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US-Berufungsgericht kippt Trumps trans* Verbot im Militär
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Betroffene bleiben im Dienst US-Berufungsgericht kippt Trumps trans* Verbot im Militär

mr - 02.06.2026 - 12:30 Uhr
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Das US-Bundesberufungsgericht erklärt die Trump-Politik zur Entfernung transgeschlechtlicher Soldatinnen und Soldaten aus dem Militär für rechtswidrig. Aktive transgeschlechtliche Militärangehörige dürfen somit vorerst im Dienst bleiben, neue Anwerbungen dürfen hingegen weiterhin abgelehnt werden. Das Gericht fand deutliche Worte zu dem Erlass, der „willkürlich und von Abneigung geprägt“ sei. Ein zweijähriger Rechtsstreit erhält damit vorläufig ein Ende – die nächste Instanz ist der Oberste Gerichtshof der USA.

 

Das Wichtigste im Überblick

  • Am 1. Juni 2026 entschied ein dreiköpfiges Berufungsgericht des D.C. Circuit mit 2:1 Stimmen, dass die unter Verteidigungsminister Pete Hegseth erlassene Politik zur Entfernung aktiver transgeschlechtlicher Soldatinnen und Soldaten „willkürlich und von Abneigung geprägt“ sei.
  • Der Erlass aus dem Januar 2025 verbietet ausdrücklich die Dienstleistung von Personen mit Genderdysphorie und stützt sich angeblich auf militärische Einsatzfähigkeit, wurde nun jedoch als rechtswidrig beurteilt.
  • Die Entscheidung beschränkt sich auf den Schutz der bereits Dienenden. Neuankömmlinge dürfen weiterhin abgelehnt werden. Das Urteil ist derzeit ausgesetzt, um eine mögliche Revision abzuwarten.
  • Verteidigungsminister Hegseth kündigte via X („See you at SCOTUS“) bereits an, die Entscheidung vor den Obersten Gerichtshof zu bringen.

 

Rechtswidrigkeit der Politik

Das Gericht stellte fest, dass die Politik „über die Zielsetzung hinausging, Personen mit Genderdysphorie auszuschließen“, und es keinerlei sachliche Verteidigung seitens der Regierung gab. In seiner Mehrheitsbegründung schrieb Richter Robert Wilkins, die Maßnahme verstoße gegen das verfassungsrechtliche Äquivalenzschutzgebot und sei von „dem bloßen Wunsch getrieben, einer politisch unpopulären Gruppe zu schaden“.

 

Dissent der Minderheit

Richter Justin Walker, übrigens eine Ernennung von Donald Trump, argumentierte, die Richterschaft verfüge nicht über die nötige Kompetenz, über militärische Personalstrukturen zu urteilen; dies obliege allein Exekutive und Kongress.

 

Hintergrund des Falls

Der Streit begann mit dem Erlass vom Januar 2025, der transgeschlechtliche Menschen per Executive Order aus dem Militär ausschließen wollte, unter Verweis auf angebliche Konflikte mit militärischen Werten wie Disziplin oder Wahrheit. Daraufhin erließ Verteidigungsminister Hegseth eine Richtlinie, die Personen mit Genderdysphorie pauschal als disqualifiziert betrachtete. 2025 verhinderten Gerichte vorläufig die Umsetzung für aktive Diensteinheiten; nun limitiert das Berufungsgericht den Schutz auf aktuell dienende Personen.

 

Nächste juristische Schritte

Die Entscheidung ist vorerst nicht in Kraft, um der Regierung Zeit zur Beschwerde vor dem Obersten Gericht zu geben. Verteidigungsminister Hegseth kündigte bereits den Weg zur höchsten Instanz an. Die Entscheidung am Obersten Gerichtshof wird von großer Bedeutung sein – nicht nur für die Militärstruktur, sondern auch für die Rechte transgeschlechtlicher Personen in Bundesinstitutionen insgesamt.

Die juristische Auseinandersetzung birgt eine Vielzahl konkreter Fragen in sich: Können transgeschlechtliche Personen dauerhaft im Militär verbleiben? Dürfen sie wieder anwerben? Und auf welcher Rechtsgrundlage entscheidet künftig die US-Regierung über die Zusammensetzung ihrer Streitkräfte? Diese Fragen bleiben offen – und müssen höchstrichterlich geklärt werden.

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