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Streit über Selbstbestimmungsgesetz
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Neuer Streit über SBGG Union drängt auf strengere Regeln, SPD betont Evalution

ms - 19.06.2026 - 07:30 Uhr
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Im politischen Berlin wachsen die gegensätzlichen Ansichten über die künftige Ausgestaltung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG), das seit November 2024 gilt und das frühere Transsexuellengesetz abgelöst hat. Während Vertreter der Union auf mögliche Schwachstellen und Missbrauchsrisiken verweisen, hält die SPD an der aktuellen Rechtslage fest und verweist auf die noch ausstehende Evaluierung.

Das Wichtigste im Überblick

  • Unionspolitiker fordern Nachschärfungen beim Selbstbestimmungsgesetz und verweisen auf mögliche Risiken und Missbrauchsgefahren
  • SPD lehnt kurzfristige Änderungen ab und verweist auf die laufende Evaluation des Gesetzes
  • Seit Inkrafttreten des Gesetzes ist die Zahl der Änderungen im Geburtenregister deutlich gestiegen
  • Insgesamt wurden bis Ende März 28.364 Änderungen registriert
  • 2025 verzeichnete das Statistische Bundesamt 15.688 Fälle von geänderten Geschlechtseinträgen

Union verweist auf neue Zahlen

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings, sieht sich durch aktuelle Entwicklungen bestätigt. Gegenüber der Rheinischen Post sagte er: „Die aktuellen Zahlen bestätigen, was wir früh befürchtet haben.“ Kritisch sieht Krings insbesondere die derzeitige Regelung, nach der eine Änderung des Geschlechtseintrags durch eine einfache Erklärung beim Standesamt möglich ist. Ohne unabhängige Beratung und ohne vorherige Begutachtung verliere „ein so weitreichender Schritt das Gewicht“, das ihm zukomme, so Krings weiter. Für die anstehende Überprüfung des Gesetzes benennt er zwei zentrale Punkte: „Über einen so grundlegenden Schritt dürfen Kinder, Jugendliche und ihre Eltern in einer von Unsicherheit geprägten Lebensphase nicht ohne fachliche Beratung entscheiden. Und zweitens: Der Schutz von Frauen muss gewährleistet bleiben, gerade in Räumen, die bewusst Frauen vorbehalten sind.“ Zudem spricht er sich dafür aus, dass „Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden über eine Änderung von Namen und Geschlechtseintrag nicht automatisch unterrichtet werden“. Auch aus der Fraktion selbst kommt Unterstützung für eine Verschärfung. 

Der Justiziar der Unionsfraktion, Martin Plum, sagte der Süddeutschen Zeitung: „Wer Änderungen von Namen und Geschlechtseintrag voraussetzungslos ermöglicht, schafft Einfallstore für möglichen Missbrauch.“ Die Union unterstützt laut Berichten auch einen Vorstoß der Bundesländer Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, die einen „gesetzlichen Prüfmechanismus bei offenkundigem Missbrauch“ fordern. Dieser Ansatz treffe „an der richtigen Stelle“, so Plum. Entscheidend sei, „Missbrauch wirksam zu verhindern und Standesämtern rechtssichere Handlungsmöglichkeiten zu geben“. Als Beispiel verweist er auf den Fall der Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich

SPD lehnt schnelle Änderungen ab

Auf Seiten der SPD wird ein kurzfristiger Kurswechsel abgelehnt. Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, sagte der Rheinischen Post: „Aktuell sehen wir keinen Anlass zu Änderungen am Gesetz.“ Sollte die laufende Evaluation des Gesetzes Änderungsbedarf ergeben, werde man sich die Ergebnisse ergebnisoffen anschauen. Wegge betonte zugleich, das Gesetz sei kein Bestandteil eines Kulturkampfes, sondern habe zuvor bestehende staatliche Diskriminierung abgebaut. Die gestiegene Zahl von Änderungsanträgen wertete sie als positives Zeichen dafür, „dass Menschen ihr Leben dank des neuen Selbstbestimmungsgesetzes nun selbstbestimmter gestalten könnten.“

Auch aus der Fraktion äußerte sich der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner. Er sagte: „Wir sind eigentlich der Auffassung, dass man schon mit der bisherigen Rechtslage Missbrauch verhindern kann.“ Das gelte auch für den genannten Einzelfall. Zugleich ergänzte er: „Aber wenn die Justizministerkonferenz Vorschläge macht, dann sehen wir uns die auf jeden Fall an.“ Sollte es Hinweise aus der Praxis der Länder geben, werde man diese prüfen und gegebenenfalls tätig werden.

Zunahme von Personenstandsänderungen

Nach Angaben des Statistisches Bundesamt haben im vergangenen Jahr 15.688 Menschen ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister geändert. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im November 2024 ist damit eine deutliche Dynamik zu beobachten. Von den queeren Menschen mit Personenstandswechsel im Jahr 2025 wechselten rund 42 Prozent von weiblich zu männlich, 27 Prozent von männlich zu weiblich. Weitere 20 Prozent änderten den Eintrag von weiblich zu divers, neun Prozent von männlich zu divers. Insgesamt wurden nach aktuellen Zahlen bis Ende März 28.364 Änderungen erfasst. Das Gesetz sieht eine umfassende Evaluierung vor, deren Ergebnisse bis spätestens zum Ende des Sommers erwartet werden.

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