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Stiefkindadoption in der Schweiz

Streit um Regenbogenfamilien Queere Verbände warnen vor Rechtsunsicherheit für Kinder

ms - 18.06.2026 - 08:30 Uhr
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In der Schweiz ist eine politische Entscheidung zur Stiefkindadoption auf deutliche Kritik aus queeren Organisationen gestoßen. Der Ständerat hat eine entsprechende Vorlage zur Vereinfachung und Harmonisierung der Verfahren abgelehnt und mit 23 zu 20 Stimmen bei einer Enthaltung an den Bundesrat zurückgewiesen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Der Schweizer Ständerat hat eine Reform zur Vereinfachung der Stiefkindadoption abgelehnt und an den Bundesrat zurückgewiesen.
  • Kritiker sprechen von weiterhin bestehender rechtlicher Unsicherheit für tausende Kinder in Regenbogenfamilien.
  • Queere Organisationen werfen der Politik Untätigkeit trotz bekannter Probleme vor.
  • Verfahren zur rechtlichen Anerkennung des zweiten Elternteils gelten als aufwendig und kantonal unterschiedlich.
  • Verbände kündigen an, weiter für eine gesetzliche Vereinheitlichung zu kämpfen.

Diskriminierung bleibt bestehen 

Kritisiert wird vor allem, dass damit aus Sicht der Verbände eine bestehende Ungleichbehandlung von Familien fortbesteht. In vielen Haushalten tragen zwar zwei Erwachsene gemeinsam Verantwortung für Kinder, rechtlich anerkannt ist jedoch häufig nur ein Elternteil. Der zweite Elternteil muss sich über eine Stiefkindadoption absichern, ein Verfahren, das nach Angaben von Betroffenen zeitaufwendig, kostenintensiv und kantonal unterschiedlich geregelt ist. Durch die Ablehnung der Reform in der Schweiz bleibt diese Situation bestehen. Das Vorgehen findet auch in Deutschland Anwendung, seit Jahren werden auch hier die Rufe nach einer Reform laut, bislang erfolglos.

Enttäuschung bei queeren Vereinen 

Die queeren Dachverbände Regenbogenfamilien, die Lesbenorganisation Schweiz (LOS), Pink Cross sowie das Transgender Network Switzerland (TGNS) zeigen sich enttäuscht über den Entscheid. Alessandra Widmer, Co-Geschäftsleiterin der LOS, verweist darauf, dass den politischen Entscheidungsträgern die Risiken bekannt seien. Sie erklärte in einer Stellungnahme, der Ständerat wisse, dass langwierige Verfahren Kinder bei Krankheit, Unfall, Trennung oder im Todesfall eines Elternteils „unnötig rechtlichen Risiken aussetzen“, entscheide sich nun aber dennoch gegen eine Änderung. Auch Carmen Skalsky vom Dachverband Regenbogenfamilien kritisierte die bestehende Praxis. Seit Jahren werde darauf hingewiesen, dass Kinder je nach Kanton unterschiedlich behandelt würden. In manchen Fällen müssten Familien über lange Zeiträume hinweg zahlreiche Dokumente einreichen, um ein rechtliches Familienverhältnis anerkennen zu lassen, das faktisch seit Geburt bestehe.

Daniel Furter, Geschäftsleiter von Pink Cross, erwartet direkte Auswirkungen für die betroffenen Familien. Diese würden weiterhin die Folgen politischer Untätigkeit tragen. Electra Zacharias von TGNS betonte zudem, besonders problematisch sei, dass die Existenz dieser Familien sowie die gemeinsame Verantwortung beider Elternteile nicht bestritten werde, ihnen aber dennoch der rechtliche Schutz vorenthalten bleibe. Dies sende ein „sehr schlechtes Signal“ an betroffene Kinder und Familien. Die beteiligten Organisationen kündigten an, weiterhin für eine Reform der Stiefkindadoption einzutreten. Ziel sei eine einheitliche und vereinfachte Regelung, damit alle Kinder unabhängig von der Familienform denselben rechtlichen Schutz erhalten. Die weiteren politischen Schritte hängen nun von einer erneuten Prüfung durch den Bundesrat sowie möglichen künftigen Anpassungen im Gesetzgebungsverfahren ab.

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