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Sportstreit in Nebraska Gericht weist Klage ab, Bürger entscheiden über queere Teilhabe

Von ms - 20.10.2026 - 11:00 Uhr
Sportstreit in Nebraska
Foto: iStock / wellesenterprises
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Im US-Bundesstaat Nebraska dürfen die Wähler im November über eine Verfassungsänderung abstimmen, die trans* Sportlerinnen von Mädchen- und Frauensportwettbewerben ausschließen soll. Der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates hat eine Klage gegen die entsprechende Volksinitiative einstimmig zurückgewiesen. Damit bleibt die umstrittene Maßnahme auf dem Stimmzettel, die finale Entscheidung fällt nicht die Politik, sondern die Bürger. 

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht entscheidet einstimmig: Der Oberste Gerichtshof von Nebraska lässt eine umstrittene Volksinitiative auf dem Stimmzettel.
  • Klage gegen Formulierung gescheitert: Eine Klägerin hatte kritisiert, dass die Initiative die Folgen für trans* Menschen verschleiere.
  • Verbot könnte Verfassungsrang erhalten: Im November entscheiden die Wähler über die Verankerung bereits bestehender Einschränkungen im Schulsport.

Volksbefragung bestätigt

Die Klägerin Cara Ullman hatte im August versucht, die unter dem Namen „Fairness für Mädchen“ bekannte Initiative von der Abstimmung auszuschließen. Nach Angaben des Nachrichtenportals Nebraska Examiner argumentierte sie, dass die Zusammenfassung des Vorhabens die tatsächlichen Auswirkungen der geplanten Verfassungsänderung nicht ausreichend deutlich mache. In der von Richter Jason Bergevin verfassten Entscheidung kam das Gericht jedoch zu dem Schluss, dass die Formulierung den Wählern genügend Informationen liefere, um die Bedeutung ihrer Entscheidung zu verstehen. „Das Recht auf Volksinitiativen ist ein kostbares Recht der Bevölkerung, das die Gerichte sowohl seinem Sinn als auch seinem Wortlaut nach so weit wie möglich zu bewahren bestrebt sind“, heißt es in der Entscheidung. „Die Befugnis zur Volksinitiative muss großzügig ausgelegt werden, um den demokratischen Prozess zu fördern.“

Irreführende Formulierung

Die geplante Verfassungsänderung wird von ihren Initiatoren als Maßnahme zum Schutz des Mädchen- und Frauensports definiert. Im offiziellen Text der Initiative heißt es: „Ziel dieser Petition ist es, die Verfassung Nebraskas zu ändern und verfassungsrechtliche Schutzbestimmungen für nach Geschlechtern getrennte Sportwettbewerbe zu schaffen, um Mädchen und Frauen einen gleichberechtigten Zugang zu sportlichen Möglichkeiten zu gewährleisten.“ Nach Auffassung der Klägerin verschleiert diese Formulierung jedoch, dass trans* Sportlerinnen und Sportler künftig daran gehindert werden könnten, entsprechend ihrer Geschlechtsidentität an Sportwettbewerben teilzunehmen.

In der von der Anwaltskanzlei Gutman Law Group eingereichten Klageschrift wird insbesondere bemängelt, dass die Auswirkungen auf den Schulsport nicht erkennbar seien. „Schulen werden darin überhaupt nicht erwähnt“, heißt es in der Klageschrift. „Stattdessen enthält die Initiative eine vage, irreführende und unvollständige Erklärung.“ Darüber hinaus kritisierte Ullman, dass die Initiative weder das biologische noch das soziale Geschlecht eindeutig definiere. Stattdessen werde für die entsprechenden Begriffsbestimmungen auf andere Gesetze des Bundesstaates verwiesen. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Nach Auffassung der Richter erfüllt der Text die rechtlichen Anforderungen, wonach Volksinitiativen in einer klaren und für die Wahlberechtigten leicht verständlichen Sprache formuliert sein müssen.

Bestehendes Sportverbot 

In Nebraska gelten bereits gesetzliche Einschränkungen für die Teilnahme von trans* Menschen am Schulsport. Das Parlament des Bundesstaates verabschiedete 2025 ein entsprechendes Gesetz, das der republikanische Gouverneur Jim Pillen anschließend unterzeichnete. Die Regelung beschränkt die Teilnahme an Sportwettbewerben auf Grundlage des bei der Geburt dokumentierten Geschlechts. Bei der Abstimmung im November geht es deshalb nicht um die erstmalige Einführung solcher Einschränkungen, sondern um deren rechtliche Verankerung auf einer höheren Ebene. Stimmen die Wähler der Initiative zu, wird das bereits bestehende Verbot in die Verfassung Nebraskas aufgenommen.

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