Der private Samenspender Lesbische Paare und leibliche Väter aus dem Bekanntenkreis
Wer als Samenspender zu einer Samenbank geht, kann später keine Rechte als Vater geltend machen. Doch private Spender dürfen ihr Kind treffen. Warum entscheiden sich Menschen für die Spende aus dem direkten Umfeld?
Spender aus dem direkten Umfeld
Leihmutterschaften sind in Deutschland grundsätzlich verboten, dabei ist die sexuelle Neigung der späteren Eltern irrelevant. Dieses Tabu bringt lesbische Paare oft dazu, sich für eine Samenspende zu entscheiden und das Kind selbst auszutragen. Hier spielt emotionale Bindung eine Rolle. Der Gedanke, ein Baby von einem Mann zu bekommen, den man bereits Jahre kennt und mit dem man befreundet oder verwandt ist, ist angenehm. Ein Kind von einem völlig Fremden auszutragen kann Unsicherheiten hervorrufen.
Die Sache mit dem Umgangsrecht
Fragte man sich bislang, welche rechte dieser leibliche Vater hat, klärte nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe auf. Der sagte, dass ein privater Spender, der es einem lesbischen Paar ermöglicht hat, Nachwuchs zu bekommen, das Recht auf den Umgang mit dem oder den Kindern hat. Auch, wenn die Lebenspartnerin der Mutter das Kind adoptiert hat. Das Umgangsrecht besteht, wenn der biologische Vater „ernsthaftes Interesse“ an dem Kind zeigt und das Kindeswohl dadurch nicht gefährdet wird. Ab einem gewissen Alter hat der Nachwuchs ein Mitspracherecht, was diese Situation angeht, berichtete bild.de.