Die Wahl mehrerer Staaten mit Gesetzen gegen homosexuelle Menschen in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat jetzt scharfe Kritik der African Human Rights Coalition (AHRC) ausgelöst. Die Menschenrechtsorganisation beanstandet, dass Regierungen, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen kriminalisieren, künftig an der weltweiten Überwachung der Menschenrechte beteiligt sind.
Das Wichtigste im Überblick
- Umstrittene UN-Wahl: Fünf der 15 neu gewählten Mitglieder des UN-Menschenrechtsrats stellen einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen unter Strafe.
- Die African Human Rights Coalition hält es für unvertretbar, dass Regierungen mit solchen Gesetzen weltweit über die Einhaltung der Menschenrechte wachen sollen.
- Drastische Strafen: In den betroffenen Staaten drohen homosexuellen Menschen Haftstrafen von mehreren Jahren bis zu lebenslanger Haft, in Teilen Nigerias sogar die Todesstrafe.
- Forderung nach Rechenschaft: Die Organisation verlangt, dass die Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat mit tatsächlicher Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte verbunden wird.
Kriminalisierung von Homosexuellen
Die UN-Generalversammlung hatte Mitte Oktober insgesamt 15 Staaten für die Amtszeit von Januar 2027 bis zum Dezember 2029 in den Menschenrechtsrat gewählt. Dazu gehören Brasilien, Burundi, die Dominikanische Republik, Deutschland, Ghana, Irland, Japan, Jordanien, Kuwait, Nepal, Nigeria, Moldau, die Ukraine, Uruguay und Sambia. Fünf dieser Staaten – Burundi, Ghana, Kuwait, Nigeria und Sambia – stellen einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen unter Strafe. Damit kriminalisiert ein Drittel der neu gewählten Mitglieder homosexuelle Menschen. Die African Human Rights Coalition sieht darin einen grundlegenden Widerspruch zum Auftrag des UN-Menschenrechtsrats. Die Organisation fordert, dass die Mitgliedschaft in dem Gremium mit Rechenschaftspflicht verbunden sein müsse und Regierungen durch ihre Wahl keine zusätzliche Legitimation für ihre menschenrechtswidrige Politik erhalten dürften.
Haftstrafen bis hin zur Todesstrafe
Besonders kritisch bewertet die Organisation die Situation in den vier neu gewählten afrikanischen Mitgliedstaaten. Dort gelten weiterhin Gesetze, die gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen bestrafen. In Sambia sieht Paragraf 155 für sogenannte „widernatürliche Handlungen“ Freiheitsstrafen zwischen 15 Jahren und lebenslanger Haft vor. In Ghana können einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Männern nach Paragraf 104 mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Das Parlament hat darüber hinaus ein weitergehendes Anti-LGBTIQ+-Gesetz verabschiedet, das noch der Zustimmung des Präsidenten bedarf. Demnach könnte bereits das öffentliche Auftreten als homosexuelle oder queere Person zu einer erheblichen Freiheitsstrafe führen.
In Burundi drohen nach Artikel 590 für einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen bis zu zwei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe. Besonders weitreichend sind die Strafvorschriften in Nigeria. Dort sehen Bundesgesetze für bestimmte gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen bis zu 14 Jahre Haft vor. Auch die Organisation von LGBTIQ+-Gruppen ist strafbar. In nördlichen Bundesstaaten können auf Grundlage der Scharia sogar Todesstrafen durch Steinigung verhängt werden. Der fünfte kritisierte Staat ist Kuwait. Dort drohen homosexuellen Bürgern bis zu sieben Jahre Gefängnis.
Ablehnung homosexueller Menschen
Die African Human Rights Coalition verweist außerdem auf die weitverbreitete gesellschaftliche Ablehnung homosexueller Menschen in mehreren der gewählten Staaten. Laut einer Afrobarometer-Umfrage aus dem Jahr 2024 gaben in Sambia rund 95 Prozent der Befragten an, homosexuelle Nachbarn abzulehnen. In Nigeria waren es etwa 88 Prozent, in Ghana rund 81 Prozent. Für Burundi liegt eine ältere Erhebung aus dem Jahr 2014 vor. Damals äußerten 86 Prozent der Befragten eine ablehnende Haltung gegenüber homosexuellen Nachbarn.
Die Organisation warnt, dass die strafrechtliche Verfolgung weit über tatsächliche Festnahmen und Verurteilungen hinausreiche. Entsprechende Gesetze würden bereits jetzt eine gesellschaftliche Feindseligkeit legitimieren und ein Umfeld schaffen, in dem familiäre Ausgrenzung, Obdachlosigkeit, Erpressung, Angriffe durch Menschenmengen, sexualisierte Gewalt, Polizeimissbrauch und sogar Tötungen begünstigt würden. Hinzu komme die Gefahr der Straflosigkeit. Täter könnten die Angst der Betroffenen vor einem unfreiwilligen Outing oder einer Festnahme ausnutzen. Wer staatlichen Schutz suche, riskiere unter Umständen, selbst kriminalisiert zu werden. Nach Einschätzung der Organisation reicht es deshalb nicht aus, lediglich die Zahl der Strafverfahren zu betrachten. Entscheidend seien auch die umfassenden gesellschaftlichen Folgen der bestehenden Gesetze.
UN-Empfehlungen ohne Folgen
Besonders problematisch ist aus Sicht der African Human Rights Coalition, dass die vier afrikanischen Staaten bereits an Menschenrechtsüberprüfungen der Vereinten Nationen teilgenommen haben. Im Rahmen des sogenannten Universal Periodic Review (UPR), des regelmäßigen Überprüfungsverfahrens der UN, erhielten alle vier Länder Empfehlungen, einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen zu entkriminalisieren. Ghana, Sambia und Burundi wurden 2023 überprüft, Nigeria im Jahr 2024. Dennoch blieben die entsprechenden Strafvorschriften bestehen. Die Organisation kritisiert, dass die Teilnahme an internationalen Menschenrechtsverfahren offenbar nicht ausreiche, um die Regierungen zu entsprechenden Reformen zu bewegen. Trotzdem seien diese Staaten nun in ein Gremium gewählt worden, das weltweit über die Einhaltung der Menschenrechte wachen soll.
Verantwortung einfordern
Die Geschäftsführerin der African Human Rights Coalition, Melanie Nathan, erklärte: „Als Geschäftsführerin der African Human Rights Coalition arbeite ich mit Menschen, deren Leben durch diese Verfolgung zerstört wird. Ich halte es für unvertretbar, dass Regierungen, die homosexuelle Menschen kriminalisieren, mit dem weltweiten Schutz der Menschenrechte betraut werden. Ein Sitz in diesem Rat sollte Rechenschaftspflicht verlangen und nicht als Deckmantel dienen, der Legitimität verleiht.“ Die Kritik der Organisation geht dabei über die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen hinaus. Auch andere Menschenrechtsverletzungen der neu gewählten Staaten müssten berücksichtigt werden.
Die African Human Rights Coalition sieht in der Entscheidung ein wiederkehrendes Problem der Vereinten Nationen. Bereits in der Vergangenheit seien Regierungen mit schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in den Menschenrechtsrat gewählt worden. Die Bezeichnung als Hüter der Menschenrechte ändere nichts daran, dass solche Regierungen im eigenen Land weiterhin Menschen verfolgen. Die Wahl mache die Kluft zwischen dem Anspruch der Vereinten Nationen und der politischen Realität deutlich.
Straffreiheit ist nicht genug
Die Organisation macht zugleich darauf aufmerksam, dass die bloße Abschaffung strafrechtlicher Verbote noch keine vollständige Gleichberechtigung bedeute. Zwar kriminalisieren zehn der 15 neu gewählten Staaten einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen nicht. Allerdings haben lediglich vier von ihnen die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare vollständig geöffnet. Nepal gilt als fünfter Staat, nachdem der Oberste Gerichtshof eine entsprechende Entscheidung getroffen hat. Für deren vollständige Umsetzung sind jedoch noch gesetzliche Reformen erforderlich.
Aus Sicht der Menschenrechtsorganisation müssen deshalb sowohl die Entkriminalisierung als auch die tatsächliche rechtliche Gleichstellung berücksichtigt werden. Die African Human Rights Coalition richtet ihre Kritik zudem nicht ausschließlich an die neu gewählten Mitgliedstaaten. Auch die Vereinigten Staaten müssten ihre eigene Menschenrechtsbilanz kritisch überprüfen. Menschenrechte verlören an Bedeutung, wenn Regierungen im Ausland zur Rechenschaft gezogen würden, während Menschenrechtsverletzungen im eigenen Land entschuldigt oder hingenommen würden.