Hoffnung in den Niederlanden Ein Gesetz gegen Konversionsangebote findet mehrheitlich Zustimmung
In den Niederlanden steht ein Verbot der Konversionstherapien kurz vor der Verabschiedung. Eine Mehrheit im Senat (Erste Kamer) hat sich in einer Debatte gestern jetzt hinter den Gesetzentwurf gestellt, wie unter anderem der Sender NOS berichtet. Die abschließende Abstimmung über den von den Parteien D66 und VVD eingebrachten Vorschlag soll in der kommenden Woche stattfinden.
Das Wichtigste im Überblick
- Niederländischer Senat signalisiert Zustimmung zu Verbot von Konversionstherapien
- Gesetz stellt Versuche unter Strafe, sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu verändern oder zu unterdrücken
- Strafrahmen reicht von Geldstrafen bis zu zwei Jahren Haft
- Nur „beharrlicher und systematischer“ Druck soll strafbar sein, nicht einzelne Gespräche
- Mehrheit aus mehreren Parteien sowie Unterstützung der Regierung
- Kritik an Abgrenzung und rechtlicher Umsetzbarkeit bleibt bestehen
- Endgültige Abstimmung im Senat für kommende Woche geplant
- Rund 10 Jahre Kampf um ein Verbot könnte damit ein friedliches Ende finden
Entschärfter Gesetzentwurf
Das Gesetz sieht vor, dass künftig strafbar ist, wenn Handlungen darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität einer Person zu verändern oder zu unterdrücken. Dazu zählen insbesondere auch sogenannte Therapien oder Gebetsheilungen, sofern diese unter Zwang oder Druck erfolgen. Vorgesehen sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Eine frühere Fassung des Gesetzes war vom niederländischen Staatsrat kritisiert worden. Dieser äußerte Bedenken hinsichtlich der praktischen Durchsetzbarkeit und warnte davor, dass auch legitime Gespräche über Sexualität oder Identität erfasst werden könnten.
Der Entwurf wurde daraufhin überarbeitet. Strafbar sollen nun ausschließlich Fälle sein, in denen „beharrlicher und systematischer“ Druck auf eine Person ausgeübt wird, ihre Identität zu verändern. Einzelne Gespräche etwa mit Seelsorgern oder Beratenden sollen ausdrücklich nicht unter das Gesetz fallen. Der Initiator des Vorhabens, VVD-Abgeordneter Ulysse Ellian, stellte klar: „Die Missbilligung von etwas ist nicht strafbar, aber beharrlicher und systematischer Druck auf jemanden, sich zu ändern, ist es.“ Diese Anpassungen gelten als entscheidend dafür, dass sich im Senat nun eine Mehrheit für das Gesetz abzeichnet.
Breite politische Unterstützung
Das Verbot wird seit längerem von mehreren Parteien unterstützt, darunter GroenLinks-PvdA, D66, VVD, SP und die Partij voor de Dieren. Auch zivilgesellschaftliche Organisationen hatten sich für ein Verbot eingesetzt. Die Organisation COC Nederland übergab im Vorfeld der Senatsdebatte eine Petition mit rund 8.000 Unterschriften. Nach Angaben von COC Nederland sollen in den Niederlanden rund 15 Organisationen, vor allem aus streng religiösen Kreisen, entsprechende Praktiken anbieten. Die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen hat bereits festgestellt, dass solche Praktiken „schweres Leid“ verursachen und Folter gleichkommen können. Sollte ein Verbot kommende Woche tatsächlich final beschlossen werden, findet ein rund zehnjähriger Kampf um das Gesetz endlich ein glückliches Ende – immer wieder drohte das Verfahren zu scheitern.
Kritik und Regierungshaltung
Trotz der breiten Unterstützung gibt es weiterhin Kritik. Die Partei BBB zog ihre Zustimmung im Senat zurück und verwies auf die ursprünglichen Bedenken des Staatsrates. Für eine negative Mehrheit im Senat reichte dies jedoch nicht aus. Auch die niederländische Regierung unterstützt den Gesetzentwurf. Justiz- und Sicherheitsminister David van Weel (VVD) erklärte, die Regierung stehe hinter dem Vorhaben, sehe keine größeren Probleme bei der Umsetzung und halte es für vereinbar mit dem Koalitionsvertrag. Mit der nun vorhandenen Mehrheit gilt die Abstimmung in der kommenden Woche als weitgehend Formsache.