*-Flüchtlingen nicht verlangt werden darf, sie mögen doch einfach ihre sexuelle Orientierung weiter verstecken und in ihr Heimatland zurückkehren. Ebenso verboten sind Fragen zu sexuellen Praktiken – in rund 30 Prozent der, von FENIX betreuten queeren Asylfällen wurde sich daran nicht gehalten. Mehrfach wurde so auch gefragt, wie wichtig es der queeren Person überhaupt sei, ihre sexuelle Orientierung auszuleben. In anderen Situationen wurde immer noch auf klischeehafte Stereotype zurückgegriffen – frei nach dem Motto: der Asylbewerber sehe ja gar nicht schwul aus. Dabei stellte die UNHCR bereits eindeutig und mehrfach fest, dass es keine universellen Merkmale oder Eigenschaften gebe, die Menschen als LGBTI* ausweisen würden.

Zudem agieren die Sachbearbeiter oftmals noch perfider und führen die Gespräche so, dass sie bereits zu Beginn die Glaubwürdigkeit des queeren Asylbewerbers grundsätzlich in Frage stellen. Wisse ein Flüchtling beispielsweise nicht, für was „LGBT“ steht, wird offen gefragt: „Wie ist es möglich, dass sie als Homosexueller das nicht wissen?“ In anderen Fällen wird nachgeforscht, ob der queere Asylbewerber jemals heterosexuellen Sex hatte. Oder woher wusste der Antragsteller denn in jungen Jahren überhaupt, dass er homosexuell ist, wo es doch in seinem Umfeld keine offen lebenden Homosexuellen gab? FENIX betont klar, der Rückgriff auf Stereotypen bei der Beurteilung von Ansprüchen ist nur ein Symptom für die allgemein unzureichende Ausbildung und Wissen der Behörden und Sachbearbeiter, die die Beurteilungen vornehmen.

Die Forderungen der Rechtshilfeorganisation sind angesichts solcher Erlebnisse klar: Es braucht neue und offen zugängliche Leitlinien für die Durchführung von Anhörungen und die Europäische Kommission sollte Griechenland dabei unterstützen, die Sacharbeiter besser zu schulen, sodass künftig Interviews geführt werden können, ohne ein weiteres Trauma auszulösen. Es bedarf zudem auch geschultem Gesundheitspersonal, wenn queere Flüchtlinge eine Angststörung oder eine posttraumatische Belastungsstörung haben. Zu guter Letzt muss die Möglichkeit einer Beschwerde vereinfacht werden und dokumentierte Fehlverhalten transparent veröffentlicht werden.

Kara Tepe © Antonis Deligiannis
Kara Tepe © Antonis Deligiannis

Dass die Menschenrechtsverletzungen in Griechenland nach wie vor ein System haben, dokumentiert auch immer wieder der Verein PRO ASYL. Nachdem im September 2020 das Flüchtlingslager Moria abgebrannt ist, befinden sich die meisten Flüchtlinge aktuell im Lager Kara Tepe – ebenfalls auf Lesbos. Offiziell leben in dem provisorischen Zeltlager rund 7.500 Menschen. Der Presse sowie Rechtsanwälten ist der Zugang zum Gelände untersagt.

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