Schleswig-Holstein geht voran Schutz und Rechte sollen ausgebaut werden
Schleswig-Holstein will die Gleichstellung von Männern und Frauen in der öffentlichen Verwaltung stärker verankern. Das Kabinett hat dafür eine Novellierung des Gleichstellungsgesetzes beschlossen, wie das Sozialministerium jetzt mitteilte. Die geplanten Änderungen betreffen sowohl die Landesverwaltung als auch die kommunale Ebene.
Das Wichtigste im Überblick
- Das Kabinett in Kiel hat eine Novelle des Gleichstellungsgesetzes beschlossen.
- Vorgaben für eine gleichberechtigte Besetzung verschiedener Gremien sollen verbindlicher werden.
- Familie, Pflege und Beruf sollen besser miteinander vereinbar sein.
- Der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz soll gestärkt werden.
- Gleichstellungsbeauftragte sollen mehr Befugnisse erhalten und künftig auch klagen können.
- Der DGB Nord begrüßt die Reform und fordert eine schnelle Beratung im Landtag.
Klare Regeln für alle
Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) sieht bei der Gleichstellung einen klaren Handlungsauftrag. „Gleichstellung passiert nicht von allein“, sagte sie. „Sie braucht neben politischer Haltung auch klare Regeln und starke Strukturen.“ Mit der Gesetzesreform solle deshalb für mehr Verbindlichkeit gesorgt werden. Gleichstellung solle stärker in den Strukturen des öffentlichen Dienstes berücksichtigt werden. Touré verwies zugleich auf die gesellschaftliche Bedeutung des Themas. „Denn bei der Gleichstellung geht es am Ende des Tages um die Machtverteilung in unserer Gesellschaft“, betonte die Ministerin weiter. Entscheidend sei unter anderem, wer an politischen und organisatorischen Entscheidungen beteiligt werde, wer wie viel verdiene und welche Chancen Menschen erhielten. Gerade die öffentliche Verwaltung habe dabei eine Vorbildfunktion.
Vorgaben sollen verbindlicher werden
Eine wesentliche Änderung betrifft die Besetzung verschiedener Gremien. Bei Benennungen und Entsendungen von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände sowie Verwaltungs- und Aufsichtsräte sollen künftig deutlich verbindlichere Regeln für die Gleichberechtigung gelten. „Frauen und Männer müssen künftig dabei künftig jeweils hälftig berücksichtigt werden“, erklärte Touré. Auch die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf soll nach den Plänen stärker berücksichtigt werden.
Beschäftigte, die aus familiären Gründen eine Beurlaubung beantragen, sollen diesen Wunsch grundsätzlich umsetzen können. Das gilt beispielsweise bei der Betreuung eines Kindes oder der Pflege eines nahen Angehörigen, sofern keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen. Darüber hinaus sieht die Reform Verbesserungen bei der beruflichen Entwicklung von Frauen vor. Sie sollen bevorzugt an Fortbildungen teilnehmen können, die auf Führungsaufgaben vorbereiten. Nach Angaben der Sozialministerin soll außerdem Führung in Teilzeit erleichtert werden.
Konsequenzen bei sexueller Belästigung
Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle ist der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Künftig soll nicht nur ausdrücklich gelten, dass jede Form sexueller Belästigung verboten ist. Ein entsprechendes Verhalten soll auch dienstliche Konsequenzen haben. Das Ministerium nennt dafür unter anderem disziplinar-, arbeits- oder personalrechtliche Maßnahmen. Zudem soll nach einem Vorfall klargestellt sein, wer den Arbeitsplatz wechseln muss. Vorrangig soll dies der Täter sein und nicht die betroffene Person.
Mehr Rechte sind auch für die Gleichstellungsbeauftragten vorgesehen. „Sie leisten seit Jahrzehnten auf allen Ebenen eine überragende Arbeit in Schleswig-Holstein“, erklärte Touré. Die Beauftragten sollen unter anderem Anspruch auf einen eigenen Arbeitsplatz und regelmäßige Fortbildungen erhalten. Zugleich sollen ihre bestehenden Beteiligungsrechte ausgeweitet werden. Betroffen sind etwa Verfahren zur Besetzung von Stellen, Beförderungen und Versetzungen sowie Kündigungen und Entlassungen.
Gleichstellungsbeauftragte vor Gericht
Nach Angaben des Ministeriums sollen Gleichstellungsbeauftragte erstmals selbst klagen dürfen. Beanstandet eine Gleichstellungsbeauftragte eine Personalentscheidung formell, muss die zuständige Dienststelle diese Kritik prüfen. Bleibt eine solche Beanstandung ohne Erfolg, soll die Gleichstellungsbeauftragte künftig selbst ein Verwaltungsgericht anrufen können. Damit könne auf ihre Initiative hin gerichtlich geprüft werden, ob beispielsweise bei der Besetzung einer Stelle die gesetzlichen Vorgaben zur Gleichstellung ausreichend berücksichtigt worden seien.
Zustimmung zu den Plänen kommt vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) Nord. Dessen Vorsitzende Laura Pooth bezeichnete die Reform als „überfällig“ und betonte weiter: „Die stärkeren Rechte der Gleichstellungsbeauftragten, verbindlichere Gleichstellungsmaßnahmen und bessere Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sind Schritte in die richtige Richtung.“ Nun komme es nach Ansicht Pooths darauf an, dass der Landtag die Novelle rasch berät.