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Neue Sicherheitsregeln für ESC
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Neue Sicherheitsregeln für ESC EBU präzisiert Vorgaben für Live-Gesang

ms - 13.08.2026 - 10:30 Uhr
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Die Regeln für den Eurovision Song Contest werden für die Ausgabe 2027 in mehreren Punkten geändert. Die European Broadcasting Union (EBU) hat das Regelwerk nach der turnusmäßigen Überprüfung des Wettbewerbs angepasst und dabei auch die derzeit angespannte politische Lage berücksichtigt.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die European Broadcasting Union (EBU) hat die Regeln für den Eurovision Song Contest 2027 überarbeitet.
  • Ein Gewinnerland kann künftig von der Austragung ausgeschlossen werden, wenn die Sicherheitslage eine Durchführung nicht zulässt.
  • Das betrifft unter anderem bewaffnete Konflikte, heikle geopolitische Situationen oder andere Gefahren für die Stabilität der Region.
  • Ein Gremium soll darüber entscheiden, ob das Gewinnerland den Wettbewerb ausrichten darf.
  • Bei einem Ausschluss bestimmt die EBU einen anderen Sender als Gastgeber.
  • Die Hauptmelodien müssen weiterhin live gesungen werden. 
  • Playbacks und vorproduzierte Elemente dürfen den Hauptgesang weder übermäßig unterstützen noch ersetzen.
  • Das Mindestalter für Teilnehmer steigt von 16 auf 18 Jahre. Bei der ersten Probe müssen die Künstler volljährig sein.
  • Die Änderungen sollen für mehr Klarheit sorgen und insbesondere den Schutz junger Künstler verbessern.

Sicherheit im Gastgeberland 

Künftig soll verhindert werden, dass ein Land den Eurovision Song Contest austragen muss, obwohl eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann. Ein Gewinnerland wird nach den neuen Vorgaben automatisch von der Austragung ausgeschlossen, wenn in dem Land oder in seiner unmittelbaren Umgebung ein bewaffneter Konflikt stattfindet. Auch eine besonders heikle geopolitische Situation kann dazu führen, dass ein Land nicht als Gastgeber infrage kommt. Gleiches gilt für andere Umstände, durch die die Stabilität oder Sicherheit des Landes beziehungsweise der Region gefährdet ist.

Ob ein Siegerland den Wettbewerb tatsächlich ausrichten kann, soll künftig ein dafür zuständiges Gremium beurteilen. Bestehen aus Sicherheitsgründen oder wegen anderer Bedenken Zweifel an einer sicheren Austragung, übernimmt die EBU die weitere Organisation. In einem solchen Fall bestimmt die European Broadcasting Union einen anderen Sender als Gastgeber. Die Verantwortung für den Wettbewerb geht damit vollständig auf diesen neuen Sender über. Die Veranstaltung soll dann unabhängig vom Sender des ursprünglichen Gewinnerlandes durchgeführt werden.

Klare Vorgaben für Live-Gesang

Auch die Bestimmungen zur musikalischen Darbietung wurden präzisiert. Die zentralen Melodien müssen von den Sängerinnen und Sängern weiterhin live gesungen werden. Vorproduzierte Bestandteile und Playbacks bleiben zwar grundsätzlich möglich. Sie dürfen jedoch nicht dazu eingesetzt werden, den eigentlichen Hauptgesang übermäßig zu unterstützen oder ihn sogar zu ersetzen. Mit den neuen Formulierungen will die EBU die bisherigen Vorgaben genauer fassen. Die Regelungen sollen sowohl für die beteiligten Rundfunksender als auch für Produzenten und Songwriter mehr Klarheit schaffen.

Teilnehmer müssen volljährig sein

Eine weitere Änderung betrifft das Alter der Künstler. Das Mindestalter wird von bislang 16 auf 18 Jahre angehoben. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der ersten Probe: Zu diesem Zeitpunkt müssen die Teilnehmer mindestens 18 Jahre alt sein. Die EBU begründet die Änderung mit dem besonderen öffentlichen Druck, der mit einem Auftritt beim Eurovision Song Contest verbunden ist. Mit der Anhebung des Mindestalters soll der Schutz junger Künstler verbessert werden.

Die EBU betont, dass sich der Eurovision Song Contest kontinuierlich weiterentwickle. Deshalb werde das Regelwerk nach jedem Wettbewerb überprüft und bei Bedarf angepasst. In die Überarbeitung fließt nach Angaben der Organisation auch das Feedback der einzelnen Mitglieder ein. Ziel der Änderungen sei es, die Regeln verständlicher zu machen und die Künstler besser zu schützen. Der Eurovision Song Contest solle damit auch künftig ein sicheres und einladendes Umfeld für alle Beteiligten bieten. 2027 wird der internationale Gesangswettbewerb in Bulgarien teilnehmen, welche Länder dieses Mal dabei sind – und welche nicht – ist noch unklar. Der Vorentscheid in Deutschland ist für Februar 2027 geplant.  

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