Paukenschlag in den USA Gericht hebt Aussetzung auf, Pentagon-Verfahren läuft weiter
Juristisches Erbeben in den Vereinigten Staaten: Menschen mit HIV können sich in den USA vorerst wieder für den Militärdienst bewerben und in den Streitkräften arbeiten. Das Berufungsgericht des vierten Bundesgerichtsbezirks stellte in einer aktuellen Anordnung klar, dass eine frühere gerichtliche Verfügung zugunsten HIV-positiver Bewerber weiterhin gilt, während das zugrunde liegende Verfahren neu verhandelt wird. Erst zu Beginn dieser Woche zuvor hatte das Gericht auch Donald Trumps Verbot von trans* Soldaten vorerst gestoppt.
Das Wichtigste im Überblick
- US-Berufungsgericht erlaubt Menschen mit HIV vorläufig wieder den Eintritt in die Streitkräfte.
- Eine frühere Aussetzung der gerichtlichen Verfügung wurde aufgehoben.
- Betroffen sind Personen mit nicht nachweisbarer Viruslast durch medizinische Behandlung.
- Das Verfahren gegen die HIV-Aufnahmerichtlinien des Pentagons wird neu verhandelt.
- Eine endgültige Entscheidung steht weiterhin aus.
Verbot von HIV-Positiven aufgehoben
Die Richter erklärten, dass mit der Entscheidung vom vergangenen Monat, den Fall Wilkins v. Hegseth erneut aufzurollen, zugleich auch eine zuvor verhängte Aussetzung aufgehoben worden sei. Diese hatte es dem Pentagon erlaubt, das Rekrutierungsverbot für Menschen mit HIV trotz eines anderslautenden Urteils der Vorinstanz weiter anzuwenden. Mit der nun erfolgten Klarstellung gilt die Verfügung des Bezirksgerichts wieder uneingeschränkt. Dadurch können Personen mit HIV, deren Erkrankung medizinisch erfolgreich behandelt wird, erneut in allen Streitkräften der Vereinigten Staaten dienen.
Die Entscheidung folgt auf die überraschende Wende des Berufungsgerichts im vergangenen Monat. Damals hatten die Richter eine Entscheidung eines Dreiergremiums aus dem Februar aufgehoben und beschlossen, den Fall vor dem vollständigen Gericht neu zu verhandeln. Für Betroffene hat die Entscheidung unmittelbare Auswirkungen. Menschen mit HIV, deren Viruslast durch Medikamente unter die Nachweisgrenze gesenkt wurde, können sich erneut für den Militärdienst bewerben. Nach dem wissenschaftlichen Grundsatz U=U („undetectable equals untransmittable“ – nicht nachweisbar bedeutet nicht übertragbar) können Personen mit nicht nachweisbarer Viruslast HIV sexuell nicht übertragen. „Das kam unerwartet, ist aber eine großartige Nachricht“, sagte Anwalt Peter Perkowski. „Regelmäßig höre ich von Menschen mit HIV, die ihrem Land durch den Dienst in den Streitkräften dienen möchten. Das ist nun wieder eine realistische Möglichkeit.“
Klage gegen HIV-Regelungen des Pentagons
Die Klage wurde 2022 im Namen von drei Betroffenen sowie der Organisation Minority Veterans of America eingereicht. Die Interessenvertretung setzt sich für Veteranen aus unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen ein. Zu den Klägern gehört Isaiah Wilkins. Er hatte die Reserve der US-Armee verlassen, um eine Vorbereitungsschule der Militärakademie zu besuchen, wurde jedoch nach einem positiven HIV-Test von der Ausbildung ausgeschlossen. Zwei weitere Kläger, die unter Pseudonym auftreten, erhielten aufgrund der Pentagon-Richtlinien keine Möglichkeit, neu in die Streitkräfte einzutreten oder dorthin zurückzukehren.
Der Fall zählt inzwischen zu den wichtigsten noch laufenden Verfahren gegen HIV-spezifische Beschränkungen beim US-Militär. In den vergangenen Jahren hatten Gerichte mehrfach Regelungen aufgehoben, die Soldaten mit HIV betrafen. In den Verfahren Roe v. Austin und Harrison v. Austin kamen Bundesrichter zu dem Ergebnis, dass die damaligen Beschränkungen bei Auslandseinsätzen oder Beförderungen nicht mehr dem Stand der modernen Medizin entsprächen. In der Folge hob das Verteidigungsministerium Einsatzbeschränkungen für Soldaten mit wirksam behandelter HIV-Infektion auf. Das Rekrutierungsverbot blieb jedoch bestehen.
Richterin erklärte Verbot für rechtswidrig
Im August 2024 hatte die Bundesrichterin Leonie Brinkema das Verbot aufgehoben. Die Richterin bezeichnete die Regelung als „„irrational, willkürlich und unbegründet“. Nach ihrer Einschätzung fördere die Politik die Stigmatisierung von Menschen mit HIV und widerspreche zugleich den Rekrutierungszielen der Streitkräfte. Die Regierung legte gegen die Entscheidung Berufung ein. Ein Dreiergremium des Berufungsgerichts stellte sich im Februar zunächst auf die Seite des Verteidigungsministeriums. Bereits zuvor hatte das Gremium die Verfügung Brinkemas ausgesetzt und damit die weitere Anwendung des Rekrutierungsverbots ermöglicht. Nachdem das vollständige Gericht die Entscheidung im Mai aufgehoben hatte, wurde nun auch bestätigt, dass die damalige Aussetzung keine Wirkung mehr entfaltet. „Offen gesagt waren wir überrascht, dass das Richtergremium diese Aussetzung überhaupt angeordnet hat“, sagte Anwalt Scott Schoettes.
Entscheidung in der Sache steht noch aus
Über die eigentlichen Streitfragen haben die Richter bislang noch nicht entschieden. Das vollständige Berufungsgericht mit Sitz in Richmond im Bundesstaat Virginia will sich voraussichtlich im September mit dem Fall befassen. Erst danach wird geklärt werden, ob das Pentagon Bewerber künftig weiterhin allein aufgrund einer HIV-Infektion vom Militärdienst ausschließen darf. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt die einstweilige Verfügung des Bezirksgerichts in Kraft.
„Wir sind dankbar, dass das vollständige Gericht die einstweilige Verfügung wieder in Kraft gesetzt hat, die der fortdauernden rechtswidrigen Diskriminierung von Menschen mit HIV durch die Beklagten entgegenwirkt“, soPerkowski. „Und wir sind zumindest ein wenig hoffnungsvoll, dass dies ein Zeichen für weitere positive Entwicklungen beim Fourth Circuit sein könnte.“