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Willkür in Bangladesch

Willkür in Bangladesch Menschenrechtler schlagen Alarm, offene Gewalt gegen LGBTIQ+

ms - 09.07.2026 - 10:00 Uhr
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Eine Menschenrechtsorganisation hat das Vorgehen der Behörden gegen mutmaßliche lesbische Frauen und schwule Männer in Bangladesch jetzt scharf kritisiert. Die Organisation Justice-Makers Bangladesh in France (JMBF) sieht in zwei jüngsten Vorfällen eine weitere Verschlechterung der Menschenrechtslage für homosexuelle Menschen in dem südasiatischen Land. Immer wieder kommt es seit Jahresbeginn zu heftigen Anfeindungen gegenüber Schwulen und Lesben sowie zu willkürlichen Verhaftungen zumeist junger Homosexueller

Das Wichtigste im Überblick

  • Eine Menschenrechtsorganisation kritisiert Polizeieinsätze gegen mutmaßliche lesbische Frauen und schwule Männer in Bangladesch.
  • In zwei Fällen wurden insgesamt sieben Menschen festgenommen oder in Untersuchungshaft genommen, nachdem ihnen gleichgeschlechtliche Beziehungen vorgeworfen worden waren.
  • Nach Angaben der Organisation durchsuchten Privatpersonen in einem Fall rechtswidrig Mobiltelefone und private Nachrichten der Betroffenen.
  • Justice-Makers Bangladesh in France spricht von einer Verschlechterung der Menschenrechtslage für homosexuelle Menschen.
  • Die Organisation fordert die sofortige Freilassung der Festgenommenen sowie unabhängige Ermittlungen.

Menschenrechtler kritisieren Vorgehen 

„Diese Vorfälle stellen eine erhebliche Verschlechterung der Menschenrechtssituation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, queeren und intergeschlechtlichen Menschen in Bangladesch dar. Sie spiegeln ein alarmierendes Muster von Diskriminierung, rechtswidrigen Eingriffen in die Privatsphäre, willkürlichem Freiheitsentzug und Verfolgung aufgrund der tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung wider“, erklärte JMBF. Nach Angaben der Organisation beruhen die Informationen auf glaubwürdigen Quellen sowie auf unabhängig überprüften Presseberichten.

Festnahme lesbischer Frauen 

Im Juni wurden nach Angaben von JMBF in Barguna im Süden Bangladeschs eine erwachsene Frau und zwei jugendliche Mädchen festgenommen und später in Untersuchungshaft genommen. Ihnen wurde eine einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehung vorgeworfen. Ausgangspunkt des Falls war nach Angaben von JMBF eine Vermisstenanzeige der Familie des Mädchens. Im Zuge der Ermittlungen erklärte die Polizei, die Beteiligten hätten sich über eine Facebook-Messenger-Gruppe kennengelernt und enge persönliche Beziehungen aufgebaut. Das Alter der beiden Jugendlichen wurde nicht veröffentlicht. Das gesetzliche Schutzalter für Frauen liegt in Bangladesch bei 18 Jahren. JMBF erklärte dazu: „Die Inhaftierung minderjähriger Mädchen wirft zusätzliche Fragen im Hinblick auf die UN-Kinderrechtskonvention (CRC) auf. Diese verlangt, dass das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt wird und die Inhaftierung von Kindern nur als letztes Mittel und für die kürzest angemessene Zeit erfolgen darf.“

Anwohner hielten fünf junge Männer fest

Ein zweiter Vorfall ereignete sich laut JMBF am ebenso im Juni im Stadtteil Chanmari der zentralbangladeschischen Stadt Faridpur. Dort hielten Anwohner fünf junge Männer fest, nachdem ihnen Homosexualität vorgeworfen worden war. Nach Angaben der Organisation wurden die Betroffenen noch vor dem Eintreffen der Polizei von Privatpersonen verhört. Außerdem seien ihre Mobiltelefone ohne rechtliche Grundlage durchsucht sowie private Nachrichten – darunter Facebook-Kommunikation – ausgewertet worden, um weitere mutmaßliche Mitglieder von LGBTIQ+-Gruppen zu identifizieren. Zwei Studenten wurden nach der Unterzeichnung schriftlicher Erklärungen an ihre Familien übergeben. Drei weitere kamen in Polizeigewahrsam und anschließend auf richterliche Anordnung in Untersuchungshaft.

Kriminalisierung homosexueller Beziehungen

Einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen können in Bangladesch nach Paragraf 377 des noch aus der britischen Kolonialzeit stammenden Strafgesetzbuchs mit einer Freiheitsstrafe bis hin zu lebenslanger Haft geahndet werden. JMBF erklärte, beide Fälle zeigten „ein zunehmend feindseliges Umfeld, in dem Menschen allein aufgrund von Vorwürfen hinsichtlich ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung öffentlicher Demütigung, willkürlicher Inhaftierung, rechtswidrigen Durchsuchungen ihrer privaten Kommunikation und strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sind“.

Weiter heißt es: „Besonders beunruhigend ist die offensichtliche Beteiligung von Privatpersonen an der rechtswidrigen Festsetzung und Befragung der Betroffenen, der Durchsuchung ihrer Mobiltelefone, dem Zugriff auf ihre private Kommunikation sowie ihrer Übergabe an die Strafverfolgungsbehörden. Solche Handlungen untergraben die Rechtsstaatlichkeit, schwächen das Vertrauen in das Strafrechtssystem und fördern Selbstjustiz anstelle rechtsstaatlicher Verfahren.“

Die Organisation erklärte zudem: „Diese Vorfälle verdeutlichen zudem die schädlichen Folgen der fortbestehenden Kriminalisierung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher sexueller Beziehungen nach Paragraf 377 des Strafgesetzbuchs von 1860. Diese Vorschrift trägt seit Langem zu Diskriminierung, Angst, Gewalt, Stigmatisierung und Missbrauch gegenüber LGBTIQ+-Menschen in Bangladesch bei. Der bloße Vorwurf der Homosexualität oder einer einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen Beziehung kann niemals eine willkürliche Festnahme, Inhaftierung, öffentliche Demütigung, Verletzung der Privatsphäre oder diskriminierende Behandlung rechtfertigen. Jeder Mensch hat Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz sowie auf die Wahrnehmung seiner grundlegenden Rechte und Freiheiten ohne Angst vor Verfolgung oder Diskriminierung.“

Forderung nach Freilassung und Ermittlungen

JMBF forderte die Regierung Bangladeschs auf, „alle Personen unverzüglich freizulassen, die ausschließlich aufgrund von Vorwürfen hinsichtlich ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung oder einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Beziehungen willkürlich festgenommen oder inhaftiert wurden“. Zudem müsse die Regierung „rasche, unabhängige, unparteiische, wirksame und transparente Ermittlungen zu den Vorfällen in Faridpur und Barguna sicherstellen. Dazu gehören insbesondere die rechtswidrige Festsetzung von Personen durch Privatpersonen, die unrechtmäßige Durchsuchung von Mobiltelefonen und privater Kommunikation, Einschüchterungen und öffentliche Demütigungen sowie ein möglicher Amtsmissbrauch oder Fehlverhalten von Polizeibeamten. Verantwortliche für Rechtsverstöße müssen unter Wahrung rechtsstaatlicher Verfahren zur Rechenschaft gezogen werden.“

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