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Ermittlungen zum CSD Anschlag
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Ermittlungen zum CSD Anschlag Viele offene Fragen, Bundestag fordert umfassende Aufklärung

ms - 04.08.2026 - 08:00 Uhr
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Zehn Tage nach dem islamistischen Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin beschäftigt sich der Innenausschuss des Bundestags mit den Hintergründen der Tat. Im Mittelpunkt der Sondersitzung steht weiterhin die entscheidende Frage, weshalb der Anschlag nicht verhindert werden konnte, obwohl der mutmaßliche 21-jährige Täter Abdul Ballout den Sicherheitsbehörden bereits seit längerer Zeit bekannt war.

Das Wichtigste im Überblick

  • Der Bundestags-Innenausschuss befasst sich in einer Sondersitzung heute mit dem islamistischen Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day.
  • Im Mittelpunkt steht die Frage, warum der als Hochrisikoperson eingestufte Abdul Ballout den Anschlag dennoch ausführen konnte.
  • Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sowie die Spitzen von Bundespolizei, BKA und Verfassungsschutz stellen sich den Fragen der Abgeordneten.
  • Grüne und Linke verlangen eine vollständige Chronologie des Handelns aller beteiligten Sicherheitsbehörden.
  • Nach der Tat wird erneut über strengere Maßnahmen gegen islamistische Gefährder diskutiert.
  • Vier Gefährder in Berlin wurden jetzt mit Fußfesseln ausgestattet. 
  • Zweites Handy des Täters legt Vermutung nach einem Mittäter nahe. 

Innenausschuss sucht Antworten 

Auf Antrag von Grünen und Linken kommt das Gremium in einer Sondersitzung zusammen. Wegen der parlamentarischen Sommerpause erfolgt die Beratung per Videoschalte. Erwartet werden Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sowie die Präsidenten beziehungsweise Leiter von Bundespolizei, Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz. Nach bisherigen Erkenntnissen war Abdul Ballout bereits seit Monaten als islamistischer Gefährder eingestuft. Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung ergaben zudem, dass der Mann beim Bundeskriminalamt als sogenannte Hochrisikoperson geführt wurde. Demnach observierten Sicherheitsbehörden ihn noch kurz vor dem Anschlag und fertigten dabei auch Bildaufnahmen an.

Bereits zuvor war in einer Sondersitzung des Innenausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz Ballouts Aktivitäten innerhalb der salafistischen Szene seit mehreren Jahren beobachtet hatte. Trotz dieser Erkenntnisse sieht der Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz weiterhin erheblichen Aufklärungsbedarf. Nach seiner Auffassung müsse unter anderem nachvollziehbar werden, welche Sicherheitsbehörde zu welchem Zeitpunkt welche Gefährdungsbewertung vorgenommen habe. Zudem fordert er – wie bereits nach früheren Anschlägen – eine lückenlose Chronologie darüber, wann Landes- und Bundesbehörden welche Maßnahmen ergriffen haben.

Dem ARD-Hauptstadtstudio sagte von Notz: „Alexander Dobrindt muss die zahlreichen offenen Fragen beantworten. Sein Haus muss schnellstmöglich eine solche Chronologie als Grundlage der weiteren Aufklärung vorlegen." Zugleich müsse geklärt werden, weshalb der Bund die Sicherheitsbehörden vor dem Anschlag nicht deutlich stärker koordiniert habe. „Denn genau dazu haben wir vor Jahren gemeinsame Konferenzen und Abwehrzentren eingerichtet."

Debatte über islamistische Gefährder 

Der Anschlag ereignete sich am 25. Juli beim Christopher Street Day im Berliner Tiergarten. Nach bisherigen Erkenntnissen steuerte Abdul Ballout zunächst ein Auto in eine Gruppe von Passanten. Anschließend griff er mit einer Machete weitere Menschen an. Eine Frau aus Polen wurde getötet, 31 Menschen erlitten Verletzungen. Einen Tag später erschossen Polizeibeamte den Islamisten bei einem Zugriff in Berlin, als sie ihn festnehmen wollten.

Die Tat hat eine erneute Diskussion über den Umgang mit islamistischen Gefährdern ausgelöst. Bundesinnenminister Dobrindt fordert einen deutlich schärferen Kurs. Menschen, die als Gefährder eingestuft werden, sollten nach seiner Auffassung grundsätzlich mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden. Darüber hinaus spricht sich der CSU-Politiker dafür aus, Gefährder häufiger vorsorglich in Gewahrsam zu nehmen. Präventivhaft für Gefährder sei „zwingend notwendig". Auch der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler plädiert dafür, sämtliche bestehenden Möglichkeiten auf den Prüfstand zu stellen. Es müssten „alle Instrumentarien" diskutiert werden. Sowohl die elektronische Fußfessel als auch Präventivhaft fallen überwiegend in die Zuständigkeit der Bundesländer. Beide Instrumente sind bereits heute rechtlich möglich, werden jedoch bundesweit unterschiedlich angewendet.

Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Clara Bünger, warnt dagegen vor vorschnellen Gesetzesverschärfungen. Zunächst müsse geklärt werden, ob die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten von den Sicherheitsbehörden konsequent ausgeschöpft worden seien. Dem ARD-Hauptstadtstudio sagte Bünger: „Bevor neue Gesetze beschlossen und Grundrechte weiter eingeschränkt werden, muss geklärt werden, ob die bestehenden Möglichkeiten konsequent genutzt wurden." Zugleich verwies sie auf mögliche Defizite beim Informationsaustausch zwischen den Behörden. „Neue Befugnisse helfen nicht, wenn vorhandene Erkenntnisse nicht richtig zusammengeführt werden", sagte Bünger.

Gab es einen Komplizen? 

Während die politischen Diskussionen über Konsequenzen aus dem Anschlag andauern, richten die Ermittler ihren Blick inzwischen auf neue Spuren. Nach einem Bericht der Welt steht dabei insbesondere ein zweites Mobiltelefon des Attentäters Abdul Ballout im Fokus. Das Gerät soll im Tatfahrzeug sichergestellt worden sein und wird nach Angaben der Zeitung derzeit vom Bundeskriminalamt ausgewertet. Nach den Informationen handelt es sich ausdrücklich nicht um jenes Handy, das die Berliner Sicherheitsbehörden wegen der Einstufung Ballouts als Gefährder überwacht hatten.

Von der Auswertung des Mobiltelefons erhoffen sich die Ermittler weitere Erkenntnisse darüber, ob Ballout vor dem Anschlag Kontakt zu anderen Personen hatte oder möglicherweise während der Tat Anweisungen erhielt. Nach Informationen der Welt stützen insbesondere die Bewegungsdaten des als Tatwaffe eingesetzten Mietwagens diese Überlegungen. Demnach fuhr Ballout nicht auf direktem Weg zum Berliner Tiergarten, wo er später am Rand des Christopher Street Days mit dem Auto in eine Menschenmenge raste. Stattdessen soll der Wagen über längere Zeit einen auffälligen Zickzack-Kurs zurückgelegt haben. Nach Informationen aus Ermittlerkreisen, auf die sich die Zeitung beruft, beschleunigte und stoppte das Fahrzeug dabei wiederholt. Dieses Fahrverhalten könnte nach Einschätzung der Ermittler darauf hindeuten, dass Ballout während der Tat mit einer bislang unbekannten Person in Verbindung stand oder von dieser angeleitet wurde.

Vier Gefährder mit Fußfesseln  

Unmittelbar nach dem Anschlag haben die Berliner Sicherheitsbehörden ihre Maßnahmen gegen islamistische Gefährder verschärft. Wie Innensenatorin Iris Spranger (SPD) dem rbb auf Nachfrage mitteilte, tragen inzwischen vier als islamistische Gefährder eingestufte Personen auf Antrag der Polizei Berlin elektronische Fußfesseln. Nach Informationen des rbb handelt es sich dabei um drei Männer und eine Frau. Die richterlich angeordnete Maßnahme gilt zunächst für 30 Tage und dient der Überwachung ihres Aufenthaltsortes. 

Darüber hinaus wurde nach Angaben Sprangers ein weiterer Gefährder vorübergehend in Unterbindungsgewahrsam genommen. Hintergrund sei eine mögliche Gefährdung des Christopher Street Days in Hamburg am vergangenen Wochenende gewesen. Die Präventivhaft wurde in der Nacht zum Montag wieder aufgehoben. Spranger verwies auf die bereits geschaffenen rechtlichen Möglichkeiten. „Ich möchte noch einmal betonen: Die Möglichkeiten, die wir in den vergangenen Monaten mit der Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz und der Novelle des Verfassungsschutzgesetzes geschaffen haben, liegen auf dem Tisch", sagte die SPD-Politikerin.

Unterstützung für einen verstärkten Einsatz elektronischer Fußfesseln kommt auch aus der Berliner CDU. Deren Spitzenkandidat für die Abgeordnetenhauswahl, Stefan Evers, spricht sich für eine umfassendere technische Überwachung von als gefährlich eingestuften Personen aus. Zugleich hält er die gesetzlichen Voraussetzungen für den Einsatz der Maßnahme trotz der jüngsten Reform des Berliner Polizeigesetzes weiterhin für zu hoch.

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